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„Modellhafte Erprobung” nach Artikel 25 Absatz 3 BTHG

Bundesteilhabegesetz – BTHG

Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 neu ausgerichtet. Die notwendige Unterstützung der Menschen mit Behinderungen orientiert sich nun nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern ausschließlich am individuellen Bedarf des Einzelnen. Dadurch soll sich die Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen nachhaltig verbessern.

Die Auswirkungen derjenigen Vorschriften, die in der Öffentlichkeit im Gesetzgebungsverfahren besonders kontrovers diskutiert wurden, wurden im Zeitraum von 2018 bis 2021 modellhaft erprobt. Dabei wurde das zukünftige Recht „virtuell“ anhand konkreter Einzelfälle bereits im Vorfeld angewandt. So konnte der Gesetzgeber teils noch vor Inkrafttreten der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe beurteilen, ob der durch das BTHG initiierte Systemwechsel gelingt und insgesamt die gewünschten Wirkungen erzielt werden.

Im Einzelnen wurden die folgenden Regelungsbereiche erprobt:

  1. die Einkommens- und Vermögensanrechnung (§§ 135 ff. SGB IX),
  2. die Assistenzleistungen in der Sozialen Teilhabe, insbesondere Assistenzleistungen für Personen, die ein Ehrenamt ausüben (§ 113 SGB IX Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 78 Absatz 5 SGB IX),
  3. die Umsetzung des Rangverhältnisses zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege (§ 91 Absatz 3 SGB IX, § 103 SGB IX),
  4. die Prüfung der Zumutbarkeit und Angemessenheit (§ 104 SGB IX),
  5. die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Leistungserbringung (§ 116 SGB IX),
  6. die Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe nach Artikel 1 Teil 2 BTHG von Leistungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuch (existenzsichernde Leistungen) und
  7. die Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung, insbesondere soweit sie Gegenstand des Gesamtplanverfahrens sind.

Deutschlandweit wurden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 30 Projekte gefördert, die unterschiedliche Regelungsbereiche beinhalteten.

Eine Aufstellung der Projekte der modellhaften Erprobung sowie der erprobten Regelungsbereiche finden Sie unter „Weitere Informationen“. 

Die modellhafte Erprobung wurde zudem im Zeitraum von August 2018 bis Juni 2022 von Kienbaum Consultants International GmbH wissenschaftlich untersucht. Ein Beirat hat die Untersuchung begleitet.

Die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) mbH begleitete die Zuwendungsprojekte administrativ.

Ende 2018, 2019 und 2022 hat das BMAS jeweils einen Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes an den Bundestag und Bundesrat gesandt (BT-Drs. Nr. 19/6929, BT-Drs. 19/16470 und BT-Drs. 20/5150). Die Berichte finden Sie unter "Weitere Informationen".