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Erste Staatenprüfung Deutschlands

Die erste Staatenprüfung Deutschlands vor dem Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Fachausschuss) fand von 2011 bis 2015 statt. Der erste deutsche Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde im Jahr 2011 durch die Bundesregierung eingereicht (Initialbericht).

Am 23. April 2014 hat der UN-Fachausschuss eine Liste mit vertiefenden Fragestellungen übersandt, die bis zum 31. August 2014, ergänzend zum Staatenbericht, beantwortet werden mussten. Die Frageliste umfasste eine Vielzahl von Themen und damit auch unterschiedliche Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung und der Länder. So ging es beispielsweise um Fragen im Zusammenhang mit dem deutschen Betreuungsrecht und dem Arzneimittelrecht, aber auch um Entwicklungen bei der Deinstitutionalisierung in Bezug auf Sonderwohnformen für Menschen mit Behinderungen oder die Fortschritte bei der inklusiven Bildung.

Am 26. und 27. März 2015 hat der UN-Fachausschuss den Initialbericht im Rahmen des konstruktiven Dialogs in Genf abschließend geprüft. Als Ergebnis der Anhörung veröffentlichte der UN-Fachausschuss am 17. April 2015 seine Abschließenden Bemerkungen zur weiteren Umsetzung der UN-BRK in Deutschland. Auf Grundlage einer von der Monitoring-Stelle UN-BRK in Auftrag gegebenen deutschen Übersetzung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Abstimmung mit den anderen Bundesministerien und den Ländern und unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen eine deutsche Fassung der Abschließenden Bemerkungen erstellt.