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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) hat Deutschland die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) umgesetzt. Das Gesetz verpflichtet private Wirtschaftsakteure dazu, Produkte und Dienstleistungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie barrierefrei herzustellen bzw. zu erbringen. Damit dient das BFSG zugleich der Umsetzung des Art. 9 der UN-BRK und stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg hin zur vollständigen Barrierefreiheit dar.