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Bundesteilhabegesetz

"Nichts über uns - ohne uns"

"Nichts über uns - ohne uns" lautet das Motto des in der 18. Legislaturperiode verabschiedeten "Gesetzes zur Stärkung und Teilhabe und zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG -)".

Mit diesem Gesetz werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen.

Das Motto des Bundesteilhabegesetzes wurde auch bereits während der Erarbeitung verfolgt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vorab einen umfassenden Beteiligungsprozess in einer „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ durchgeführt, bei der auch die Verbände von Menschen mit Behinderungen vertreten waren. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sind anschließend in den Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes eingeflossen.

Informationen zum parlamentarischen Verfahren

Das Bundeskabinett hat das Bundesteilhabegesetz am 28. Juni 2016 beschlossen.

Das Gesetz wurde am 22. September in 1. Lesung in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Am 23. September hat der Bundesrat im 1. Durchgang über das Gesetz beraten. Insgesamt wurden vom Bundesrat 96 Änderungsanträge beschlossen.

In der 2./3. Lesung wurde das Bundesteilhabgesetz mit insgesamt 68 Änderungen am Gesetzentwurf am 1. Dezember 2016 von den Regierungsfraktionen beschlossen. Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat im 2. Durchgang dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz wurde am 29. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I, Nr. 66, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2016).