Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Handlungsfeld Kultur, Sport und Freizeit

Kultur

Titel Beschreibung Laufzeit
Barrierefreie Zugänglichkeit von Kinofilmen Art. 30 Abs. 1 Nach dem am 1.1.2014 in Kraft getretenen Filmförderungsgesetz (FFG) wird die Produktionsförderung an die Voraussetzung geknüpft, dass eine barrierefreie Kinofilmfassung hergestellt werden muss. Der Regierungsentwurf für das FFG 2017 sieht vor, dass die Zugänglichmachung barrierefreier Fassungen in angemessenem Umfang Voraussetzung für die Gewährung von Kino- und Verleihförderung ist. BKM
ab 2017
Das inklusive Museum. Leitfaden zu Barrierefreiheit und Inklusion Art. 30 Abs. 1 und 2 Der Deutsche Museumsbund e.V. hat in Kooperation mit dem Bundesverband Museumspädagogik und dem Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit eine Broschüre zur Unterstützung von Museen bei der Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion veröffentlicht. Dieser Leitfaden wird in Museen im gesamten Bundesgebiet aller Größen und Arten sowie bei allen für den Besucher relevanten Bereichen genutzt. BKM
ab 2013
Dialog- und Fachforum „Kultur und Inklusion“ Art. 30 Abs. 2 Das Dialog- und Fachforum „Kultur und Inklusion“ - eine Plattform zur Diskussion und Weiterentwicklung von Themenfeldern, die aus der praktischen Umsetzung der UN-BRK in den künstlerischen und kulturellen Feldern in der Bundesrepublik erwachsen - wird fortgeführt und weiter entwickelt. BKM
ab 2015
Fachtagung „Inklusion ist schön“ Art. 30 Abs. 1 c) und 2 Im Rahmen der Fachtagung werden Best-Practice-Organisationsformen, -Formate und -Methoden inklusiver Bildungsarbeit an Museen und anderen Kulturinstitutionen erprobt und reflektiert mit dem Ziel langfristig ausgerichteter institutionenübergreifender Handlungsansätze für die staatlichen Museen zu Berlin. BKM
10. bis 11.12 2015
Förderung von Inklusion durch den BKM-Preis Kulturelle Bildung Art. 8 Abs.1c) und Art. 30 Abs. 2 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) würdigt mit dem „BKM-Preis Kulturelle Bildung“ hervorragende Projekte der künstlerisch-kulturellen Vermittlung von öffentlichen und privaten Institutionen sowie von bürgerschaftlichen Initiativen. Adressaten sind u.a. inklusive Projekte. BKM
fortlaufend
Inklusive Bildung im Museum Art. 30 Abs. 1 c) und 2 Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH entwickelt und erprobt im Rahmen eines Pilotprojekts mit drei Partnermuseen unterschiedlicher Schwerpunkte und Kulturregionen ein innovatives, inklusives Ausstellungskonzept. BKM
2015-2017
Kultur im Kleisthaus Art. 8, Art. 30 Durch barrierefreie Veranstaltungen wie z.B. Ausstellungen, (Hör-) Filmvorführungen, Lesungen, Konzerte und Podiumsdiskussionen am Dienstsitz der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderte Menschen im Kleisthaus wird der (kostenfreie) Zugang zu kulturellen Ereignissen in barrierefrei zugänglichen Formaten ermöglicht. Die Angebote richten sich an Menschen mit und ohne Behinderungen im Sinne eines inklusiven „Kultur für Alle“-Angebotes. Behindertenbeauftragter
unbefristet
Vertrag von Marrakesch Art. 30 Die EU-Kommission hat angekündigt, im Herbst 2016 einen Regelungsvorschlag zur Umsetzung des Vertrags von Marrakesch vorzulegen. Wenn dieser Vorschlag vorliegt, können die Verhandlungen zur Änderung des europäischen Urheberrechts und die Planungen zur Anpassung des deutschen Urheberrechts beginnen. BMJV
ab 2016
Zugang von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung zu etablierten Kulturhäusern und Ausbildungsstätten Art. 30 Abs. 1 c) und 2 Im Rahmen eines Pilotprojekts „Kunst und Inklusion“ wird ein Programm entwickelt und erprobt, das für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung den Zugang zu etablierten Kulturhäusern und Ausbildungsstätten verbessert und einen inklusiven Kulturbetrieb ermöglicht. BKM
2015-2016

Ehrenamt

Titel Beschreibung Laufzeit
Aktion Zusammenwachsen Patenschaftsmodelle bieten Menschen mit und ohne Behinderungen individuelle, auf die spezifischen Bedarfe ausgerichtete Engagementmöglichkeiten. Mit der „Aktion zusammen wachsen“ unterstützt das BMFSFJ in Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration das Engagement für Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Zuwandererfamilien in Übergangssituationen von Kindergarten zu Schule oder Ausbildung bis hin in die nacherwerbliche Phase.Das Ziel, allen Menschen die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen und so die Integration von Zuwandererfamilien in Deutschland zu fördern, motiviert ehrenamtliche Paten mit und ohne Handicap. „Aktion zusammen wachsen“ bietet eine an der Praxis orientierte Vernetzungs- und Beratungsstruktur, die auch Menschen mit Behinderungen wertvolle Hilfestellungen für ehrenamtliches Engagement bietet. Beauftragte der BReg für Migration, Flüchtlinge, Integration, Antirassismus
BMFSFJ
BMFSFJ Ref 115
fortlaufend
FSJ Inklusion Tandem Projekt Art. 8, Art. 29 b) Menschen mit Behinderungen soll mehr als bislang die Teilnahme an einem FSJ ermöglicht werden. Hierzu wird ein neues Tandem-Format erprobt, bei dem junge Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam als Tandem ein FSJ absolvieren. BMFSFJ
BMFSFJ Ref 115
2016-2017
Handlungsempfehlungen zum Einsatz und zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen Art. 8, Art. 29 b) Im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Dialogforums „Forum Inklusive Gesellschaft“ des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) werden Strategien und Handlungsempfehlungen zum Einsatz und zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen entwickelt. BMAS
BMAS Ref Va4
bis Juni 2016
Öffnung des Ehrenamtes beim THW für Menschen mit Behinderungen Art. 8, Art. 29 b) Auf Basis der Mitwirkungsrichtlinie der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) soll Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit gegeben werden, an der gesamtgesellschaftlich bedeutungsvollen Aufgabe des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland an verantwortungsvoller Stelle mitzuwirken. BMI
ab 26.11.2014 unbefristet

Sport

Titel Beschreibung Laufzeit
Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen Um eine aktiven Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu leisten, wurde das Programm der Bundesjugendspiele um das Angebot "Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung" erweitert. Ab dem Schuljahr 2009/2010 können nun alle Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen in Deutschland an Bundesjugendspielen teilnehmen.Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird die Bundesjugendspiele weiterhin fördern und insbesondere verstärkte Öffentlichkeitsarbeit für deren Verbreitung leisten. BMFSFJ
BMFSFJ Ref 512
fortlaufend
Expertise zur Verbesserung der Netzwerkstrukturen im inklusiven Sport Art. 30 Abs. 5 Das Thema „Sport und Inklusion“ wurde im Wege einer wissenschaftlichen Expertise aufgegriffen. Ziel der Studie war es, eine systematische Aufbereitung zu Sachstand und Perspektiven der Inklusion im Sport vorzunehmen und die Netzwerkstrukturen im inklusiven Sport zu verbessern. Die Umsetzung der vorliegenden Ergebnisse wird mit Sport- und Behindertenverbänden diskutiert. BMAS
BMAS Ref FT1
2015
Förderung des Breiten- und Rehasports für behinderte Menschen Das BMAS fördert den Behindertensport im Rahmen der Bundeszuständigkeit für die Koordination des Behindertensports, soweit er als medizinische Rehabilitationsmaßnahme anzusehen ist. Das BMAS wird im Jahr 2011 ein Modellvorhaben zur Förderung der sportlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern. BMAS
BMAS Ref FT1
2011
Förderung des Leistungssports der Menschen mit Behinderungen Art. 30 Abs. 5 a) Das Bundesministerium des Innern fördert im Rahmen seines Leistungssportprogramms die Sportverbände der Menschen mit Behinderungen. Es beteiligt sich u.a. an deren Organisationskosten für bedeutende nationale und internationale Veranstaltungen im Inland. Daneben unterstützt es die Entsendung der deutschen Mannschaften zu den Paralympischen und Deaflympischen Spielen, sowie zu den World und European Games von Special Olympics. BMI
fortlaufend
Fortentwicklung inklusiver Sportangebote Art. 30 Abs. 5 Unterstützung von Sport- und Behindertenverbänden in Bereichen von Modellprojekten zur Intensivierung des inklusiven Sporttreibens. Behindertenbeauftragter
BMAS
BMAS Ref FT1
2016-2020
“Inklusion im Spitzensport“ Art. 30 Abs. 5 a) Im Rahmen des Projekts „Inklusion im Spitzensport“ werden - Sportveranstaltungen im Bereich des Spitzensports in Deutschland gefördert, die eine inklusive Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern mit Behinderung ermöglichen. BMI
ab 2014
JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Art. 30 Abs. 5 d) Seit 2012 findet JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS als regulärer Schulsportwettbewerb mit jährlich rund 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in allen 16 Ländern statt. Die vom Bundesministerium des Innern geförderten Bundesfinalveranstaltungen werden gemeinsam mit den Bundesfinalveranstaltungen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA ausgetragen. BMI
ab 2012
Qualifiziert für die Praxis: Inklusionsmanager/innen für den gemeinnützigen Sport Art. 30 Abs. 5 Um die Umsetzung der Inklusion im und durch Sport voranzutreiben und langfristig den Anteil von hauptberuflich tätigen Menschen im gemeinnützigen Sport zu erhöhen, wird ein Projekt gefördert, in dem Sport-Inklusionsmanager/innen berufsbegleitend ausgebildet und zunächst für die Dauer von zwei Jahren in Vereinen und Verbänden eingestellt werden. Sie können in Vereinen und Verbänden u.a. zum Aufbau inklusiver Angebote und zur Werbung behinderter Vereinsmitglieder beitragen. BMAS
BMAS Ref FT1
2016-2020

Fernsehen

Titel Beschreibung Laufzeit
Runder Tisch barrierefreies Fernsehen Art. 30 Abs. 1 Der Runde Tisch soll auch zukünftig in der Regel einmal jährlich Gelegenheit zu einem intensivenAustausch zwischen den Akteuren und interessierten Kreisen unter Beteiligung der Verbände behinderter Menschen bieten. BMAS
BMAS Ref Va4
fortlaufend einmal jährlich

Tourismus

Titel Beschreibung Laufzeit
Einführung eines bundesweit einheitlichen Kennzeichnungs- und Zertifizierungssystems „Reisen für Alle“ Art. 30 Abs. 5 c) Die Bundesregierung fördert die Einführung des bundesweit einheitlichen Kennzeichnungs- und Zertifizierungssystems „Reisen für alle“ zur Erleichterung des Zugangs zu barrierefreien touristischen Angeboten sowie der weiteren Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Tourismus. BMWi
2014-2017
Tag des barrierefreien Tourismus auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) Art. 30 Abs. 5 c) Im Rahmen der Internationalen Tourismus-Börse (ITB) wird auch 2017 wieder ein Tag des barrierefreien Tourismus - gefördert durch das BMWi - stattfinden. Grundsätzlich ist dies auch für die Folgejahre geplant. BMWi
fortlaufend