Eckpunkte der Förderung
Bereits im Rahmen der Abschlussveranstaltung zu den Werkstattgesprächen am 29. November 2017 gab es in mehreren Diskussionsrunden Rückmeldungen zu den Eckpunkten der Förderung. Viele Beiträge lobten den umfassenden Beteiligungsprozess und die Grundausrichtung auf einen gemeinsamen Lern- und Erkenntnisprozess aller beteiligten Akteure. Darüber hinaus wurde das Ziel unterstützt, mit der Förderrichtlinie möglichst große Spielräume eröffnen zu wollen, um innovative und vielfältige Handlungsansätze zu ermöglichen und zu fördern. Gleichzeitig wurde jedoch auch angeregt, in der Förderrichtlinie Leitplanken in Form von Vorrangkriterien oder beispielhaften Konkretisierungen einzuziehen. Auch das Thema der wissenschaftlichen Unterstützung und Begleitung der einzelnen Modellvorhaben bei der Projektentwicklung und der -umsetzung wurde kontrovers diskutiert. Insbesondere in der offenen Diskussionsrunde mit dem Publikum wurden konkrete Anregungen und Beispiele für Modellvorhaben eingebracht, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Grundlage für die weitere Erarbeitung der Förderrichtlinie berücksichtigen wird:
• Der Bezug zum Bundesteilhabegesetz und zum Entstehungsprozess des § 11 SGB IX (neu) im Kontext der steigenden Anzahl der Empfänger von Eingliederungshilfe sollte stärker herausgearbeitet werden, ggf. in der Präambel der Förderrichtlinie.
• Als besondere Personengruppen sollten Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Abhängigkeitserkrankte stärker berücksichtigt werden.
• Die Förderrichtlinie sollte auch Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, ältere Menschen, Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, etc. in den Blick nehmen.
• Die Hilfe zur Selbsthilfe sollte noch stärker in den Fokus genommen werden.
• Als weitere mögliche Projektpartner sollten Betroffenenverbände und Integrationsfachdienste aufgenommen werden.
• Die Vollfinanzierung im Zuwendungsverfahren sollte auf jeden Fall sichergestellt werden.
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Ergebnis nach Diskussionen im Rahmen der Abschlussveranstaltung und im Beirat rehapro
Am 8. Dezember 2017 hat der Beirat rehapro im BMAS getagt und über die Eckpunkte der Förderung nach § 11 SGB IX (neu) beraten. Der Beirat berät und unterstützt das BMAS und die verantwortlichen Akteure auf Bundesebene in Fragen der Entwicklung und Umsetzung der Modellvorhaben. Im Beirat wirken die wesentlichen Akteure der Modellvorhaben mit, die Interesse an den Ergebnissen der Modellvorhaben besitzen.
Der Beirat hat teilweise die Rückmeldungen aus der Abschlussveranstaltung aufgegriffen und weitere Anregungen zur Gestaltung der Förderrichtlinie diskutiert:
· Er unterstützte die Grundausrichtung, dass mit der Förderrichtlinie möglichst große Spielräume für Innovation und Vielfalt eröffnet werden sollen, und sprach sich gegen konkrete Vorrangregelungen, z.B. bei einzelnen Personengruppen, aus.
· Die Anregungen, die Hilfe zur Selbsthilfe stärker in den Blick zu nehmen, die Präambel der Förderrichtlinie auf den Entstehungsprozess des § 11 SGB IX (neu) und die Vorgaben des Gesetzgebers auszurichten und die Vollfinanzierung als notwendige Voraussetzung für den Erfolg der Modellvorhaben unterstützte der Beirat nachdrücklich.
· Darüber hinaus setzte sich der Beirat auch dafür ein, dass die Betroffenenverbände, die Integrationsfachdienste und zusätzlich noch die Integrationsämter als mögliche Projektpartner namentlich erwähnt werden sollten.
· Als zusätzliches Thema war dem Beirat besonders wichtig, dass der niederschwellige Zugang zu frühzeitigen Interventionsmaßnahmen und zu den Angeboten der Rehabilitation im Rahmen der Förderung eine besondere Beachtung finden sollte.
· Schließlich wurde auch im Beirat die Notwendigkeit der wissenschaftlichen Unterstützung und Begleitung der einzelnen Modellvorhaben intensiv diskutiert, um verlässliche Erkenntnisse über die Wirkungen der erprobten Ansätze und Maßnahmen und somit eine gute Grundlage für die Diskussion über eine mögliche Verstetigung einzelner Ansätze zu erhalten.
Einige der im Rahmen der Abschlussveranstaltung und im Beirat diskutierten Anregungen beziehen sich direkt auf die Eckpunkte, die das BMAS entsprechend ergänzt (vgl. die Folien 10, 13 und 20 in der aktualisierten Fassung der Eckpunkte vom 11.12.2017).
Die meisten Anregungen beziehen sich jedoch auf die weitere Konkretisierung des Förderprogramms durch die Förderrichtlinie und die Gestaltung der Rahmenbedingungen. Diese wird das BMAS im Rahmen der weiteren Erarbeitung der Förderrichtlinie prüfen und gegebenenfalls berücksichtigen.
Die aktualisierten Eckpunkte der Förderung in der endgültigen Fassung vom 11.12.2017 können Sie als pdf-Datei bzw. als barrierefreie Dokumentation hier herunterladen.