Ein einheitliches und umfassendes Bedarfsfeststellungsverfahren für die Habilitation und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen |
Es fehlt an einem einheitlichen, rehabilitationswissenschaftlich abgesicherten und in der bundesweiten Verwaltungspraxis anerkannten Instrument zur Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs behinderter Menschen. Bundesweit ist die Existenz verschiedenster Verfahrensweisen bekannt. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ wird gemeinsam mit den Rehabilitationsträgern, der BAR, der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation und den Verbänden behinderter Menschen ein einheitliches und umfassendes Verfahren zur Teilhabeplanung diskutiert. |
BMAS BMAS Ref Vb3 2012-2015 |
Förderung des Projekts „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts" |
Art. 2, 7, 25 b) und 26
Im Rahmen des Projekts werden die anstehenden Reformen des Sozialgesetzbuchs, insbesondere die Vorbereitung und Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sowie die Weiterentwicklung des SGB IX mit wissenschaftlicher Expertise beobachtet und analysiert. Dadurch sollen die Wirkungen neuer bzw. weiterbestehender Regelungen sichtbar gemacht und die Implementierung der gesetzlichen Anpassungen und Neuerungen in Verwaltungshandeln und Rehabilitationspraxis unterstützt werden. |
BMAS BMAS Ref Vb3 2015-2018 |
Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung der Leistungen zur Teilhabe |
Die verschiedenen Leistungen zur Teilhabe der Rentenversicherung sollen neu strukturiert und in einem Titel zusammengefasst werden. Die Leistungen der Prävention, der Kinderrehabilitation und der Nachsorge sollen aus dem Katalog der „sonstigen Leistungen“ herausgelöst und jeweils als eigenständige Pflichtleistungen geregelt werden. Die bisher im § 31 Absatz 3 des Sechsten Buches geregelte zusätzliche Begrenzung der Ausgaben für diese Leistungen soll in Zukunft entfallen. |
BMAS BMAS Ref IVb1 2016 |
Reform der Eingliederungshilfe - Bestandteil des „Bundesteilhabegesetzes“ |
Art. 23, 26 und 28
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode haben sich die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD im Zusammenhang mit der Reform der Eingliederungshilfe darauf verständigt, die Leistungen an Menschen mit einer wesentlichen Behinderung „aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln“.
Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sollen die Regelungen zum Einsatz von Einkommen und der Heranziehung von Vermögen in der Eingliederungshilfe stufenweise verbessert werden. So sollen auch vermehrt Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen werden. |
BMAS BMAS Ref Vb3 2016 |
Reform des Rechts der Sozialen Entschädigung und der Opferentschädigung |
Art. 26
Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass das Recht der Sozialen Entschädigung und der Opferentschädigung in einem zeitgemäßen Regelwerk zukunftsfest neu geordnet werden soll. Opfer von Gewalttaten sollen schnellen und unbürokratischen Zugang zu Sofortmaßnahmen erhalten und professionell begleitet werden. Weiterhin soll ein transparenter und spezifischer Leistungskatalog zu einer verbesserten Teilhabe der Betroffenen beitragen. |
BMAS BMAS Ref Va5 2016-2017 |
Unterstützung und Förderung der Integration psychisch kranker Flüchtlinge in die Arbeits- und Sozialwelt |
Art. 25, 26, 27
Das Ziel dieses Projektes besteht darin, anerkannten Flüchtlingen mit psychischen Störungen zeitnah ein Kurzzeit-Hilfsprogramm anbieten zu können, welches zwei Ziele verfolgt: 1) schnelle und effiziente Behandlung der psychischen Probleme einschl. Vorbeugung langfristiger Beeinträchtigungen, Chronifizierungen sowie Selbst- und Fremdgefährdungen; 2) Unterstützung und Förderung der Integration in die neue Arbeits- und Sozialwelt. |
BMG BMAS BMAS Ref FT1 2015-2016 |
Untersuchung zur Umsetzung der Barrierefreiheit in Rehabilitationseinrichtungen |
Mit Hilfe einer Studie wird das BMAS in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern prüfen, ob und gegebenenfalls welche baulichen und kommunikativen Barrieren in Rehabilitationseinrichtungen bestehen. |
BMAS BMAS Ref Va4 2012 |
Weiterentwicklung der medizinischen und medizinisch-beruflichen Rehabilitation Projekt „RehaInnovativen“ |
Art. 25 und Art. 26
Projekt zur Weiterentwicklung der medizinischen und medizinisch-beruflichen Rehabilitation |
BMAS BMAS Ref FT1 4 bis 5 Jahre |
Weiterentwicklung der Teilhabeleistungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch, Teil 1 - Bestandteil des „Bundesteilhabegesetzes“ |
Art. 2, 7, 25 b) und 26
Mit der angestrebten Neufassung des Behinderungsbegriffs soll das Verständnis von Behinderung aus der UN-BRK in das SGB IX übernommen werden.
Die für alle Rehabilitationsträger geltenden Verfahrensregelungen des SGB IX Teil 1 sollen gestärkt und so weit wie möglich abweichungsfest gestaltet werden. Dadurch soll die Erbringung aller Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen „wie aus einer Hand“ erfolgen. Insbesondere zeitintensive Zuständigkeitskonflikte der Träger untereinander sowie Doppelbegutachtungen zulasten der Menschen mit Behinderungen sollen vermieden werden.
Um “Leistungen wie aus einer Hand“ gewähren zu können soll ein verbindliches, partizipatives Teilhabeplanverfahren für alle vom SGB IX Teil 1 erfassten Personen eingeführt werden.
Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und zur Verbesserung ihrer Teilhabemöglichkeiten sollen Angebote einer von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängigen Beratung, die ausschließlich dem Leistungsberechtigen verpflichtet ist, geschaffen werden.
Im SGB IX und in der Frühförderungs-Verordnung sollen die Inhalte der Komplexleistung klargestellt werden. Es sollen verbindliche Regelungen über die Definition, Inhalte und Ausgestaltung der Leistungen sowie zur Finanzierung ergänzt werden. |
BMAS BMAS Ref Vb3 2016 |
Wettbewerb „Light Cares - Photonische Technologien für Menschen mit Behinderungen“ |
Art. 26
Der Wettbewerb zielt darauf, mit dem Einsatz photonischer Werkzeuge und Komponenten den Alltag von Menschen mit Behinderung zu verbessern und ihnen zu mehr Möglichkeiten zu verhelfen. |
BMBF ab 2016 |