Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Daten sammeln

Im UN-Vertrag steht:

Ein Mann füllt einen Fragebogen aus.

Deutschland muss Daten sammeln.

Zum Beispiel: Wie viele Menschen mit Behinderung in Deutschland wohnen.
Oder, welche Hilfen diese Menschen brauchen.
Diese Daten helfen, dass man mehr über Menschen mit Behinderung weiß.
So kann man den Menschen besser helfen.

Das findet der Ausschuss nicht gut:

Im UN-Vertrag steht, welche Daten Deutschland sammeln soll.
Aber Deutschland hat zu wenig Daten gesammelt.

Das soll Deutschland besser machen:

Deutschlandkarte mit Köpfen von Menschen aus verschiedenen Kulturen

Deutschland soll die Daten-Sammlung ändern.
Zum Beispiel: Deutschland soll Daten sammeln

  • über Frauen mit Behinderung
  • über Kinder mit Behinderung
  • über Barrierefreiheit.

Deutschland soll auch zu diesen Fragen Daten sammeln:

  • Wie hat Deutschland den UN-Vertrag umgesetzt?
  • Was hat Deutschland für Menschen mit Behinderungen gemacht?