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Alle Menschen gleich behandeln

Im UN-Vertrag steht:

Rollstuhlfahrer vor Aufzug

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf angemessene Vorkehrungen. Es gibt Hilfen für Menschen mit Behinderung. Die Hilfen sind für jeden Menschen anders. Sie müssen genau für die Person passen. Sie müssen für die Situation passen.

Angemessene Vorkehrungen sind Hilfen für eine einzelne Person. Diese Hilfen passen genau für diese Person. Die Hilfen müssen angemessen sein.

Das heißt zum Beispiel:

Eine Richterin sitzt auf dem Richterpodest und hält einen Richterhammer in der Hand

Die Hilfen dürfen nicht zu teuer sein. Manchmal muss ein Gericht entscheiden, welche Hilfen angemessen sind.

Das findet der Ausschuss nicht gut:

Mann sitzt an Schreibtisch und hat einen PC vor sich

In den deutschen Gesetzen steht noch nicht, was angemessene Vorkehrungen bedeutet.
Und es gibt noch kein Gesetz, in dem steht:

Jemand wird schlechter behandelt, wenn es keine angemessenen Vorkehrungen gibt.
Die Verwaltung und die Gerichte kennen sich nicht gut mit angemessenen Vorkehrungen aus.

Das soll Deutschland besser machen:

Buch mit Paragraphenzeichen

Deutschland soll in die Gesetze schreiben: Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf angemessene Vorkehrungen.

Mehrere Personen sitzen an u-förmig angereichten Tischen und werden unterrichtet

Es soll Schulungen geben.

Zum Beispiel: für Ämter und Behörden. Dort lernen die Menschen, was angemessene Vorkehrungen sind.