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Handlungsfeld Gesellschaftliche und politische Teilhabe

Gleichstellung / Partizipation

Titel Beschreibung Laufzeit
Errichtung einer Bundesfachstelle Barrierefreiheit Art. 4 Abs. 1 i) und Art. 8 Errichtung der Bundesfachstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See im Rahmen der Novellierung des BGG insbesondere zur: Beratung und Unterstützung der Behörden Bereitstellung und Weiterentwicklung von Informationsmaterialien zum Thema Barrierefreiheit Erstberatung auch für Wirtschaft, Verbände und Zivilgesellschaft, u.a. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen Aufbau eines Netzwerks Begleitung von Forschungsvorhaben Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit. BMAS
BMAS Ref Va1
DRV-KBS
2016
Index für Partizipation Die Bundesvereinigung evangelische Behindertenhilfe verfolgt mit dem Projekt „Index für Partizipation“ das Ziel, die Partizipationsmöglichkeiten insbesondere von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, mit psychischer Beeinträchtigung und mit hohem Unterstützungsbedarf zu verbessern. Damit werden die Aktivitäten des BMAS zur Förderung der Partizipation unterstützt. BMAS
BMAS Ref Va1
BeB
2017-2020
Partizipation von Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund Das BMAS wird eine Studie des Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft zur Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund in politischen Prozessen auf der Bundesebene unterstützen. Ziel ist die Ermittlung von Handlungsbedarfen, die zur verbesserten Berücksichtigung dieser Personengruppe in der Diskussion um Teilhabe und Inklusion bestehen. BMAS
BMAS Ref Va4
2016
Verstetigung des Bund-Länder- Austauschs zum Behindertengleichstellungsrecht Fortführung der regelmäßigen Bund-Länder-Referentengespräche zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen mit Schwerpunkten Barrierefreiheit, Gleichstellung und Partizipation von Menschen mit Behinderungen im Bereich des BGG und den korrespondierenden Ländergesetzen mit dem Ziel des Erfahrungsaustausches. BMAS
BMAS Ref Va1
Sozialministerien der Länder je nach Themenfeld ggf. weitere Ressorts
ab 2016
Weiterentwicklung des Rechts zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) - Art. 1 Satz 2, Art. 2, Art.5, Art. 9 und Art.21 Anpassung des BGG an die UN-BRK, insbesondereAnpassung des Behinderungsbegriffs an die UN-BRK Aufnahme der Versagung angemessener Vorkehrungen als Benachteiligung Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden Einrichtung einer Schlichtungsstelle BMAS
BMAS Ref Va1
2016

Zugang zu Information und Kommunikation / Digitale Barrierefreiheit

Titel Beschreibung Laufzeit
Ausbau und Weiterentwicklung von einfach-teilhaben.de Das Webportal www.einfach-teilhaben.de, das für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Unternehmen und Verwaltungen umfassende Informations- und Serviceangebote rund um das Thema Behinderung bietet, wird sowohl inhaltlich als auch technisch weiter ausgebaut. Dazu gehört u.a. auch der Aufbau einer Videogalerie, die Informationen zu Fachthemen, Projektbeschreibungen und Best Practice Beispiele noch anschaulicher präsentieren wird. Außerdem wird eine Projektdatenbank entwickelt, die behindertenpolitische Projekten und Initiativen der verschiedensten Akteure (Bund, Länder, Kommunen, Verbände, Unternehmen, Stiftungen etc.) umfassend darstellt. BMAS
BMAS Ref Va4
fortlaufend
Barrierefreiheit in ausgewählten Publikationen des Statistischen Bundesamtes (StBA) Bisher sind diese Veröffentlichungen in der Mehrzahl für behinderte Internetnutzerinnen und -nutzer nicht zugänglich. Eine erstmalige vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit gab es bei den Veröffentlichungen „Export, Import, Globalisierung (Deutscher Außen- und Welthandel 1990 - 2008)“ und „20 Jahre Deutsche Einheit“ (Vorarbeiten abgeschlossen). Die barrierefreie Umsetzung weiterer ausgewählter Publikationen des StBA ist fortlaufend geplant. StBA
BMI
fortlaufend
Digitale Barrierefreiheit Art. 21 Buchstabe d) Die Bundesregierung wird prüfen, wie durch geeignete Maßnahmen die digitale Barrierefreiheit weiter verbessert werden kann. BMAS
BMAS Ref Va4
ab 2017
Entwicklung einer barrierefreien Anwendersoftware für die sogenannte „AusweisApp“ Anwendersoftware zur Nutzung des ab 1.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweises im E-Business und E-Government. Damit wird es zukünftig möglich sein, sich bei Diensten, die eine Authentifizierung des Nutzers benötigen, sicher anzumelden, wie z.B. beim Online-Banking. Dazu wird das BMI eine barrierefreie Anwendersoftware für die sogenannte „AusweisApp“ entwickeln. BMI
fortlaufend
Entwicklung einer inklusiven politischen Didaktik Art. 21, 24 und 29 Durchführung des Kongress "inklusiv politisch bilden" als Auftakt der Initiative zur Entwicklung einer inklusiven politischen Didaktik BMI
2015
Erstellung von Erläuterungen in Leichter Sprache Art.9 Abs. 2 a) Erarbeitung eines Grundstocks für Erläuterungen zu Bescheiden, Vordrucken und weiteren Dokumenten in Leichter Sprache. BMAS
BMAS Ref Va1
2017
Implementierung und Umsetzung der EU Richtlinie über die Barriere-freiheit von Webseiten des öffentlich-rechtlichen Sektors in nationales Recht. Art. 21 Buchstabe d) Evaluierung der BITV 2.0 sowie Implementierung des europaweit einheitlichen Monitoring-Mechanismus, das über einen sogenannten Durchführungsrechtsakt zu der Richtlinie durch die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vorgegeben wird. BMAS
BMAS Ref Va1
ITZ Bund
2017
Initiative Internet wird fortgeführt Die Initiative richtet sich auch an Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung und alle, die das Internet bislang nicht oder nicht kompetent genutzt haben. Sie sollen von den beruflichen und sozialen Chancen der digitalen Medien profitieren können. Im Mai und Juni 2009 fand ein Pilotprojekt zur Begleitung und Evaluation von Internetkursen für ältere blinde und sehbehinderte Menschen statt. Weitere Veranstaltungen werden folgen. BMWi
fortlaufend
Intensivierung der Beratung der Behörden bezüglich der Barrierefreiheit Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat eine Webanwendung für die Prüfung von E-Government Angeboten auf Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit entwickelt. Gleichzeit berät das BVA die Behörden des Bundes bei der Anwendung der Verordnungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Vor dem Hintergrund der neuen BITV 2.0 wird das BVA in den nächsten Jahren seine Beratungsleistungen intensivieren und entsprechende Schulungen und Seminar anbieten. BMAS
BVA
BMAS Ref Va1
fortlaufend

Öffentliche Auftragsvergabe

Titel Beschreibung Laufzeit
Öffentliche Auftragsvergabe: Barrierefreiheit als Kriterium bei der Leistungsbeschreibung Art. 9 Abs. 1 Aufnahme von Barrierefreiheit als Kriterium bei der Leistungsbeschreibung bei der Öffentlichen Auftragsvergabe. Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei den Zuschlagskriterien bei der Öffentlichen Auftragsvergabe BMWi
EU-Richtlinien bis April 2016 umzusetzen
Unterstützung der Werkstätten durch die Öffentliche Auftragsvergabe Art. 4 Abs. a) Im Zuge der Reform des Vergaberechts sieht das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (hier: § 118 GWB) erstmals bestimmten Auftragnehmern (z.B. Werkstätten und Sozialunternehmen) vorbehaltene öffentliche Aufträge vor. BMWi
EU-Richtlinien bis April 2016 umzusetzen

Datenlage zu Menschen mit Behinderungen

Titel Beschreibung Laufzeit
Erhebung zu Flüchtlingen mit Behinderungen Die Bundesregierung fördert eine Erhebung des IAB zur Asyl- und Flüchtlingsmigration in Deutschland. Dabei wird geprüft, wie Fragestellungen zum Thema „Flüchtlinge mit Behinderungen“ in die Erhebung einbezogen werden können. BMAS
BMAS Ref I6
ab 2016
Evaluation des AGG Art 5 Absatz 2, 3 Im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird das Büro für Recht und Wissenschaft in wissenschaftlicher Begleitung von Frau Prof. Dr. Christiane Brors das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz evaluieren. ADS
2015-2016
Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Art. 31 Durchführung einer Repräsentativbefragung zur Schaffung einer validen Datenbasis zur Teilhabesituation von Menschen mit Behinderungen. BMAS
BMAS Ref Va1
6 Jahre
Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen Art. 31 Abs.1 Erarbeitung des Teilhabeberichts für die 18. LP. Die zur Beschreibung der Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen genutzten Indikatoren werden zu Zeitreihen ausgebaut. Dadurch werden Entwicklungen und Wirkungen von Programmen und Maßnahmen sichtbar. BMAS
BMAS Ref Va1
2016/2017
„Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen in Deutschland" Art. 5 Abs. 3 Im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, wird das Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) eine offene, nicht repräsentative Umfrage zur Erfassung von Diskriminierungserfahrungen in Deutschland in Anknüpfung an alle AGG Merkmale (AGG § 1) und die „soziale Herkunft“ vorbereiten, durchführen und auswerten. ADS
2015-2017

Anerkennung einer Behinderung

Titel Beschreibung Laufzeit
Einführung eines Merkzeichens für taubblinde Menschen im Schwer-behindertenausweis Art. 8, Art. 9 Schaffung eines eigenständigen Merkzeichens für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis durch entsprechende Änderung der Schwerbehinderten-Ausweisverordnung. BMAS
BMAS Ref Va2
2016
Verbesserung der Begutachtungskriterien zur Feststellung des Grades der Behinderung (Versorgungsmedizinische Grundsätze der Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV) Gesamtüberarbeitung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung der Begutachtungskriterien der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) durch Anpassung dieser an den aktuellen Stand der evidenzbasierten Medizin unter Beachtung des bio-psycho-sozialen Modells der ICF. BMAS
BMAS Ref Va2
fortlaufend
Vereinheitlichung und Optimierung der Güte der Begutachtungsdurchführung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht Für die im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung einer Behinderung gutachterlich tätigen Ärztinnen und Ärzte der Länder führt das BMAS jährlich eine Fortbildungstagung durch. Sie trägt zur Verankerung der ICF und zur Optimierung der Güte der Begutachtungsdurchführung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht in den Ländern bei. Durch einen Erfahrungsaustausch mit allen Akteuren soll zudem auf eine einheitliche Durchführung der VersMedV und länderübergreifende Qualitätsstandards hingewirkt werden. BMAS
BMAS Ref Va2
fortlaufend

Empowerment

Titel Beschreibung Laufzeit
Einrichtung eines Ausschusses zur Begleitung der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Nach Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention soll die gesamte Zivilgesellschaft in den Prozess der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und damit auch des Nationalen Aktionsplans eingebunden werden und das Verfahren praktikabel und transparent sein. Ziel des Ausschusses ist die Schaffung eines arbeits-, diskussions- und entscheidungsfähigen Gremiums der Zivilgesellschaft, das in die Umsetzung, Evaluation und Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung aktiv und eng eingebunden wird.Der Ausschuss soll über die Schritte der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans informiert werden, kann hierzu Stellungnahmen abgeben und damit das BMAS und die Ressorts im Umsetzungsprozess des Nationalen Aktionsplans beraten. Gleiches gilt für die Evaluation und Fortschreibung. Damit wird die Beteiligung der Zivilgesellschaft institutionalisiert. BMAS
BMAS Ref Va4
fortlaufend
Einrichtung eines Inklusionsbeirates Zur langfristigen und strategischen Begleitung der Umsetzung der UN-Konvention wurde beim staatlichen Koordinierungsmechanismus beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen ein Inklusionsbeirat eingerichtet. Dieser Beirat, der Kern der Koordinierungsstelle, wird von 4 Fachausschüssen unterstützt, die ihm zu unterschiedlichen Themengebieten zuarbeiten. Zwischen Beirat und den Ausschüssen findet ein regelmäßiger Informationsaustausch sowie eine aktive Zusammenarbeit statt. Der Beirat ist für die Kommunikation und Vertretung nach außen zuständig. (nähere Einzelheiten sind in Kapitel 5.2.4 zu finden) Behindertenbeauftragter
fortlaufend

Wahlen und politische Teilhabe

Titel Beschreibung Laufzeit
Entwicklung eines Leitfaden zum Disability Mainstreaming Zur systematischen Inklusion der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in alle Politikbereiche von der Planungsphase bis zur Implementierung, Überwachung und Auswertung, wird das BMAS einen Leitfaden „Disability Mainstreaming“ für die Bundesressorts entwickeln. BMAS
BMAS Ref Va1
2016
Sonderpublikationen der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) zur UN-Behindertenrechtskonvention Im Rahmen der allgemeinen Menschenrechtsbildung stellt die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Material zu Idee, Anspruch und Praxis der Menschenrechte im Allgemeinen und bezogen auf konkrete Menschenrechte zur Verfügung.Die BpB plant eine Lizenzausgabe oder Eigenpublikation eines Schriftenreihenbandes zu behindertenpolitischen Entwicklungen mit dem Ziel, das gesellschaftliche Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen. BpB
BMI
fortlaufend
Studie zur tatsächlichen Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts Es gibt bislang keine konkreten Daten zur Frage, in welchem Umfang Menschen mit Behinderungen im oben genannten Sinn von Wahlen ausgeschlossen sind. Ebenfalls nicht untersucht sind Fragen, welche weiteren (behinderungsspezifischen) Faktoren Menschen mit Behinderungen von der Ausübung ihres passiven und aktiven Wahlrechts abhalten bzw. ob Menschen mit Behinderungen in diesen Bereichen unterrepräsentiert sind.Als Voraussetzung für eine (bessere) politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen und zur Vorbereitung und Festlegung von Indikatoren für die Evaluation des Nationalen Aktionsplans sowie auch der Behinderten- und Staatenberichterstattung wird das BMAS eine Studie in Auftrag geben, die diese Fragen beleuchten und die deutschen Ergebnisse in einen internationalen Vergleich setzen wird. Auf dieser Basis ist es möglich, ggf. bestehenden Handlungsbedarf zu erkennen und umzusetzen. BMI
BMJV
BMAS
BMAS Ref Va4
2012-2016
Studie zur Lebenssituation taubblinder Menschen In Deutschland gebe es schätzungsweise 5000 taubblinde Menschen, die im Vergleich zu anderen behinderten Menschen in ihrer Mobilität, in ihrer Kommunikation und im Alltag auf besondere Weise eingeschränkt seien. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine wissenschaftliche Untersuchung der Lebenslagen „Taubblindheit“ in Auftrag zu geben. BMAS
BMAS Ref Va2
2018