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Das 3. Treffen der Arbeitsgruppe Bundes-Teilhabe-Gesetz

Die Bundes-Regierung will ein neues Gesetz machen.
Dieses Gesetz heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Dadurch sollen Menschen mit Behinderung
besser an der Gesellschaft teilhaben können.
Unter der Gesellschaft versteht man
das Zusammenleben aller Menschen.

Menschen mit Behinderung sollen so leben können,
wie Menschen ohne Behinderung.
Zum Beispiel sollen sie ihren Arbeitsplatz selber wählen können.

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz soll zusammen
mit Menschen mit Behinderung gemacht werden.
Dafür wurde eine Arbeitsgruppe zusammengestellt.
Sie heißt: Arbeitsgruppe Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Die Arbeitsgruppe Bundes-Teilhabe-Gesetz
hat sich schon 3 Mal getroffen.
Das 3. Treffen war am 14. Oktober 2014.

Beim 3. Treffen hat die Arbeitsgruppe
über diese Themen gesprochen:

  • Menschen mit Behinderung sollen auch außerhalb
    der Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten können.
    Das nennt man: auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.
    Bei diesem 3. Treffen wurde besprochen,
    wie das gehen kann.
  • In einer Werkstatt kann man den Arbeitstag für Menschen mit Behinderung gut planen.
    Die Arbeitsgruppe hat besprochen,
    ob man das auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
    auch so gut machen kann.
  • Es soll geschaut werden,
    welche Fähigkeiten jede einzelne Person hat.
    Das heißt:
    Schon in der Schulzeit schaut man,
    was eine Person gut kann und was sie nicht so gut kann.
    Danach kann man dann zusammen mit dieser Person entscheiden,
    wo und wie sie am Arbeitsleben teilhaben kann.

Es wird dann entschieden,
welche Person auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann.
Und es wird entschieden,
wer in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung geht.
Jede Person soll den Beruf haben können,
der am besten zu ihr passt.

Man muss auch schauen,
welche Personen von Werkstätten
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln können.

Die Ergebnisse von der Arbeitsgruppe Bundes-Teilhabe-Gesetz bekommt das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales kümmert sich
zum Beispiel um das Thema Arbeit und,
dass es allen Menschen in Deutschland gut geht.

Wenn das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales
etwas ändern oder neu machen will,
dann haben sie die Ergebnisse von der Arbeitsgruppe.
Die Ergebnisse können sie dann in ihre Entscheidungen miteinbeziehen.

Das 4. Treffen von der Arbeitsgruppe Bundes-Teilhabe-Gesetz
findet am 19. November 2014 statt.

Auf der Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de
können Sie sich über die Arbeitsgruppe informieren.
Sie können das nachlesen:

  • An welchem Treffen die Arbeitsgruppe
    über welche Themen spricht.
  • Welche Ergebnisse es aus der Arbeitsgruppe gibt.

capito Bodensee hat diesen Text
in leicht verständlicher Sprache geschrieben.
Stand: 14. Oktober 2014