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24. Wahlen

Wahlen

Bei den Wahlen wählt man die Regierung.
Wählen ist ein sehr wichtiges Recht.
Es ist ein Grund-Recht.
Alle erwachsenen Menschen in Deutschland haben das Recht zu wählen.

  • Man muss 18 Jahre alt sein. Oder älter.
  • Man muss deutsch sein.
    In schwerer Sprache sagt man:
    Die Person muss die deutsche Staats-Bürgerschaft haben.

Für Menschen mit Behinderung ist es manchmal sehr schwer zu wählen.
Zum Beispiel:

  • Blinde Menschen können die Wahl-Zettel nicht lesen.

Treppe mit Rampe

  • Menschen im Rollstuhl brauchen Rampen.
    Damit sie in den Wahl-Raum kommen.
  • Menschen, die nicht schreiben können;
    brauchen eine Unterstützungs-Person.

Die Regierung will:
Alle Menschen sollen die Hilfe und Unterstützung bekommen,
die sie brauchen.
Damit alle Menschen in Deutschland wählen können.

Das will die Regierung wissen:
Wie viele Menschen mit Behinderung können nicht wählen gehen?
Warum können Sie nicht wählen gehen?

Die Regierung will eine Studie machen lassen.
Die Studie soll in Deutschland sein. Das heißt:
Fach-Leute untersuchen ganz genau
wie Menschen mit Behinderung an den Wahlen teilnehmen.
Sie untersuchen,
was beim Wählen gut ist für die Menschen mit Behinderung.

Das alles schreiben die Fach-Leute auf.
Später kann man dann Deutschland mit anderen Ländern vergleichen.
Und die Regierung weiß dann,
ob man in Deutschland etwas verändern muss.