Im UN-Vertrag steht:
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf angemessene Vorkehrungen. Es gibt Hilfen für Menschen mit Behinderung. Die Hilfen sind für jeden Menschen anders. Sie müssen genau für die Person passen. Sie müssen für die Situation passen.
Angemessene Vorkehrungen sind Hilfen für eine einzelne Person. Diese Hilfen passen genau für diese Person. Die Hilfen müssen angemessen sein.
Das heißt zum Beispiel:
Die Hilfen dürfen nicht zu teuer sein. Manchmal muss ein Gericht entscheiden, welche Hilfen angemessen sind.
Das findet der Ausschuss nicht gut:
In den deutschen Gesetzen steht noch nicht, was angemessene Vorkehrungen bedeutet.
Und es gibt noch kein Gesetz, in dem steht:
Jemand wird schlechter behandelt, wenn es keine angemessenen Vorkehrungen gibt.
Die Verwaltung und die Gerichte kennen sich nicht gut mit angemessenen Vorkehrungen aus.
Das soll Deutschland besser machen:
Deutschland soll in die Gesetze schreiben: Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf angemessene Vorkehrungen.
Es soll Schulungen geben.
Zum Beispiel: für Ämter und Behörden. Dort lernen die Menschen, was angemessene Vorkehrungen sind.