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Statusbericht Nationaler Aktionsplan 2023

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und von der Bundesrepublik Deutschland am 24. Februar 2009 ratifiziert. Am 26. März 2009 ist sie in Deutschland in Kraft getreten und ist seitdem geltendes Recht, welches von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden muss.
Als erster internationaler Vertrag konkretisiert die UN-BRK universelle Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen weltweit. Deutschland erkennt die UN-BRK damit für sich als völkerrechtlich verbindlich an. Politik für Menschen mit Behinderungen ist in Deutschland damit zu einer Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen staatlichen Handelns geworden, von der Bundes- über die Landesebene bis in die Kommunen.

Zur innerstaatlichen Umsetzung der UN-BRK wurde der Nationale Aktionsplan entwickelt, um die behindertenpolitischen Maßnahmen der Bundesministerien und weiterer Akteure zu bündeln. Der erste Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-BRK (NAP 1.0) wurde am 15. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen und beinhaltete mit seinen 200 behindertenpolitischen Maßnahmen eine Gesamtstrategie, um eine gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

Am 28. Juni 2016 verabschiedete das Bundeskabinett die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur UN-BRK - kurz NAP 2.0. Der NAP 2.0 ergänzt mit seinen neuen 175 Maßnahmen den ersten NAP und ist, wie der Vorgänger auch, das Produkt eines intensiven und konstruktiven Dialogprozesses mit der Zivilgesellschaft. Mit dem NAP 2.0 ist es gelungen, den politikfeldübergreifenden Ansatz noch weiter zu stärken.

Der aktuelle Statusbericht 2023 gibt einen Überblick über die neu initiierten behindertenpolitischen Maßnahmen der Ressorts zwischen Dezember 2020 und März 2023 sowie den aktuellen Status aller Maßnahmen des NAP. Zwischen Januar und März 2023 wurden die Ressorts gebeten, neue behindertenpolitische Maßnahmen, Programme und Projekte, die ab dem Jahr 2020 gestartet oder geplant wurden, in den neuen Online-Katalog einzupflegen und dabei auch den Status der Maßnahmen aus dem NAP 1.0, NAP 2.0 und des ersten Statusberichts zu aktualisieren.