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Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“
Ziel des Bundesprogramms rehapro ist es, mit innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen besser als bisher zu erhalten oder wiederherzustellen. Derzeit laufen im Bundesprogramm rehapro in zwei Förderaufrufen insgesamt 102 Modellprojekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 500 Mio. Euro: 56 Projekte aus dem SGB II- und 46 Projekte aus dem SGB VI-Bereich. Am 8. Juli 2022 wurde der dritte und letzte Förderaufruf im Bundesanzeiger veröffentlicht. Insgesamt sind Förderanträge für 23 Modellprojekte mit einem Fördervolumen von rund 73 Mio. Euro eingegangen. Das BMAS hat entschieden, 7 Modellprojekte im SGB II-Bereich und 14 Modellprojekte im SGB VI-Bereich grundsätzlich für die Förderung vorzusehen. Die zur Förderung vorgesehenen Förderanträge werden derzeit vertieft geprüft. Die Modellprojekte sollen Anfang 2024 starten.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm rehapro finden Sie hier:w ww.modellvorhaben-rehapro.de
Rehabilitation fördern, stärken, besser machen! Modellprojekte im Bundesprogramm rehapro, Zweiter Förderaufruf
„Heute wurde die Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen! Modellprojekte im Bundesprogramm rehapro - Zweiter Förderaufruf“ veröffentlicht. Darin werden alle 48 Modellprojekte vorgestellt, die im Rahmen des zweiten Förderaufrufs zum Bundesprogramm rehapro gefördert werden. Sie enthält außerdem einen Überblick über die Ziele und Rahmenbedingungen des Bundesprogramms. Im Rahmen von rehapro werden viele innovative Ansätze in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Nachsorge für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen erprobt, um ihre Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder zu erhalten. Ziel ist es, wirksame Ansätze zu identifizieren und sie im Regelgeschäft der Jobcenter und Rentenversicherungsträger zu verstetigen, sodass alle Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen davon profitieren können.
Die Broschüre steht als Download zur Verfügung oder kann als Druckexemplar bestellt werden:
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a235-rehabilitation-staerken-foerdern-staerken-besser-machen.html
Rehabilitation fördern, stärken, besser machen! Modellprojekte im Bundesprogramm rehapro, Erster Förderaufruf
„Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“ Diese Broschüre stellt alle Projekte vor, die im Rahmen des ersten Förderaufrufs des Bundesprogramms rehapro durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden. 55 verschiedene Modellprojekte werden beschrieben, die von persönlichen Gesundheitslotsen über Leistungen in Reha-Häusern bis zu Unterstützung kleiner Unternehmen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement reichen. Rehapro nimmt Menschen in den Blick, die nicht nur vorübergehenden gesundheitliche Einschränkungen haben. Durch das Erproben innovativer Konzepte sollen neuen Wege gefunden werden, die Erwerbsfähigkeit dieser Menschen zu verbessern oder zu erhalten.
Die Broschüre steht Ihnen als barrierefreie Datei sowie als für den Selbstausdruck optimierte Datei unter Downloads auf der Homepage des Bundesprogramms rehapro (www.modellvorhaben-rehapro.de) zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit, ab Anfang Dezember 2020 ein oder mehrere gedruckte Exemplare (Bestell- bzw. Artikelnummer A233) über den Publikationsversand der Bundesregierung unter folgendem Link zu bestellen:
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a233-broschure-rehapro.html
Vorarbeiten zum ersten Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“
Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes wurde in § 11 SGB IX (neu) die Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation beschlossen.
Die Modellvorhaben sollen frühestens ab 2018 beginnen und sind auf maximal fünf Jahre befristet. Dafür steht den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Jobcenter) und den Rentenversicherungsträgern bis 2022 ein Gesamtvolumen von jeweils 500 Mio. Euro zur Verfügung. Im Rahmen der Modellförderung sind die örtlichen Jobcenter und die Rentenversicherungsträger die federführenden Bedarfsträger der Modellvorhaben und somit Antragsteller und Ansprechpartner für mögliche Kooperationen.
Mit den Modellvorhaben sollen insbesondere neue Ansätze zur Unterstützung von Menschen mit komplexen gesundheitlichen, psychischen und seelischen Unterstützungsbedarfen oder beginnenden Rehabilitationsbedarfen erprobt werden sowie die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation weiter verbessert werden. Seit vielen Jahren werden gerade in den genannten Bereichen die Herausforderungen und Probleme diskutiert, ohne dass bisher flächendeckende Lösungen implementiert worden wären. Vor diesem Hintergrund sollen innovative Ideen und Vorschläge zur Stärkung der Rehabilitation erarbeitet und im Rahmen der Modellvorhaben erprobt werden.
Entwicklung von Projektideen
Um innovative Ideen und Ansätze entwickeln und umsetzen zu können, bedarf es eines möglichst offenen konzeptionellen Förderrahmens für mögliche Modellvorhaben. Gleichzeitig bedeutet dies, dass sich die Akteure im Bereich des SGB VI und des SGB II bei der Entwicklung und Umsetzung von innovativen Projektideen entsprechend engagieren müssen. Zur Unterstützung dieses Prozesses führt das BMAS im September und Oktober 2017 vier regionale Werkstattgespräche durch, um eine Plattform zum fachlichen Austausch und zur Ideenentwicklung für mögliche Modellvorhaben zu schaffen. Die Ergebnisse der Werkstattgespräche sollen gleichzeitig auch in die inhaltliche Ausgestaltung des Förderrahmes für die Modellvorhaben nach § 11 SGB IX (neu) einfließen.
An diesen Werkstattgesprächen sollen die wesentlichen Akteure der Modellvorhaben, die dann auch im Beirat vertreten sein sollen (u. a. Betroffenenverbände, Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesagentur für Arbeit, kommunalen Spitzenverbände, Sozialpartner, Länder, Wissenschaft sowie weitere Einrichtungen, Verbände und Institutionen) teilnehmen.
In einer Abschlussveranstaltung im November 2017 sollen die Eckpunkte des Förderrahmens vorgestellt werden. Der Förderrahmen soll dann zeitnah zum Inkrafttreten des § 11 SGB IX (neu) zum 01.01.2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Nach der Veröffentlichung des Förderrahmens können Jobcenter und Rentenversicherungsträger Modellvorhaben zur fachlichen und inhaltlichen Prüfung einreichen.