Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat in Deutschland der menschenrechtsorientierte Ansatz in Bezug auf die Politik für Menschen mit Behinderungen eine umfassend ausformulierte gesetzliche Grundlage erhalten. Politik für Menschen mit Behinderungen ist dabei zu einer Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen staatlichen Handelns geworden, von der Bundes- über die Landesebene bis in die Kommunen. Aber auch die Gesellschaft ist hier mit in der Verantwortung und es zeigt sich, dass das Interesse an und die Forderung nach einer umfassenden Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe immer größer werden. Diesen Weg gilt es nun entschlossen weiterzugehen und Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände kontinuierlich bei allen Belangen, die sie betreffen, zu beteiligen.
Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der UN-BRK bereits im Jahr 2011 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) initiiert, um die behindertenpolitischen Maßnahmen der Bundesministerien und deren Kooperationspartner zu bündeln. Hierzu wurden Gremien, die die Umsetzung der UN-BRK einfordern sollen, eingerichtet und weitere Beteiligungs- und Abstimmungsformate etabliert.
Der erste Nationale Aktionsplan (NAP 1.0) wurde 2016 zum NAP 2.0 weiterentwickelt und liegt nun als Fortschreibung vor, die den aktuellen Status aller Maßnahmen wiedergibt und neue Maßnahmen seit 2016 aufführt. Mit der Fortschreibung soll der Maßnahmenkatalog zudem online gehen und dadurch fortlaufend aktualisiert werden können, um eine größtmögliche Transparenz und Aktualität zu schaffen.
Seit 2016 wurden viele neue Maßnahmen gestartet und fast alle Bundesministerien haben zur Fortschreibung des NAP 2.0 beigetragen. Insgesamt sind nun 347 Maßnahmen im NAP erfasst, wovon etwa ein Drittel nach 2016 gestartet wurde.
Den größten Zuwachs haben die Handlungsfelder „Persönlichkeitsrechte“ und „Bewusstseinsbildung“. Insbesondere neue eigene Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK von einer Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren haben hier zu mehr Bewusstsein beigetragen. Auch Maßnahmen zu „Digitalisierung und Inklusion“, wie im Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode vereinbart, und aktuell Maßnahmen mit expliziten Covid-19-Bezug, wurden von den Bundesministerien in den NAP aufgenommen.
Die Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans zeigt, dass eine gute Politik für Menschen mit Behinderungen und die konsequente Umsetzung der UN-BRK wichtige Aufgaben bleiben. Hier wird Deutschland aber nur erfolgreich sein, wenn Politik und Gesellschaft gemeinsam eine umfassende Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe voranbringen.