Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in Verfahren und Durchführung humanitärer Maßnahmen gemeinsam mit humanitären Partnern |
Art. 11 und 32
Das AA arbeitet gemeinsam mit humanitären Partnern daran, die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen stärker als Querschnittsthema der humanitären Hilfe zu verankern. Dies gilt hinsichtlich Bewusstseinsbildung sowie Planung und Durchführung humanitärer Nothilfemaßnahmen. |
AA ab 2015 |
BMZ Strategie zur Umsetzung von Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit |
Art. 32
Das BMZ erstellt eine Strategie, die einen Rahmen für mittel- und langfristigen Veränderungsprozesse von Strukturen und Praktiken der Entwicklungszusammenarbeit bietet. Ziel ist eine systematische und nachhaltige Umsetzung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. |
BMZ 2016-2020 |
BMZ-Forschungsvorhaben zu Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern |
Im Bereich Behinderung und Entwicklung fehlt es noch an essentieller wissenschaftlicher Evidenz. Daher wird das BMZ mit einem mehrjährigen Forschungsvorhaben zu einer verbesserten Datenlage beitragen und damit die Implementierung von Inklusion befördern. |
BMZ 2011-2014 |
Einrichtung einer Anlaufstelle für das Thema Behinderung und Entwicklung |
Es wird geprüft, ob in der geplanten und noch zu schaffenden BMZ-Servicestelle für bürgerschaftliches Engagement eine zentrale Anlaufstelle für Querschnittsthemen eingerichtet werden kann, die sich auch der Belange und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit widmet. |
BMZ ab 2012 |
Förderung von Forschung und Verbesserung der Datengrundlage und des Monitorings zur Situation von Menschen mit Behinderungen |
Art. 32 und Art. 31
Das BMZ investiert gezielt in die internationale Vernetzung, Kooperation und Kompetenzentwicklung relevanter Akteure im Bereich der angewandten Forschung und Erhebung vergleichbarer Daten zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. BMZ engagiert sich für die Disaggregierung standardmäßig erhobener Daten nach Behinderung und Geschlecht innerhalb der eigenen Organisationen und in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. |
BMZ 2016-2020 |
Inklusive Gestaltung von „weltwärts“ |
Das Freiwilligenprogramm „weltwärts“ trägt dazu bei, den Arbeitsmarkt der Entwicklungszusammenarbeit für Menschen mit Behinderungen zu öffnen. Der finanzielle Mehraufwand bei der Entsendung geeigneter Bewerber/innen mit Behinderungen wird durch „weltwärts“ getragen. |
BMZ fortlaufend |
Inklusive Katastrophenvorsorge |
Art. 11
Die Bundesregierung prüft eine Initiative zu einem gemeinsamen Austausch mit den Ländern (z.B. im Rahmen der Inklusionstage 2017) über Maßnahmen der Katastrophenvorsorge für Menschen mit Behinderungen. |
BMI BMAS AA BMAS Ref Va4 Länder ab 2017 |
Kooperation mit und von Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland und in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit |
Art. 32
Das BMZ fördert zusammen mit dem BMAS die systematische Kooperation von Selbstvertretungsorganisationen mit Akteuren der deutschen EZ in Deutschland und in den Partnerländern. Das BMZ unterstützt Kooperationen und Kompetenzentwicklung von Selbstvertretungsorganisationen aus Deutschland und den verschiedenen Partnerländern (technische und finanzielle Förderung). |
BMZ 2016-2020 |
Neues Sektorvorhaben Inklusion von Menschen mit Behinderungen sowie Regionalberatung der Durchführungsorganisationen |
Art. 32
Das Sektorvorhaben und Regionalberater/innen beraten das BMZ und die Durchführungsorganisationen bei der systematischen und nachhaltigen Umsetzung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und begleiten Vorhaben und Prozesse bei der inklusiven Gestaltung des Portfolios. |
BMZ 2016-2018 |
Runder Tisch „Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Entwicklungszusammenarbeit“ |
Dieser Runde Tisch ist ein Forum des BMZ zum Erfahrungs- und Informationsaustausch mit Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft sowie Teil des Prozesses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. |
BMZ fortlaufend |
Stärkung der Geberkooperation zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen u.a. im Kontext der 2030 Agenda |
Art. 32
Deutschland engagiert sich pro-aktiv in der Koordination und Harmonisierung der Initiativen und Aktivitäten unterschiedlicher Geber im Themenfeld Inklusion von Menschen mit Behinderungen und stärkt Kooperationen zur Entwicklung von Umsetzungsstandards und Strategien, insbesondere mit europäischen Gebern und UN Organisationen. |
BMZ 2016-2020 |
Stärkung der Monitoring-Stelle UN-BRK zur Umsetzung der BRK in der Entwicklungszusammenarbeit |
Art. 32
Das BMZ finanziert eine Fachkraft im Deutschen Institut für Menschenrechte (angesiedelt in der Monitoring-Stelle UN-BRK), die explizit die Umsetzung der BRK im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bearbeitet. |
BMZ ab 2016 |
Umsetzung der Inklusion im Rahmen von Sonderinitiativen des BMZ |
Art 32
Die Sonderinitiativen des BMZ berücksichtigen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema und stellen in diesem Rahmen die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen in Planung, Umsetzung und Evaluierung im Rahmen ihrer Maßnahmen sicher. |
BMZ 2016-2018 |