Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Studie zur Implementierung von Instrumenten der Bedarfsermittlung

Implementationsstudie zur Einführung von Instrumenten zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs nach § 13 SGB IX (Bundesteilhabegesetz)

Titelbild des Abschlussberichts der Implementationsstudie §13 SGB IX Abschlussbericht Implementationsstudie §13 SGB IX Abschlussbericht Implementationsstudie §13 SGB IX (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Studie zur Implementierung von Instrumenten der Bedarfsermittlung veröffentlicht

Das BMAS hat nach § 13 SGB IX in den Jahren 2018 und 2019 eine bundesweite Studie zur Bedarfsermittlung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durchführen lassen.

Auftragnehmer der Studie war die Kienbaum Consultants International GmbH unter Beteiligung von Herrn Prof. Dr. Matthias Morfeld und Herrn Prof. Dr. Harry Fuchs.

In dieser Untersuchung wurde bei den Rehabilitationsträgern nach § 6 SGB IX untersucht, welche konkreten Verfahren die Rehabilitationsträger entwickelt haben, um Teilhabebedarfe von Menschen mit Behinderungen zu identifizieren, Teilhabeziele zu definieren und diesen Zielen entsprechende Leistungen zu erbringen.

Die Studie enthält neben umfangreichen Darstellungen der gegenwärtigen Verwaltungspraxis auch Vorschläge an die Rehabilitationsträger und an die Bundesregierung für Ansätze zur Verbesserung und zur Vereinheitlichung von Verwaltungsabläufen.

Die hiermit vorgelegte Studie soll den Meinungsaustausch in der Fachöffentlichkeit über die Erfahrungen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unterstützen. Sie gehört zu einem breit angelegten Forschungsansatz der „Umsetzungsbegleitung zum Bundesteilhabegesetz“ (Artikel 25 BTHG), der mit einer Vielzahl von Forschungsprojekten die Wirkungen gesetzlicher Änderungen in den Blick nimmt.“