Sie bekommen in diesem Text
Infos in Leichter Sprache
über das Bundes-Teil-Habe-Gesetz.
Und über die Arbeits-Gruppe für das Gesetz.
Die Infos sind vom Bundes-Ministerium
für Arbeit und Soziales.
Die Bundes-Regierung will ein neues Gesetz machen.
Dieses Gesetz heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Dadurch sollen Menschen mit Behinderung
besser an der Gesellschaft teilhaben können.
Unter der Gesellschaft versteht man
das Zusammenleben aller Menschen.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz soll zusammen
mit Menschen mit Behinderung gemacht werden.
Außerdem sollen auch Verbände für Menschen mit Behinderung
und andere Betroffene an diesem Gesetz mitarbeiten.
Ein Verband ist wie ein Verein.
Viele Vereine können sich auch zu einem Verband zusammenschließen.
Sie schließen sich zusammen,
weil sie ein gemeinsames Ziel verfolgen.
Dafür hat das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales
eine Arbeitsgruppe zusammengestellt.
Sie heißt: Arbeitsgruppe Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales
ist eine Einrichtung vom Staat.
Es kümmert sich zum Beispiel um das Thema Arbeit und
dass es allen Menschen in Deutschland gut geht.
Die Arbeitsgruppe Bundes-Teilhabe-Gesetz
trifft sich bis April 2015 an 9 Terminen.
Bei den Treffen diskutieren sie wichtige Themen,
die im Bundes-Teilhabe-Gesetz stehen sollen.
Mit dem Bundes-Teilhabe-Gesetz soll die Eingliederungs-Hilfe
verbessert und weiterentwickelt werden.
Bei der Eingliederungs-Hilfe geht es darum,
dass Menschen mit Behinderung unterstützt werden.
Zum Beispiel bekommen sie Hilfe:
- beim Wohnen,
- beim Arbeiten
- und in der Freizeit.
So sollen Menschen mit Behinderung
an der Gesellschaft teilhaben können.
Sie sollen so leben können,
wie Menschen ohne Behinderung.
Zum Beispiel sollen sie ihren Arbeitsplatz selber wählen können.
Die Arbeitsgruppe Bundes-Teilhabe-Gesetz
hat sich im Juli 2014 getroffen.
Bei diesem Treffen haben sie eine Liste gemacht,
mit den wichtigsten Themen.
Und sie haben festgelegt,
an welchem Termin sie welches Thema bearbeiten.
Das nächste Treffen war am 17. September 2014 in Berlin.
Über diese Themen haben sie gesprochen:
- Welche Personen sollen eine Unterstützung bekommen?
- Es soll zwischen verschiedenen Unterstützungen
unterschieden werden.
Zwischen Unterstützungen,
die man zum Beispiel in der Freizeit bekommt
und Unterstützungen, die man braucht um zu leben. - Mit einem bestimmten Verfahrens-Ablauf soll geschaut werden,
welche Unterstützung eine Person braucht.
Die Personen sagen, was sie möchten und brauchen.
Dieses Verfahren soll in Deutschland überall gleich sein. - Es wird geprüft, ob es Beratungs-Stellen gibt,
die zu keiner Einrichtung gehören.
Und es wird geprüft,
ob es genug Beratungs-Stellen gibt.
Die Parlamentarische Staats-Sekretärin Gabriele Lösekrug-Möller
leitet die Arbeitsgruppe.
Sie sagt:
Es ist sehr wichtig,
dass Menschen mit Behinderung an diesem Gesetz mitarbeiten.
Parlamentarische Staats-Sekretärinnen und Staats-Sekretäre
unterstützen die Bundes-Ministerinnen und die Bundes-Minister
bei ihrer Arbeit.
Auf der Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de
können Sie sich über die Arbeitsgruppe informieren.
Sie können das nachlesen:
- An welchem Treffen die Arbeitsgruppe
über welche Themen spricht. - Welche Ergebnisse es aus der Arbeitsgruppe gibt.
- Sie können sich auf der Webseite anmelden.
Dann bekommen Sie immer Nachricht
wenn die Arbeitsgruppe Bundes-Teilhabe-Gesetz
Neuigkeiten hat.