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Gleiche Rechte

Im UN-Vertrag steht:

Frau im Rollstuhl und ein aufrecht stehender Mann. Zwischen beiden befindet sich ein Gleich-Zeichen udn ein Paragraphenzeichen.

Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Menschen ohne Behinderung. Menschen mit Behinderung bekommen Hilfe bei ihren Rechten und Pflichten.
Manche Menschen mit Behinderung können nicht alles alleine entscheiden.

Sie brauchen Hilfe bei wichtigen Entscheidungen.

Zum Beispiel:

Mann und Frau am Tisch mit Gedankenwolken

  • Beim Einteilen vom Geld.
  • Bei der Gesundheit.
  • Bei Briefen vom Amt.

Das nennt man rechtliche Betreuung. Die rechtliche Betreuung soll die Wünsche von Menschen mit Behinderung ernst nehmen.

Das findet der Ausschuss nicht gut:

Das deutsche Gesetz passt nicht zum UN-Vertrag.

Das soll Deutschland besser machen:

Frau zeigt mit dem Zeigefinger auf sich

Deutschland soll das Gesetz ändern. Die rechtliche Betreuung soll nicht für den Menschen mit Behinderung entschieden. Der Mensch mit Behinderung soll immer selbst entscheiden. Und dabei Hilfe bekommen.