Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.gemeinsam-einfach-machen.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Vorlese-Funktion (Readspeaker)
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die Funktionen werden von externen Anbietern angeboten und sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die Inhalte von www.gemeinsam-einfach-machen.de. Gemeinsam mit den Anbietern wird daran gearbeitet die bestehenden Barrieren abzubauen.
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf dem vom BMAS beauftragten BITV-Test: BITV-Test .
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Kontakt
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:
- Telefon: +49 – (0)30 18 527-2805
- Fax: +49 -(0)30 18 527-2901
- E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)
Erläuterung der Bemühungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit:
www.gemeinsam-einfach-machen.de geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus. Hierbei werden teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllt.
- Bereitstellung vieler Inhalte zusätzlich in Gebärden- und Leichter Sprache
- Vorlesen-Funktion von Seiten
- Ein Link zu einem Bewertungsbericht, insbesondere wenn der Stand der Vereinbarkeit der Website oder mobilen Anwendung als „a) vollständig vereinbar“ mit den Anforderungen angegeben ist: BITV-Test .