Altersgerecht Umbauen |
Art. 9 Abs. 1 Buchst. a)
Im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse beantragen, um Barrieren in Wohngebäuden abzubauen und/oder den Schutz vor Wohnungseinbruch zu erhöhen.
Zudem fördert die KfW im Auftrag des Bundes den Barriereabbau durch private Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Mieter in einem Eigenmittelprogramm mit zinsgünstigen Darlehen |
BMUB 2014-2016 |
Barrierefreiheit bei Bestandsbauten des Bundes - Bestandteil der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes |
Art. 9 Abs. 1
Im Rahmen der vorgesehenen Novellierung des BGG soll unter anderem die Selbstverpflichtung des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau nach § 8 BGG bei Bestandsbauten des Bundes erweitert werden.
Die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane erstellen bis zum 30. Juni 2021 Berichte über die Barrierefreiheit ihrer Bestandsbauten und sollen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum weiteren Abbau von Barrieren erarbeiten nach Maßgabe des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). |
BMAS BMAS Ref Va1 BMUB und alle Ressorts ab 2016 |
Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen: Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Altersgerechter Umbau im Quartier“ |
Art. 9 Abs. 1, Art. 19 Buchst. b), c), Art. 28 Abs. 2 Buchst. d)
In der AG „Altersgerechter Umbau im Quartier“ sind Handlungsempfehlungen für die Verbesserung des altersgerechten Wohnens für alle Generationen entwickelt worden. Diese werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. |
BMUB Ab 2016 |
Förderung von flexiblen und altersgerechten Wohneinheiten, sogenannten Variowohnungen |
Art. 19
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fördert mit den Modellvorhaben "Variowohnungen" kleine modulare Wohneinheiten für Studierende und Auszubildende, die aufgrund ihrer Architektur und ihres Nutzungskonzepts zu einem späteren Zeitpunkt in altersgerechte Wohnungen umgewidmet werden können. Die Umsetzung wird wissenschaftlich begleitet, um Erkenntnisse für ähnliche Vorhaben in der Zukunft zu gewinnen. |
BMUB 2016-2018 |
Fortschreibung des „Leitfaden Barrierefreies Bauen“, Arbeitshilfe für Bauverwaltungen des Bundes |
Art. 9 Abs. 1
Der seit Februar 2014 veröffentlichte und am 01. Juni 2014 für die Bauverwaltung des Bundes eingeführte Leitfaden Barrierefreies Bauen wurde fortgeschrieben. Er konkretisiert erstmalig umfassend die Umsetzung des UNBRK und des BGG als Information-, Arbeits- und Dokumentationshilfe und dient somit Planern, Architekten, Fachplanern, Schwerbehindertenvertretungen als Arbeitshilfe. Der Leitfaden wurde aktualisiert und wird in 2016 ebenfalls in digitaler Form zugänglich sein. |
BMUB 2016 |
KfW-Programm 'Barrierearme Stadt' |
Das Programm 'Barrierearme Stadt' setzt Investitionsanreize, insbesondere für Kommunen, zum Barriereabbau und zur alters- und familiengerechten Umgestaltung der Infrastruktur. Das KfW-Eigenmittelprogramm (im Auftrag von BMVBS) dient der langfristigen, zinsgünstigen Finanzierung von Investitionen in den Abbau von Barrieren bei kommunalen und sozialen Gebäuden sowie Sportstätten, kommunalen Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum. Es ergänzt mit einem Programmvolumen von 100 Mio. € das Programm 'Altersgerecht Umbauen'. Hierdurch wird der möglichst lange Verbleib älterer und behinderter Menschen im vertrauten Wohnumfeld unterstützt |
KfW BMUB Seit 2012 |
Soziale Wohnraumförderung der Länder |
Art. 9 Abs. 1, Art. 19 Buchst. b), c), Art. 28 Abs. 2 Buchst. d)
Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung ist durch die Föderalismusreform I ab 2007 vollständig auf die Länder übertragen worden. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung setzen die Länder je nach politischer Schwerpunktsetzung weiterhin auch Mittel für den barrierefreien Neubau und die altersgerechte Modernisierung des Gebäudebestandes ein. |
BMUB fortlaufend bis 2019 |
Überregionale und regionale Informationsveranstaltungen sowie Fachveranstaltungen zum Thema „Altersgerecht Umbauen“ |
Ergänzend zum oben genannten Programm werden bundesweit 20 Modellvorhaben im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ gefördert (vgl. dazu auch Kapitel XI „Selbstbestimmtes Altern“). Mit den Vorhaben werden Lösungen beim Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand und im Wohnumfeld analysiert, Beratungs- und Moderationsangebote zum altersgerechten Umbauen erweitert. Die altersgerechte Quartiersentwicklung wird durch sechs Projekte zur Infrastruktur berücksichtigt. Die Modellvorhaben werden mit zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen (Vorträgen, Beiträgen etc.) begleitet; es finden neben Vor-Ort-Veranstaltungen auch Regionalveranstaltungen statt. Darüber hinaus erfolgen zahlreiche überregionale, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen (z.B. auf der Baumesse München) und auch im BMVBS selbst, um das Programm bekannt zu machen (auch in Zusammenarbeit mit der KfW). |
BMUB Seit 2009 |