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Förderrichtlinie

Förderrichtlinie

Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes wurde in § 11 SGB IX die Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation beschlossen. Dafür stehen den antragsberechtigten Jobcentern und Rentenversicherungsträgern von 2018 bis 2025 insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie und der erste Förderaufruf zum Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" zur Umsetzung von § 11 SGB IX wurden am 4. Mai 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Weitere Förderaufrufe sind für die Jahre 2019 und 2020 geplant.

Ziel des Bundesprogramms ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen neue Wege zu finden, die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen besser zu erhalten bzw. wiederherzustellen sowie die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation weiter zu verbessern. Mit den Modellprojekten sollen insbesondere neue Ansätze zur frühzeitigen Intervention ("Prävention vor Rehabilitation" und "Rehabilitation vor Rente") sowie zur Unterstützung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und komplexen gesundheitlichen Unterstützungsbedarfen erprobt werden.

Programmumsetzung

Mit der gesetzlichen Regelung des § 11 Absatz 4 SGB IX wurde der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) die Aufgabe übertragen, die zuwendungsrechtliche und organisatorische Abwicklung der Modellvorhaben zu übernehmen. Bei der DRV KBS wurde dafür die unabhängige Fachstelle rehapro eingerichtet, die als Projektträger die Förderung im Auftrag des BMAS umsetzt.