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Zweite Staatenprüfung Deutschlands

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland wird seit 2018 zum zweiten Mal vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Fachausschuss) geprüft.

Auf Grundlage der vom UN-Fachausschuss im Herbst 2018 vorgelegten Frageliste und unter Berücksichtigung der Abschließenden Bemerkungen der ersten Staatenprüfung reichte die Bundesregierung den kombinierten zweiten und dritten Staatenbericht über den Stand der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen Ende September 2019 beim UN-Fachausschuss ein.

Aufgrund des zeitlichen Abstands zwischen der Vorlage des Staatenberichts und des konstruktiven Dialogs Ende August 2023 hat die Bundesregierung am 9. Juni 2023 auf Eigeninitiative einen Maßnahmenbericht beim UN-Fachausschuss in Genf eingereicht, der die wichtigsten inklusionspolitischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen in dem Zeitraum September 2019 bis März 2023 abbildet. Dieser Maßnahmenbericht wird nach Rücksprache mit dem Ausschusssekretariat ebenfalls Gegenstand des konstruktiven Dialogs sein.

Der konstruktive Dialog zwischen der Delegation der Bundesrepublik Deutschland und dem UN-Fachausschuss fand am 29. August 2023 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am 30. August 2023 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr in Genf statt und wurde live im UN Web TV übertragen. Um die beiden Anhörungstage barrierefrei mitverfolgen zu können, wurde der konstruktive Dialog simultan vom Englischen ins Deutsche übersetzt, in deutsche Schriftsprache umgewandelt und in Deutsche Gebärdensprache gedolmetscht.

Der Live-Webcast der Vereinten Nationen ist hier aufrufbar: Committee on the Rights of Persons with Disabilities | UN Web TV

Die Abschließenden Bemerkungen und die Frageliste des UN-Fachausschusses, der Staaten- und Maßnahmenbericht Deutschlands, die Parallelberichte der Monitoring-Stelle und der Zivilgesellschaft sowie weitere Dokumente sind hier aufrufbar: CRPD - Convention on the Rights of Persons with Disabilities