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Umsetzungsbegleitung nach Artikel 25 Absatz 2 BTHG

Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ nach Artikel 25 Absatz 2 BTHG

Mit dem BTHG wurde die Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 neu ausgerichtet, um Menschen mit (wesentlichen) Behinderungen dabei zu stärken und zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Diese bedeutende Reform führt bei allen Betroffenen zu erheblichen Veränderungsprozessen.

Das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ unterstützt sowohl die Träger und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe, als auch die Menschen mit Behinderungen sowie ihre Verbände und die Akteure des Betreuungswesens bei der Umsetzung der neu eingeführten Regelungen der Eingliederungshilfe in die Praxis.

In dem Rahmen wird ein Informations- und Wissensportal (www.umsetzungsbegleitung-bthg.de) aufgebaut, das allen Beteiligten ein Forum bieten soll, sich über Neuregelungen und Umsetzungserfahrungen kontinuierlich zu informieren und auszutauschen. Die Projektwebsite bietet zudem über Fachdiskussionen, Experteninterviews und Webinaren verschiedene Möglichkeiten der Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung des BTHG. Darüber hinaus werden Online-Fachveranstaltungen zu aktuellen Themen aus dem Bereich der Umsetzung der Reform angeboten.

Einmal im Monat wird ein Newsletter veröffentlicht. Bei Interesse können Sie sich hier eintragen.

Ein Beirat begleitet das Projekt. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der kommunalen Spitzenverbände und der Wohlfahrts- sowie der Behindertenverbände an.

Das Projekt wird in einem Zeitraum von Mai 2017 bis Dezember 2024 von dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. durchgeführt. Das BMAS unterstützt die „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ im Rahmen einer Zuwendung.

Ende 2018, 2019 und 2022 hat das BMAS jeweils einen Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des
Bundesteilhabegesetzes an den Bundestag und Bundesrat gesandt (BT-Drs. Nr. 19/6929, BT-Drs. 19/16470 und BT-Drs. 20/5150). Die Berichte finden Sie unter "Weitere Informationen".