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Das 5. Treffen der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz

Die Bundes-Regierung will ein neues Gesetz machen.
Dieses Gesetz heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Dadurch sollen Menschen mit Behinderung
besser an der Gesellschaft teilhaben können.
Unter der Gesellschaft versteht man
das Zusammenleben aller Menschen.

Menschen mit Behinderung sollen so leben können,
wie Menschen ohne Behinderung.
Zum Beispiel sollen sie ihren Arbeitsplatz selber wählen können.

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz soll zusammen
mit Menschen mit Behinderung gemacht werden.
Dafür wurde eine Arbeitsgruppe zusammengestellt.
Sie heißt: Arbeitsgruppe Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Die Arbeitsgruppe Bundes-Teilhabe-Gesetz
hat sich schon 5 Mal getroffen.
Das 5. Treffen war am 10. Dezember 2014.
4 Mal treffen sie sich noch im Jahr 2015.

Das sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe:

  • Vertreterinnen und Vertreter
    von Verbänden für Menschen mit Behinderung
    Die Vertreterinnen und Vertreter vertreten die Interessen
    von Menschen mit Behinderung.
    Ein Verband ist ein Zusammenschluss von mehreren Vereinen.
  • die Beauftragte der Bundes-Regierung,
    die sich für Menschen mit Behinderung einsetzt.
  • Träger der freien Wohlfahrts-Pflege
    Das sind Verbände, die Menschen mit Behinderung unterstützen.
    Zum Beispiel die Caritas oder das Deutsche Rote Kreuz.
  • die Fachkonferenz der Fachverbände
    für Menschen mit Behinderung
    Diese Fachkonferenz ist ein Treffen für Fachleute,
    die über das Thema Behinderten-Hilfe reden.
  • die Werkstätten für Menschen mit Behinderung
    und ihre Werkstatt-Räte
  • die Bundesländer
  • die Kommunalen Spitzenverbände
    Die Kommunalen Spitzenverbände sind Zusammenschlüsse
    zum Beispiel von Städten, Gemeinden und Landkreisen.
  • die überörtlichen Sozialhilfe-Träger
    Sie sind für die Sozialhilfe in einem großen Gebiet zuständig.
  • die Sozialversicherungs-Träger
    Das ist zum Beispiel die Krankenkasse
    und die Deutsche Renten-Versicherung.
  • und die Sozial-Partner
    Sozial-Partner sind Verbände für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
    und Verbände für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles
war bei der 5. Sitzung von der Arbeitsgruppe auch dabei.
Sie ist sehr dankbar für die tolle Mitarbeit
der Mitglieder von der Arbeitsgruppe.
Und sie hofft,
dass alle Mitglieder 2015 genauso gut weiterarbeiten.
Bis Ende 2015 möchte Frau Nahles für das Bundes-Teilhabe-Gesetz
einen Entwurf für ein neues Gesetz machen.
Ein Entwurf ist ein Vorschlag.

Beim 5. Treffen hat die Arbeitsgruppe über diese Themen gesprochen:

Es wurde darüber geredet,
Änderungen im 9. Buch Sozial-Gesetzbuch zu machen.
Im 9. Buch Sozial-Gesetzbuch stehen Gesetze
zum Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Teilhabe bedeutet:
Menschen mit Behinderung sollen so
an der Gesellschaft teilhaben können,
wie Menschen ohne Behinderung.

Welche Aufgaben und Verantwortung
die Bundesländer haben sollen.

Welche Aufgaben und Verantwortung
die Leistungs-Träger haben sollen.
Leistungs-Träger sind zum Beispiel die Krankenkassen,
die Bundes-Agentur für Arbeit oder die Sozialämter.
Ein anderer Begriff für Leistungs-Träger ist Kosten-Träger.

Es wurde über das Leistungs-Erbringungs-Recht
und das Vertrags-Recht geredet.
Darin geht es um:
Die Leistungs-Träger bezahlen die Unterstützungen
für Menschen mit Behinderung.
Sie schauen,
ob eine Person mit Behinderung die Voraussetzungen erfüllt.
Das heißt, ob die Person Unterstützung bekommt oder nicht.

Die Träger machen einen Vertrag zum Beispiel
mit den Werkstätten oder den Wohn-Formen.
Diese nennt man Leistungs-Erbringer.
In dem Vertrag steht,
was die Leistungs-Erbringer mit dem Geld machen müssen.

Ein Beispiel:
Die Bundes-Agentur für Arbeit überweist Geld an eine Werkstatt.
Mit diesem Geld muss die Werkstatt,
die Person mit Behinderung unterstützen.
Die Werkstatt muss der Person Bildung vermitteln.
Die Werkstatt und diese Person haben auch einen Vertrag.
Diese Person nennt man Leistungs-Berechtigter.

Das 6. Treffen der Arbeits-Gruppe Bundes-Teilhabe-Gesetz
findet am 20. Januar 2015 in Berlin statt.

Auf der Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de
können Sie sich über die Arbeitsgruppe informieren.
Sie können das nachlesen:

  • An welchem Treffen die Arbeitsgruppe
    über welche Themen spricht.
  • Welche Ergebnisse es aus der Arbeitsgruppe gibt.