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Freiheit und Sicherheit

Im UN-Vertrag steht:

Bild zweier Polizisten

Menschen mit Behinderung haben das Recht, frei und sicher zu leben. Nur ein Gericht darf entscheiden, dass jemand eingesperrt oder gefesselt werden darf. Zum Beispiel, wenn sich jemand selbst verletzt. Oder, wenn jemand für andere gefährlich ist. Wenn ein Mensch mit Behinderung eingesperrt wird, muss er trotzdem gut behandelt werden.

Das findet der Ausschuss nicht gut:

Bild eines Gebäudes

In Deutschland gibt es Zwangs-Unterbringung. Das heißt: Ein Richter entscheidet: Dieser Mensch muss in einer Einrichtung wohnen. Zum Beispiel in der Psychiatrie.
In der Einrichtung wird der Mensch betreut und er kann nicht raus.

Das soll Deutschland besser machen:

Eine Richterin sitzt auf dem Richterpodest und hält einen Richterhammer in der Hand

Es soll keine Zwangs-Unterbringung für Menschen mit Behinderung geben. Wenn ein Mensch eingesperrt wird, dann muss er gut behandelt werden. So wie es im UN-Vertrag steht.

Ein Mann im Talar und mit Gesetzestext

Deutschland soll darauf achten: Wenn ein Mensch mit Behinderung vor Gericht steht, dann hat er die gleichen Rechte wie ein Mensch ohne Behinderung.
Zum Beispiel: Das Recht einen Anwalt zu haben.
Der Mensch mit Behinderung braucht vielleicht besondere Hilfen. Er soll die Hilfe bekommen, die er braucht.