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Partizipation der Menschen mit Behinderungen an der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

„Nichts über uns ohne uns“ - dieser im Koalitionsvertrag  für die 18. Legislaturperiode niedergeschriebene Grundsatz war für das BMAS von Anfang an richtungsweisend. Bereits bei den Reformüberlegungen zur Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurden die betroffenen Menschen und ihre Verbände einbezogen. Im Laufe des darauffolgenden Gesetzgebungsverfahrens zog sich der Beteiligungsprozess fort. Sie wurden auf unterschiedliche Weise im gesamten Verfahren zum BTHG beteiligt. Auch nach Inkrafttreten des BTHG hält das BMAS weiterhin an diesem Grundsatz fest und stellt mit einem breiten Beteiligungskonzept sicher, dass die betroffenen Menschen und ihre Verbände an dem nun stattfindenden Umsetzungsprozess des BTHG umfassend beteiligt werden.

1. Beteiligung in Gremien

Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen

Seit der 34. Sitzung des Beirates für die Teilhabe behinderter Menschen am 7. Juni 2017 wird dieses Gremium regelmäßig genutzt, um aus Sicht des Bundes und der Länder über den aktuellen Stand der Umsetzung des BTHG zu informieren. Anschließend ist eine Gelegenheit zu einer Aussprache vorgesehen.

Länder-Bund-Arbeitsgruppe BTHG (LBAG BTHG)

Die LBAG BTHG ist eine Arbeitsgruppe, die sich zweimal jährlich zu Fragen der Umsetzung der reformierten Eingliederungshilfe zwischen Bund und Ländern austauscht. Die Verbände der Menschen mit Behinderungen werden über den Deutschen Behindertenrat (DBR) eingebunden. Dazu werden jeweils vor und nach den LBAG-Sitzungen Gespräche mit dem DBR mit dem Ziel geführt, die Anliegen der Menschen mit Behinderungen angemessen zu berücksichtigen.

2. Beteiligung in den konkreten Umsetzungsvorhaben

Wirkungsprognose (Artikel 25 Absatz 2 BTHG)

Die wissenschaftliche Untersuchung der Wirkungsziele der reformierten Eingliederungshilfe wird durch einen Beirat begleitet, in den auch Betroffenenvertreterinnen und Betroffenenvertreter berufen wurden.

Umsetzungsbegleitung (Artikel 25 Absatz 2 BTHG)

Das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ wird von einem Projektbeirat begleitet, in den auch Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen berufen wurden. Im Rahmen des Projektes wurde ein internetbasiertes Informations- und Wissensportal aufgebaut (www.umsetzungsbegleitung-bthg.de). Diese Projektwebseite bietet über Fachdiskussionen und Experteninterviews verschiedene Möglichkeiten der Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung des BTHG.

Modellhafte Erprobung (Artikel 25 Absatz 3 BTHG)

Bei der modellhaften Erprobung wurden die Wirkungen der reformierten Eingliederungshilfe in Modellprojekten bei den Trägern der Eingliederungshilfe untersucht. Die modellhafte Erprobung wurde begleitend wissenschaftlich evaluiert.

Menschen mit Behinderungen wurden sowohl bei der Durchführung der Projekte vor Ort als auch bei der Evaluation einbezogen. Sie haben Einblick in die virtuelle Fallbearbeitung erhalten, soweit sie selbst betroffen waren. Die Evaluation der modellhaften Erprobung wurde durch einen Beirat begleitet, in den auch Betroffenenvertreterinnen und Betroffenenverteter berufen wurden.

Finanzuntersuchung (Art. 25 Absatz 4 BTHG)

Die wissenschaftliche Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe wird durch einen Beirat begleitet, in den auch Betroffenenvertreter berufen wurden.

Evaluation des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe (Artikel 25 Absatz 5 BTHG)

Die Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe war im BTHG-Gesetzgebungsverfahren besonders umstritten. Daher wurden die rechtlichen Wirkungen der Regelung von Artikel 25a § 99 BTHG wissenschaftlich untersucht. Während des Forschungsvorhabens wurden Fachgespräche durchgeführt, an denen Verbände von Menschen mit Behinderungen teilgenommen haben.

Von 2018 bis 2019 hat das BMAS vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus dem Forschungsvorhaben einen partizipativen Beteiligungsprozess zur Entwicklung der künftigen Zugangskriterien zu den Leistungen der Eingliederungshilfe durchgeführt, an dem auch Betroffenenvertreterinnen und Betroffenenvertreter beteiligt waren.

Für die Vorbereitung und Begleitung der Vorabevaluation hat in den Jahren 2020 und 2021 ein weiterer Abstimmungsprozess mit allen relevanten Akteuren stattgefunden. Die Vorabevaluation selbst wird durch mehrere Fachgespräche begleitet, bei denen ebenfalls Interessenvertreterinnen und -vertreter von Menschen mit Behinderungen einbezogen werden.