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Handlungsfeld Kinder, Jugendliche, Familie und Partnerschaft

Kinder und Jugendliche

Titel Beschreibung Laufzeit
Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche Der Auf- und Ausbau wissenschaftlich gesicherten Wissens über sexualisierte Gewalt ist dringend erforderlich, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Die veröffentlichten Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten sowie die zur Förderung von Forschungsverbünden zu Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch in Kindheit und Jugend ermöglichen dabei auch die Berücksichtigung der besonderen Gefährdungslage von Menschen mit Behinderung. BMBF
2012-2016
Gesetz zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Art. 7 und 23 Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde seit dem 01.01.2015 ein Rechtsanspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz bzw. Familienpflegezeitgesetz für die auch außerhäusliche Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger ermöglicht. Am 25.9.2015 wurde der Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf eingesetzt, der sich mit Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf befassen, die Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen begleiten und über deren Auswirkungen beraten wird. BMFSFJ
BMFSFJ Ref 302
2015
Inklusive Kindertagesstätten Art. 7 Das 2016 gestartete Bundesprogramm „Sprach-Kitas: „Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ setzt neben der sprachlichen Bildung zwei neue inhaltliche Schwerpunkte: die inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit den Familien. BMFSFJ
BMFSFJ Ref 513
2016-2019
Jugendparlament Mit der Einrichtung eines regelmäßigen Kinder- und Jugendparlaments sollen Kinder und Jugendliche den politischen Prozess erleben und mitgestalten, sowie eigene Interessen artikulieren können. Dabei werden Fragen zur Zusammensetzung, Auswahl, Regelmäßigkeit und auch zum pädagogischen Unterbau berücksichtigt. BMAS
BMAS Ref Va1
2013
Programm für Mädchen mit geistiger Behinderung zur Prävention von sexuellem Missbrauch Art. 16 Abs. 2 Das Projekt „Emma unantastbar: Entwicklung und Evaluation eines Programms für Mädchen mit geistiger Behinderung zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ wird im Rahmen des Förderschwerpunktes „Forschungsverbünde zu Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch in Kindheit und Jugend“ gefördert. BMBF
2012-2016
Prüfung etwaigen Reformbedarfs bei § 1631b BGB Art. 14 Abs. 1 Das BMJV prüft nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Berichte zu dem Kinderheim in Au am Inn derzeit etwaigen Reformbedarf bei § 1631b BGB. BMJV
2016
Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderung vor (sexualisierter) Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe Art. 7 und 16 Um Mädchen und Jungen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt in Institutionen zu schützen, fördert die Bundesregierung in diesem Rahmen z. B. auch ein bundesweites Modellprojekt „Beraten und Stärken- Bundesweites Modellprojekt 2015–2018 zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt in Institutionen“. BMFSFJ
BMFSFJ Ref KSR-3
2015-2018
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ Es soll gemeinsam mit Ländern und Kirchen ein Hilfesystem für Menschen errichtet werden, die als Kinder und Jugendliche in den Jahren 1949 -1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 - 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an einer Folgewirkung leiden. BMAS
BMAS Ref Va6
ab 2016
Verbesserung der Datenbasis zur inklusiven Kinderbetreuung Im Rahmen der Phase VI des Projekts „Jugendhilfe und sozialer Wandel“ wird die Bundesregierung die Datenbasis zu inklusiver Kinderbetreuung verbessern. BMFSFJ
BMFSFJ Ref 513
bis 2014
Verbesserung der Komplexleistung Frühförderung Art. 7 und 26 Im SGB IX und in der Frühförderungs-Verordnung sollen die Inhalte der Komplexleistung klargestellt werden. Es sollen verbindliche Regelungen über die Definition, Inhalte und Ausgestaltung der Leistungen sowie zur Finanzierung ergänzt werden. BMAS
BMAS Ref Vb3
2016
Weiterentwicklung des Adoptionswesens Art. 23 Abs. 2 Der Koalitionsvertrag enthält einen Auftrag zur Weiterentwicklung des Adoptionswesens in Deutschland. Hierzu wurde ein Expertise- und Forschungszentrum Adoption (EFZA) beim Deutschen Jugendinstitut eingerichtet, das insbesondere empirische Untersuchungen durchführen wird, in denen auch die Situation der zur Adoption freigegebenen Kindern mit „special needs“ einbezogen wird. BMFSFJ
BMFSFJ Ref 214
2016
Zusammenführung von Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe Art. 7 und 19 Der Koalitionsvertrag enthält einen Auftrag zur Überwindung von Schnittstellen in den Leistungssystemen, so dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können. Im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird unter Einbeziehung der Expertise von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis, aus Ländern, Kommunen und Verbänden eine Grundlage zur Umsetzung der Zusammenführung von Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe („Inklusiven Lösung“) entwickelt. BMFSFJ
BMFSFJ Ref KSR-2
2016

Mütter und Väter

Titel Beschreibung Laufzeit
Entlastung von Arbeitnehmer/innen, die behinderte Kinder betreuen Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die behinderte Kinder betreuen, ist es besonders schwierig, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Diese Personengruppe verdient Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer (Betreuungs-)Aufgaben. Die Bundesregierung wird deshalb prüfen, ob bestehende Regelungen zur Entlastung dieser Personengruppe weiterentwickelt werden können. BMAS
BMAS Ref IIIa1
2012-2015
Verbesserung der Situation von Müttern und Vätern mit Behinderung Art. 23 Abs. 2 Satz 2 Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollen klarstellende Regelungen zur Verbesserung der Situation von Müttern und Vätern mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder erfolgen. BMAS
BMAS Ref Vb3
2016
Verbesserung des Mutterschutzgesetzes Art 23 Abs. 3 Im Rahmen der Fortentwicklung des Mutterschutzgesetzes soll Müttern eine verlängerte Mutterschutzfrist von 12 Wochen nicht nur bei Früh- und Mehrlingsgeburten, sondern - auf Antrag - auch bei Geburt eines Kindes mit Behinderung gewährt werden. BMFSFJ
BMFSFJ Ref 214
2016

Partnerschaft

Titel Beschreibung Laufzeit
Verbesserung des Einkommenseinsatzes des Partners bei der Eingliederungshilfe Artikel 23 Abs. 1 Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes soll der Einsatz von Einkommen und Vermögen des Partners von Leistungsberechtigten in der Eingliederungshilfe verbessert werden. BMAS
BMAS Ref Vb3
2016

Sexualität

Titel Beschreibung Laufzeit
Aufklärungsmaßnahmen zum Themenkomplex „Sexualität/Sexualaufklärung und Behinderung“ Aufgrund eines Expertengesprächs zu den Erfahrungen im Einsatz von Materialien für Menschen mit Behinderungen wird ein Kriterienraster erstellt und werden Medien und Maßnahmen der Sexualaufklärung überprüft, inwieweit das Thema Behinderung zukünftig aufgegriffen werden soll. In einem weiteren Schritt sollen konkrete Bedarfe und Grenzen von Materialien zu Sexualität und Behinderung festgestellt werden. Förderungen von Fachtagungen zu Sexualität und Behinderung sichern Erkenntnisse der Fachinstitutionen.Personalkommunikative Projekte wie „komm-auf-tour“ erreichen bereits jetzt Förderschülerinnen und -schüler und geben Hinweise z. B. für Ansprachewege und Methodenwirkung. BMFSFJ
BMFSFJ Ref 413
fortlaufend
Fachtagung „Die rechtliche Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland und Europa“ Art. 7 und 17 Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes veranstaltete am 7. Oktober eine Fachtagung zum Thema „Die rechtliche Situation von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland und Europa“. ADS
42284
Fortentwicklung von Aufklärungsmaterialien für Menschen mit Behinderungen Aufklärungsmaterialien für Menschen mit Behinderungen werden fortentwickelt aufgrund der o. g. Bestandsaufnahme und Kriterienentwicklung. Bestehende Medien werden auf ihre Einsatzmöglichkeiten überprüft, z. B. Überarbeitung der Präventionsmappe zu Sexualaufklärung und Familienplanung. Bisherige Angeboten der BZgA, z. B. www.loveline.de, werden für unterschiedliche Zielgruppen erprobt. BZgA
BMFSFJ
BMFSFJ Ref 413
2011
Menschen- und Persönlichkeitsrechte intergeschlechtlicher Menschen stärken Art. 7 und 17 Die Regierungskoalition hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, die Belange von intersexuellen Menschen in den Fokus zu nehmen und folgende Maßnahmen beschlossen: Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe „Intersexualität/Transsexualität“ (IMAG) unter Federführung des BMFSFJ im September 2014 und Einrichtung eines koordinierenden Querschnittsreferates im BMFSFJ. BMFSFJ
BMFSFJ Ref 215
2014-2017
Projekt "Ich will auch heiraten!" Implementierung passgenauer Angebote in der Schwangerschaftskonflikt- und allgemeinen Schwangerschaftsberatung bei Menschen mit geistiger Behinderung Ziel des beim Bundesverband donum vitae angesiedelten Projektes ist es, die Beratungskompetenz von Beratungskräften der Schwangerschaftsberatungsstellen im Hinblick auf Menschen mit Lernschwierigkeiten zu erweitern. Inhaltlich geht es einerseits um die Vermittlung von zielgruppenspezifischem Fachwissen und andererseits um das Erlernen einer anschaulichen Kommunikation, z. B. durch Kenntnisse der Leichten Sprache. Ausgehend von 7 - 8 Modellberatungsstellen inklusive Online-Beratungsstellen soll ein bundesweites Netzwerk passgenauer Angebote geschaffen werden. Dabei werden Kooperationen mit Einrichtungen, Schulen, Werkstätten und Beratungsstellen der Behindertenhilfe angestrebt. BMFSFJ
BMFSFJ Ref 413
2013-2016
Überprüfung von Richtlinien und Lehrplänen zur Sexualaufklärung Es erfolgt eine Bestandsaufnahme und Expertise der Lehrpläne aller Bundesländer und Schulstufen und evtl. eine gesonderte Auswertung zu besonderen oder/und inkludierten Lehrplänen. BZgA
BMFSFJ
BMFSFJ Ref 413
2011