Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Infos in Leichter Sprache
über das Bundes-Teil-Habe-Gesetz

Nicht über uns – ohne uns

Das bedeutet:
Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden,
wenn sie nicht mit dabei sind.

Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben.

Die Parteien CDU, CSU und SPD haben sich dazu entschieden,
die Eingliederungs-Hilfe für Menschen mit Behinderung
zu verbessern und weiterzuentwickeln.
Was ist die Eingliederungs-Hilfe?
Bei der Eingliederungs-Hilfe geht es darum,
dass Menschen mit Behinderung unterstützt werden.

Zum Beispiel bekommen sie Hilfe:

  • beim Wohnen,
  • beim Arbeiten
  • und in der Freizeit.

So sollen Menschen mit Behinderung
an der Gesellschaft teilhaben können.
Unter der Gesellschaft versteht man
das Zusammenleben aller Menschen.
Sie sollen so leben können,
wie Menschen ohne Behinderung.
Zum Beispiel sollen sie ihren Arbeitsplatz selber wählen können.
Jede Person mit Behinderung soll
die Unterstützung bekommen, die sie braucht.

Zum Beispiel:
Eine Rollstuhlfahrerin oder ein Rollstuhlfahrer
braucht eine andere Unterstützung,
als eine Person mit einer geistigen Behinderung.
Jede Person braucht eine andere Unterstützung,
wenn es um das Wohnen, die Arbeit, Bildung und Freizeit geht.

Die Bundes-Regierung will ein neues Gesetz machen,
mit dem die Eingliederungs-Hilfe verbessert werden soll.
Dieses Gesetz heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Dadurch sollen Menschen mit Behinderung
besser an der Gesellschaft teilhaben können.

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz soll zusammen
mit Menschen mit Behinderung gemacht werden.
Außerdem sollen auch Verbände für Menschen mit Behinderung
und andere Betroffene an diesem Gesetz mitarbeiten.

Ein Verband ist wie ein Verein.
Viele Vereine können sich auch zu einem Verband zusammenschließen.
Sie schließen sich zusammen,
weil sie ein gemeinsames Ziel verfolgen.

Dafür hat das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales
eine Arbeitsgruppe zusammengestellt.
Sie heißt: Arbeitsgruppe Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales
ist eine Einrichtung vom Staat.
Es kümmert sich zum Beispiel um das Thema Arbeit und
dass es allen Menschen in Deutschland gut geht.

Die Arbeitsgruppe Bundes-Teilhabe-Gesetz
trifft sich bis April 2015 an 9 Terminen.
Bei den Treffen diskutieren sie wichtige Themen,
die im Bundes-Teilhabe-Gesetz stehen sollen.
Es gilt der Grundsatz: Nicht über uns – ohne uns.

Außerdem wird geschaut,
ob ein Bundes-Teilhabe-Geld sinnvoll ist.
Das Bundes-Teilhabe-Geld ist Geld,
das Menschen mit Behinderung bekommen.
Sie bekommen es zur Unterstützung.
Mit diesem Geld können sie selber bestimmen,
in welchem Bereich sie es für die Unterstützung benutzen wollen.

Was sind die Ziele vom Bundes-Teilhabe-Gesetz?

  1. Das Leben von Menschen mit Behinderung
    soll verbessert werden.
    Menschen mit Behinderung sollen an der Gesellschaft
    teilhaben können.
    So, wie es in der UN-Behindertenrechts-Konvention steht.
    UN ist die Abkürzung für Vereinte Nationen.
    Die UN-Behindertenrechts-Konvention ist ein Vertrag.
    In diesem Vertrag sind die Rechte
    für Menschen mit Behinderung festgelegt.
    Die UN ist ein Zusammenschluss
    von fast allen Ländern auf der Welt.

  2. Menschen mit Behinderung sollen selber
    über ihr Leben bestimmen können.
    Sie sollen selber darüber bestimmen dürfen,
    was sie wollen und was ihnen wichtig ist.

  3. Die Eingliederungs-Hilfe soll
    verbessert und weiterentwickelt werden.
    Jede Person mit Behinderung
    soll genau die Unterstützung bekommen, die sie braucht.

  4. Alle Unterstützungen und Hilfen,
    die es bei der Eingliederungs-Hilfe gibt,
    sollen verbessert werden.

  5. Das Geld für die Eingliederungs-Hilfe
    wird von verschiedenen Rehabilitations-Trägern bezahlt.
    Das sind zum Beispiel: Landrats-Ämter oder die Agentur für Arbeit.
    Die Zusammenarbeit zwischen den Rehabilitations-Trägern
    soll verbessert werden.
    Und es soll für die Bürgerinnen und Bürger
    nur noch einen Ansprech-Partner geben.

    Die Eingliederungs-Hilfe soll weiterentwickelt werden.
    Im Moment heißt sie Eingliederungs-Hilfe neu.
    Wichtige Themen sind:

    • Der Begriff Behinderung soll weiterentwickelt werden.
      Das bedeutet:
      Es soll Regeln geben,
      welche Personen welche Unterstützung bekommen.

    • Menschen mit Behinderung sollen nicht nur versorgt werden.
      Man muss schauen,
      welche Unterstützung eine Person braucht.
      Und sie sollen selber über ihr Leben bestimmen können.

    • Bis jetzt wird geschaut,
      wie viel Geld eine Person mit Behinderung verdient
      und wie viel Geld sie hat.
      Dann schaut man,
      wie viel Geld diese Person zur Unterstützung bekommt.
      Dieser Ablauf wird überprüft.

      Jede Person mit Behinderung soll die Unterstützung bekommen,
      die sie braucht.
      Es soll egal sein,
      wo die Person wohnt und in welcher Wohnform sie lebt.
      Es gibt verschiedene Wohnangebote
      für Menschen mit Behinderung.
      Diese Wohnangebote heißen Wohnformen.


      Es gibt zum Beispiel:

      • Betreutes Wohnen in einer Familie
      • Wohnen in einem Wohnhaus
      • Ambulant Betreutes Wohnen

    • Mit einem bestimmten Verfahrens-Ablauf soll geschaut werden,
      welche Unterstützung eine Person braucht.
      Die Personen sagen, was sie möchten und brauchen.
      Dieses Verfahren soll in Deutschland überall gleich sein.

    • Es wird geprüft, ob es Beratungs-Stellen gibt,
      die zu keiner Einrichtung gehören.
      Und es wird geprüft,
      ob es genug Beratungs-Stellen gibt.

    • Es soll Kontrollen geben.
      Diese kontrollieren,
      ob es für die Person mit Behinderung
      eine Verbesserung im Leben durch die Eingliederungs-Hilfe gibt.
      Und wie es in der Zukunft für die Person weitergehen soll.
      Und es soll eine Kontrolle von den Verträgen geben,
      ob alles richtig eingehalten wurde.
      Zum Beispiel:
      Verträge zwischen Einrichtungen und Behörden.

    • Die Leistungen der Eingliederungs-Hilfe
      sollen besser abgestimmt und geordnet sein.
      Die Eingliederungs-Hilfe soll gut und sinnvoll sein.
      Hier ist es wichtig, dass man genau weiß,
      welche Hilfen angeboten werden können.
      Und dass man das Geld richtig einsetzt,
      das man zur Verfügung hat.
      Das soll das Leben
      von Menschen mit Behinderung verbessern.

  6. Die Parteien CDU, CSU und SPD haben einen Vertrag gemacht.
    Darin steht,
    dass der Bund auch Geld für die Eingliederungs-Hilfe zahlt.
    So kann man den Kommunen helfen und sie werden entlastet,
    weil sie weniger Geld ausgeben müssen.
    Eine Kommune ist zum Beispiel eine Gemeinde.

  7. Es soll alles so organisiert werden,
    dass wegen der Verbesserung von der Eingliederungs-Hilfe
    keine neuen Kosten entstehen.