„Über 7 Millionen Menschen gelten in Deutschland als schwerbehindert, rund 17 Millionen Menschen im Alter von über 18 Jahren leben mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Krankheiten, die sie im täglichen Leben einschränken. Das sind jede vierte Frau und jeder vierte Mann. Da die meisten Beeinträchtigungen nicht angeboren sind, sondern erst im Lebensverlauf entstehen, wird sich durch den demografischen Wandel der Bevölkerungsanteil von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Zukunft noch erhöhen.“ Zu diesen Ergebnissen kommt der erste Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen aus dem Jahr 2013. Die Bundesregierung unterscheidet in diesem Teilhabebericht zwischen Beeinträchtigung und Behinderung. Liegt aufgrund von Besonderheiten von Körperfunktionen oder Körperstrukturen eine Einschränkung vor, z.B. beim Sehen, Hören oder Gehen, wird dies als Beeinträchtigung bezeichnet. Erst wenn im Zusammenhang mit dieser Beeinträchtigung Teilhabe und Aktivitäten durch ungünstige Umweltfaktoren dauerhaft eingeschränkt werden, wird von Behinderung ausgegangen.
Maßgebliche konzeptionelle Grundlage für den Teilhabebericht ist das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention). Nach über vierjährigen Verhandlungen wurde es am 13. Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und das dazu gehörige Zusatzprotokoll angenommen. Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention auch für Deutschland rechtsverbindlich.