Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche |
Der Auf- und Ausbau wissenschaftlich gesicherten Wissens über sexualisierte Gewalt ist dringend erforderlich, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Die veröffentlichten Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten sowie die zur Förderung von Forschungsverbünden zu Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch in Kindheit und Jugend ermöglichen dabei auch die Berücksichtigung der besonderen Gefährdungslage von Menschen mit Behinderung. |
BMBF 2012-2016 |
Gesetz zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf |
Art. 7 und 23
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde seit dem 01.01.2015 ein Rechtsanspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz bzw. Familienpflegezeitgesetz für die auch außerhäusliche Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger ermöglicht. Am 25.9.2015 wurde der Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf eingesetzt, der sich mit Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf befassen, die Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen begleiten und über deren Auswirkungen beraten wird. |
BMFSFJ BMFSFJ Ref 302 2015 |
Inklusive Kindertagesstätten |
Art. 7
Das 2016 gestartete Bundesprogramm „Sprach-Kitas: „Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ setzt neben der sprachlichen Bildung zwei neue inhaltliche Schwerpunkte: die inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit den Familien. |
BMFSFJ BMFSFJ Ref 513 2016-2019 |
Jugendparlament |
Mit der Einrichtung eines regelmäßigen Kinder- und Jugendparlaments sollen Kinder und Jugendliche den politischen Prozess erleben und mitgestalten, sowie eigene Interessen artikulieren können. Dabei werden Fragen zur Zusammensetzung, Auswahl, Regelmäßigkeit und auch zum pädagogischen Unterbau berücksichtigt. |
BMAS BMAS Ref Va1 2013 |
Programm für Mädchen mit geistiger Behinderung zur Prävention von sexuellem Missbrauch |
Art. 16 Abs. 2
Das Projekt „Emma unantastbar: Entwicklung und Evaluation eines Programms für Mädchen mit geistiger Behinderung zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ wird im Rahmen des Förderschwerpunktes „Forschungsverbünde zu Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch in Kindheit und Jugend“ gefördert. |
BMBF 2012-2016 |
Prüfung etwaigen Reformbedarfs bei § 1631b BGB |
Art. 14 Abs. 1
Das BMJV prüft nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Berichte zu dem Kinderheim in Au am Inn derzeit etwaigen Reformbedarf bei § 1631b BGB. |
BMJV 2016 |
Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderung vor (sexualisierter) Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe |
Art. 7 und 16
Um Mädchen und Jungen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt in Institutionen zu schützen, fördert die Bundesregierung in diesem Rahmen z. B. auch ein bundesweites Modellprojekt „Beraten und Stärken- Bundesweites Modellprojekt 2015–2018 zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt in Institutionen“. |
BMFSFJ BMFSFJ Ref KSR-3 2015-2018 |
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ |
Es soll gemeinsam mit Ländern und Kirchen ein Hilfesystem für Menschen errichtet werden, die als Kinder und Jugendliche in den Jahren 1949 -1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 - 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an einer Folgewirkung leiden. |
BMAS BMAS Ref Va6 ab 2016 |
Verbesserung der Datenbasis zur inklusiven Kinderbetreuung |
Im Rahmen der Phase VI des Projekts „Jugendhilfe und sozialer Wandel“ wird die Bundesregierung die Datenbasis zu inklusiver Kinderbetreuung verbessern. |
BMFSFJ BMFSFJ Ref 513 bis 2014 |
Verbesserung der Komplexleistung Frühförderung |
Art. 7 und 26
Im SGB IX und in der Frühförderungs-Verordnung sollen die Inhalte der Komplexleistung klargestellt werden. Es sollen verbindliche Regelungen über die Definition, Inhalte und Ausgestaltung der Leistungen sowie zur Finanzierung ergänzt werden. |
BMAS BMAS Ref Vb3 2016 |
Weiterentwicklung des Adoptionswesens |
Art. 23 Abs. 2
Der Koalitionsvertrag enthält einen Auftrag zur Weiterentwicklung des Adoptionswesens in Deutschland. Hierzu wurde ein Expertise- und Forschungszentrum Adoption (EFZA) beim Deutschen Jugendinstitut eingerichtet, das insbesondere empirische Untersuchungen durchführen wird, in denen auch die Situation der zur Adoption freigegebenen Kindern mit „special needs“ einbezogen wird. |
BMFSFJ BMFSFJ Ref 214 2016 |
Zusammenführung von Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe |
Art. 7 und 19
Der Koalitionsvertrag enthält einen Auftrag zur Überwindung von Schnittstellen in den Leistungssystemen, so dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können. Im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird unter Einbeziehung der Expertise von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis, aus Ländern, Kommunen und Verbänden eine Grundlage zur Umsetzung der Zusammenführung von Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe („Inklusiven Lösung“) entwickelt. |
BMFSFJ BMFSFJ Ref KSR-2 2016 |