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17. Eingliederungs-Hilfe

Geld

Menschen mit Behinderung ein Recht auf Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe ist Geld.
Das Geld kommt vom Staat.
Mit dem Geld werden Hilfen für Menschen mit Behinderung bezahlt.

Zum Beispiel dafür:

Wohnheim

  • Hilfe beim Wohnen.
    Mit dem Geld wird der Wohnheim-Platz bezahlt.
    Oder der Platz im Betreuten Wohnen.
  • Hilfe beim Arbeiten.
    Mit dem Geld wird der Platz in einer Werkstatt für
    Menschen mit Behinderung bezahlt.

Werkstatt für behinderte Menschen

Die Regierung will das überprüfen.

Menschen mit Behinderung sollen auch für andere Dinge
Eingliederungs-Hilfe bekommen.

Zum Beispiel:

Assistenz - mithelfen

  • Wenn sie in der eigenen Wohnung leben wollen.
    Und dabei für manche Dinge Assistenz brauchen.
  • Wenn sie einen Arbeits-Platz auf dem ersten Arbeits-Markt haben.
    Und dort besondere Hilfs-Mittel brauchen,
    damit sie ihre Arbeit gut machen können.

Schule

Die Eingliederungs-Hilfe soll nicht nur für
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bezahlt werden.
Eingliederungs-Hilfe soll auch für ein
selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen bezahlt werden.