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Sitzungen der "Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz"

"Nichts über uns - ohne uns"

Noch vor Erarbeitung eines Referentenentwurfes durch die Bundesregierung wurden mögliche Inhalte eines Bundesteilhabegesetzes in einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit den Verbänden und Institutionen erörtert.

Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die hochrangige „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ eingesetzt. Nach dem Grundsatz der Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen „Nichts über uns - ohne uns“, der auch Eingang in den Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode gefunden hat, stellten die Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände die größte Anzahl an Mitgliedern in der Arbeitsgruppe.

Die Arbeitsgruppe hat von Juli 2014 bis April 2015 in insgesamt neun Sitzungen die möglichen Reformthemen und -ziele eines Bundesteilhabegesetzes besprochen und die Kernpunkte der Reform erörtert und abgewogen.

Hier finden Sie Informationen zu den Sitzungen der "Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz", unter anderem Pressemitteilungen sowie die Protokolle zu den einzelnen Sitzungen.