Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet für die Förderperiode 2020 aus dem Partizipationsfonds die Förderung neuer Projekte an. Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten.

Zur Unterstützung bei der Antragstellung bietet der mit der Programmbetreuung beauftragte Projektträger gsub zweimal jährlich Workshops an. Diese dienen dazu, Informationen zur Antragsstellung, den Antragsanforderungen sowie zum Zuwendungsrecht zu geben und Fragen zu beantworten. Für den Workshop am 27.06.2019 können Sie sich unter www.gsub.de bis zum 11. Juni anmelden. Die Teilnahme ist einschließlich Getränke und einem Mittagsimbiss kostenlos. Reisekosten können leider nicht übernommen werden.

Förderfähig sind z. B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen:

  • Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien
  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
  • Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahme für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
  • Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000,00 € pro Jahr
  • Unterstützung des Erfahrungsaustauschs

Kommunale oder regionale Förderungen sowie Sportförderungen sind durch diesen Fonds nicht möglich.

Ab sofort können Förderanträge gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt über den mit der Programmbetreuung beauftragten Projektträger gsub mbH. Es stehen zwei Wege auf dem Online-Portal zur Verfügung:

  1. Für bereits über andere Programme registrierte Verbände/Organisationen: prodaba2020.gsub-intern.de/anmelden
  2. Für neue Verbände/Organisationen: prodaba2020.gsub-intern.de/registrierung

Antragsschluss ist der 20. August 2019.

Eingehende Anträge werden von einem vom BMAS berufenen Beirat, bestehend aus Vertreterinnen/Vertretern der Verbände von Menschen mit Behinderung, bewertet. Dieser gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab. Maßgeblich für die Förderentscheidung ist zum einen die Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen, zum anderen die Verfügbarkeit von Fondsmitteln.