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Monitoring-Stelle UN-BRK

Die Monitoring-Stelle ist eine unabhängige Stelle zur Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und zur Förderung der Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Grundlage für die im Mai 2009 von der Bundesregierung beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelten Monitoring-Stelle ist Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK, nach dem die Vertragsstaaten dazu aufgefordert werden, eine unabhängige Stelle zur kritischen Begleitung der Umsetzung der Konvention im eigenen Land einzurichten

Weitere Informationen sind hier abrufbar: Über die Monitoring-Stelle | Institut für Menschenrechte (institut-fuer-menschenrechte.de)