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Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Gesetz regelt Barrierefreiheit in einem umfassenden Sinn. Es definiert Behinderung, berücksichtigt die besonderen Belange behinderter Frauen, trifft Regelungen zu Zielvereinbarungen, die die Behindertenverbände mit der Wirtschaft zur Herstellung von Barrierefreiheit abschließen können, und erkennt die Deutsche Gebärdensprache an.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon