Am 26./ 27. März 2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen den ersten deutschen Staatenbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von 2011 im Rahmen einer Anhörung in Genf abschließend geprüft. Am 17. April 2015 hat der Ausschuss als Ergebnis der Anhörung die Abschließenden Bemerkungen (concluding observations) zur weiteren Umsetzung der UN-BRK in Deutschland veröffentlicht. Auf Grundlage einer von der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Auftrag gegebenen deutschen Übersetzung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Abstimmung mit den anderen Bundesministerien und den Ländern und unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen nun eine deutsche Fassung der Abschließenden Bemerkungen erstellt.