Barrierefreie Zugänglichkeit von Kinofilmen |
Art. 30 Abs. 1
Nach dem am 1.1.2014 in Kraft getretenen Filmförderungsgesetz (FFG) wird die Produktionsförderung an die Voraussetzung geknüpft, dass eine barrierefreie Kinofilmfassung hergestellt werden muss. Der Regierungsentwurf für das FFG 2017 sieht vor, dass die Zugänglichmachung barrierefreier Fassungen in angemessenem Umfang Voraussetzung für die Gewährung von Kino- und Verleihförderung ist. |
BKM ab 2017 |
Das inklusive Museum. Leitfaden zu Barrierefreiheit und Inklusion |
Art. 30 Abs. 1 und 2
Der Deutsche Museumsbund e.V. hat in Kooperation mit dem Bundesverband Museumspädagogik und dem Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit eine Broschüre zur Unterstützung von Museen bei der Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion veröffentlicht. Dieser Leitfaden wird in Museen im gesamten Bundesgebiet aller Größen und Arten sowie bei allen für den Besucher relevanten Bereichen genutzt. |
BKM ab 2013 |
Dialog- und Fachforum „Kultur und Inklusion“ |
Art. 30 Abs. 2
Das Dialog- und Fachforum „Kultur und Inklusion“ - eine Plattform zur Diskussion und Weiterentwicklung von Themenfeldern, die aus der praktischen Umsetzung der UN-BRK in den künstlerischen und kulturellen Feldern in der Bundesrepublik erwachsen - wird fortgeführt und weiter entwickelt. |
BKM ab 2015 |
Fachtagung „Inklusion ist schön“ |
Art. 30 Abs. 1 c) und 2
Im Rahmen der Fachtagung werden Best-Practice-Organisationsformen, -Formate und -Methoden inklusiver Bildungsarbeit an Museen und anderen Kulturinstitutionen erprobt und reflektiert mit dem Ziel langfristig ausgerichteter institutionenübergreifender Handlungsansätze für die staatlichen Museen zu Berlin. |
BKM 10. bis 11.12 2015 |
Förderung von Inklusion durch den BKM-Preis Kulturelle Bildung |
Art. 8 Abs.1c) und Art. 30 Abs. 2
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) würdigt mit dem „BKM-Preis Kulturelle Bildung“ hervorragende Projekte der künstlerisch-kulturellen Vermittlung von öffentlichen und privaten Institutionen sowie von bürgerschaftlichen Initiativen. Adressaten sind u.a. inklusive Projekte. |
BKM fortlaufend |
Inklusive Bildung im Museum |
Art. 30 Abs. 1 c) und 2
Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH entwickelt und erprobt im Rahmen eines Pilotprojekts mit drei Partnermuseen unterschiedlicher Schwerpunkte und Kulturregionen ein innovatives, inklusives Ausstellungskonzept. |
BKM 2015-2017 |
Kultur im Kleisthaus |
Art. 8, Art. 30
Durch barrierefreie Veranstaltungen wie z.B. Ausstellungen, (Hör-) Filmvorführungen, Lesungen, Konzerte und Podiumsdiskussionen am Dienstsitz der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderte Menschen im Kleisthaus wird der (kostenfreie) Zugang zu kulturellen Ereignissen in barrierefrei zugänglichen Formaten ermöglicht. Die Angebote richten sich an Menschen mit und ohne Behinderungen im Sinne eines inklusiven „Kultur für Alle“-Angebotes. |
Behindertenbeauftragter unbefristet |
Vertrag von Marrakesch |
Art. 30
Die EU-Kommission hat angekündigt, im Herbst 2016 einen Regelungsvorschlag zur Umsetzung des Vertrags von Marrakesch vorzulegen. Wenn dieser Vorschlag vorliegt, können die Verhandlungen zur Änderung des europäischen Urheberrechts und die Planungen zur Anpassung des deutschen Urheberrechts beginnen. |
BMJV ab 2016 |
Zugang von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung zu etablierten Kulturhäusern und Ausbildungsstätten |
Art. 30 Abs. 1 c) und 2
Im Rahmen eines Pilotprojekts „Kunst und Inklusion“ wird ein Programm entwickelt und erprobt, das für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung den Zugang zu etablierten Kulturhäusern und Ausbildungsstätten verbessert und einen inklusiven Kulturbetrieb ermöglicht. |
BKM 2015-2016 |