Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales
hat ein wichtiges Gesetz für Menschen mit Behinderung überprüfen lassen.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Oder in Leichter Sprache: Das Behinderten-Gesetz.
In dem Gesetz steht:
Menschen mit Behinderung sollen keine Nachteile haben.
Ämter sollen so sein,
dass Menschen mit Behinderung sie gut benutzen können.
Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte
wie alle anderen Menschen auch.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales wollte wissen:
Wie gut ist das Behinderten-Gesetz?
Darum hat das Bundes-Ministerium mit der Uni Kassel ein Projekt gemacht.
Die Fach-Leute von der Uni Kassel haben das Behinderten-Gesetz untersucht.
Die Fach-Leute haben viel gelesen.
Und die Fach-Leute haben Menschen zu dem Gesetz gefragt.
Die Fach-Leute haben auch Menschen mit Behinderungen gefragt.
Dann haben die Fach-Leute einen Bericht über das Projekt geschrieben.
Das Bundes-Ministerium muss nun den Bericht prüfen.
Das Ministerium und die Politiker müssen entscheiden,
wie das Behinderten-Gesetz noch besser werden kann.
Den Bericht über das Projekt gibt es in schwerer Sprache.
Der Bericht heißt: Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes, Abschlussbericht.
Jetzt gibt es den Bericht auch in Leichter Sprache.