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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung - Teihabeberatungsverordnung, (Bewilligungsperiode Bewilligungsperiode 2023 - 2029)

Logo Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) (Langebeschreibung verfügbar) Logo - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Logo - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Nach Ablauf der befristeten modellhaften Projektförderung konnte auf Grundlage des im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode gefassten Beschlusses die Weiterführung der EUTB® seit dem 1. Januar 2023 als Zuschussfinanzierung dauerhaft gesichert werden. Den rechtlichen Rahmen hierzu bildet die zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV). Mit der EUTBV wurden bereits erste Erkenntnisse zur Konzept-, Struktur- und
Prozessqualität aus der Evaluation der EUTB® aufgegriffen und umgesetzt. So konnten mit Hilfe des seit 2023 erweiterten jährlichen Finanzrahmens in Höhe von 65 Mio. Euro unter anderem Verbesserungen im Bereich der Erstausstattung von Beratungsangeboten sowie der Finanzierung von Sprachdolmetscherleistungen und der Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht werden.


Der grundsätzliche Auftrag, Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen sowie ihren Angehörigen eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung anzubieten, bleibt unverändert bestehen. Insbesondere im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen gibt die EUTB® den Ratsuchenden die notwendige Orientierung zur Erkennung von Teilhabemöglichkeiten. Die EUTB® hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Eckpfeiler in der Neuordnung
des Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen in Übereinstimmung mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen entwickelt. Hierzu leisten die in Gesetz und Verordnung verankerte Peer-Beratung, der handlungsleitende Grundsatz der Unabhängigkeit sowie die Forderung nach Offenheit und Eignung für alle Zielgruppen von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen („Eine für alle“) einen wesentlichen Beitrag. Diese Stärkung der Handlungskompetenzen bildet das mit Abstand wichtigste Beratungsziel der EUTB®-Angebote. Diese soll die Ratsuchenden dabei unterstützen und ermutigen, mit mehr Selbstbewusstsein und Eigenverantwortung ihre eigenen Interessen wahrzunehmen und einzufordern.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert ab 2023 bis zum 31. Dezember 2029 auf Grundlage der EUTBV Personal- und Sachausgaben für bundesweit 610 Vollzeitäquivalente.

Mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Administration und fachlichen Begleitung der EUTB® hat das BMAS die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) beauftragt. Die Fachstelle Teilhabeberatung (FTB) unterstützt fachlich und organisatorisch die Zusammenarbeit und Vernetzung der regionalen Beratungsangebote.