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Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung

Berufsorientierung, Ausbildung und Vermittlung

Titel Beschreibung Laufzeit
Behebung von Beratungsdefiziten im Bereich des SGB II Die Beratungskonzeption SGB II erneuert die Anforderungen, die aus fachlicher Sicht an die Ausgestaltung von Beratung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu stellen sind. Der Beratungsansatz berücksichtigt besonders die Belange von Menschen mit Behinderungen in dem System der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nach aktuellen Überlegungen wird die Beratungskonzeption dabei das fachliche Fundament für ein weiterentwickeltes Qualifizierungsangebot in der BA bilden, welches ab 2011 schrittweise zur Verfügung gestellt werden kann. BMAS
BMAS Ref IIb3
ab 2011
Berufseinstiegsbegleitung in die betriebliche Ausbildung An rund 1.000 ausgewählten allgemeinbildenden Schulen wird seit Februar 2009 im Rahmen des SGBIII eine professionelle Berufseinstiegsbegleitung modellhaft erprobt. Leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern wird ein fester Ansprechpartner zur Seite gestellt, der sie individuell und kontinuierlich beim Erreichen des Schulabschlusses, bei der Berufsorientierung und der Berufswahl und bei der Aufnahme einer Berufsausbildung auch noch nach der Schulentlassung unterstützt.Zusätzlich sollen Jugendliche im Rahmen der Initiative Bildungsketten ab der Vorabgangsklasse von ausgewählten Haupt- und Förderschulen individuell mit der Berufseinstiegsbegleitung unterstützt werden.Wichtigste Ziele und Maßnahmen beider Maßnahmen: · Erreichen des Schulabschlusses einer allgemeinbildenden Schule,· Unterstützung bei Berufsorientierung und Berufswahl,· Aufnahme einer Berufsausbildung und· Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses. BMAS
BMBF
BMAS Ref IIb2
fortlaufend
Einheitliche Sonderregelungen in der Ausbildung Die derzeit rund 1.000 Sonderregelungen für die Ausbildung von behinderten jungen Menschen werden bundesweit vereinheitlicht und damit deutlich reduziert. Dies ist ein Anliegen der Wirtschaft in den entsprechenden Gremien. Damit verbessert sich die Transparenz über die erworbenen Qualifikationen und erleichtert behinderten Jugendlichen den Einstieg in Ausbildung. BMWi
BMAS
BMBF
2010-2014
Förderprogramm zur intensivierten Eingliederung und Beratung von schwerbehinderten Menschen Art. 27 Abs. 1 Das Förderprogramm ist Bestandteil der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung und hat ein Fördervolumen von bis zu 80 Mio. Euro aus dem Ausgleichs-fonds. Gefördert werden fortschrittliche Konzepte der Träger der Arbeitsvermittlung (SGB II und SGB III) zur intensivierten Integration von schwerbehinderten Menschen in betriebliche Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. BMAS
BMAS Ref Va2
2014-2018
Förderung von betriebsnahen inklusiven Bildungsmaßnahmen - Projekt „PAUA“ Art. 26 und Art. 27 h) Förderung des Projektes „PAUA“ - Anfänge, Übergänge und Abschlüsse gestalten - inklusive Dienstleistungen der Berufsbildungswerke“. Ziel dieses Vorhabens ist die Gewinnung von Unternehmen für die Ausbildung und Beschäftigung von behinderten und schwerbehinderten Menschen. Ein wichtiges Handlungsfeld ist zudem die Entwicklung und Gestaltung von Unterstützungsstrukturen für benachteiligte junge Menschen und junge Flüchtlinge mit Behinderungen. BMAS
BMAS Ref FT1
2014-2017
Gebärdentelefon bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) Die BA wird im Rahmen der eGovernment-Strategie ein bundesweites Gebärdentelefon einrichten. Damit ist für hochgradig hörbehinderte oder gehörlose Menschen jederzeit eine barrierefreie Kontaktaufnahme und Klärung von Anfragen über die Service Center möglich. Eine bundesweite Umsetzung ist ab 2012 geplant. BMAS
BA
BMAS Ref IIb3
ab 2012
IdA - Integration durch Austausch Durch Förderung des transnationalen Austausches und der transnationalen Mobilität ermöglicht das Programm Menschen mit Behinderungen, im EU-Ausland ihre berufspraktischen Erfahrungen und beruflichen Kompetenzen zu erweitern, um ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Im September 2010 erfolgte ein Aufruf zur „Erhöhung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen durch die Förderung transnationaler Mobilitätsvorhaben und Expertenaustausche“. 43 Projektverbünde starten ab April 2011 mit ihren Aktivitäten, deren Schwerpunkt ein begleiteter bis maximal sechsmonatiger Auslandsaufenthalt (Praktikum Training, Jobcamp) in einem EU-Mitgliedstaat bildet. Insgesamt sollen 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, davon ca. 800 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, die Chance erhalten, ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern. Das Programm wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Strukturfonds, des BMAS und des vom BMAS verwalteten Ausgleichsfonds. BMAS
BMAS Ref EF2
bis 2015
Inklusion in der Initiative Bildungsketten Art. 27 Abs. 1 Die Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ wird ausgebaut. Angestrebt wird, dass alle Länder mit Bund und BA Vereinbarungen schließen, um die Förderinstrumente von Bund und BA im Bereich Übergang Schule-Beruf mit den jeweiligen Länderkonzeptionen kohärent zu verzahnen. Ziel ist, die Jugendlichen mit Behinderungen dabei inklusiv einzubeziehen. BMAS
BA
BMBF
2015-2020
Inklusive Ausbildungsstrukturen in außerbetrieblicher Ausbildung Die BA möchte inklusive Ausbildungsstrukturen in außerbetrieblichen Ausbildungen erproben. Geklärt werden soll, welche behindertenspezifischen Leistungen in den Betrieb bzw. in eine allgemeine Ausbildungsmaßnahme transferiert werden können und in welchem Umfang dies gelingt. Ziel ist es, den Anteil betrieblicher Ausbildungsanteile um 25 Prozent bis 2015 zu steigern. BMAS
BA
BMAS Ref IIb3
2011-2016
Projekt: IT Ausbildungsverbund (IT Fachinformatiker Ausbildung für Menschen mit Behinderungen) Im Rahmen des IT-Ausbildungsverbundes der Bundesbehörden in Berlin (ITAB, Zusammenschluss von 23 Bundesbehörden, Fraktionen des Deutschen Bundestages, nachgeordneten Einrichtungen und Zuwendungsempfängern) zur Zeit ein jährliches Angebot von 20 - 25 Ausbildungsplätzen. Vorsitz im ITAB hat das BMI. Der Anteil von Menschen mit Behinderungen ist bislang vergleichsweise gering. Das BMI wirkt auf die ITAB-Behörden/-Einrichtungen ein, den Anteil an Menschen mit Behinderungen zu erhöhen. Dazu werden Veränderungen der Ausschreibungstexte, die barrierefreie Gestaltung der Arbeitsbedingungen, falls notwendig die zielgerichtete Ausbilderqualifikation angeregt bzw. umgesetzt. Falls weitere - heute noch nicht bekannte - Maßnahmen erforderlich ein sollten, werden auch diese möglichst zeitnah umgesetzt. Im Geschäftsbereich der Bundespolizei werden Ausbildungsplätze in Berufen des öffentlichen Diensts. D. und in Kammerberufen angeboten. Gegenwärtig befinden sich bei der Bundespolizei ca. 450 Personen in einer Ausbildung. Von diesen sind 14 Auszubildende schwerbehindert oder gleichgestellt. BMI
fortlaufend
Projekt TrialNet: Ausbildung mit Ausbildungsbausteinen Im TrialNet-Projekt wird die Ausbildung behinderter junger Menschen mit Hilfe von Ausbildungsbausteinen in Netzwerken von Unternehmen, Berufsbildungswerken, Bildungswerken der Wirtschaft und Berufsschulen erprobt. Dabei soll das Potenzial von Ausbildungsbausteinen und modularen Strukturen für eine flexiblere und betriebsnähere Gestaltung der Ausbildung jugendlicher Rehabilitanden und für die Durchlässigkeit zwischen unterschiedlichen Lernorten und Teilhabeleistungen untersucht werden. Ein zentrales Ziel ist es, den Kreis der Betriebe, die zur Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen bereit sind, zu erweitern. BMAS
BMAS Ref FT1
bis 2014
Stärkung der Berufsorientierung Art. 27 Abs. 1 j) Schaffung der rechtlichen Grundlage im SGB IX und in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung, dass die Integrationsämter der Länder die Aktivitäten der zuständigen Ressorts der Länder zur beruflichen Orientierung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher aus den ihnen zustehenden Mitteln aus der Ausgleichsabgabe unterstützen können. BMAS
BMAS Ref Va2
2016
Studie zum Thema „Diversity-Maßnahmen und Diskriminierungsrisiken“ Art. 27 Abs.1 d) Beauftragung einer Studie, die die Diskriminierungsrisiken sowie Diversity-Maßnahmen u.a. für Menschen mit Behinderung im Zusammenhang mit Beratung, Integration und Qualitätssicherung bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Arbeitsagenturen und Jobcentern, identifizieren soll. ADS
05/2015–09/2016
Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB) Das BMAS wird sich dafür einsetzen, mit der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BBW) die verzahnte Ausbildung weiter voranzubringen und sie ggf. weiterzuentwickeln. Damit bekommen immer mehr Jugendliche der BBW die Möglichkeit, frühzeitig betriebliche Arbeitsabläufe direkt in den Unternehmen selbst kennenzulernen. Das erhöht die Praxisnähe der Ausbildung und die Chance auf eine Festanstellung in einem Unternehmen nach dem Ausbildungsabschluss. (Infos unter www.bagbbw.de ) BMAS
BMAS Ref FT1
fortlaufend

Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Titel Beschreibung Laufzeit
Evaluation der Initiative Inklusion Art. 27 Abs.1 h) und Art. 31 Die Evaluierung umfasst die Auswertung der Berichtsdaten und die Darstellung des quantitativen Erfolges der Initiative Inklusion. Sie soll insbesondere Strukturen und Netzwerke auf regionaler Ebene darstellen, die eine Ausbildung von schwerbehinderten Menschen begünstigen und ihre Dauerhaftigkeit unterstützen. Länderspezifische Besonderheiten sollen auf der Grundlage der erstatteten Berichte und regionaler Arbeitsmarktprogramme festgestellt, hinterfragt und plausibel erklärt werden. BMAS
BMAS Ref FT1
2016
Evaluation von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben Das BMAS will mit einem Evaluationsprojekt die Wirkungen der Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben des SGB III und SGB II untersuchen. Belastbare Daten zur Wirksamkeit der Leistungen der beruflichen Rehabilitation sollen der Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens und einer Optimierung bei der praktischen Umsetzung dienen. BMAS
BMAS Ref IIa1
2009-2015
Förderung von Integrationsprojekten Art. 27 Abs. 1 Zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Integrationsbetrieben wird das Programm „Inklusionsinitiative II - AlleImBetrieb“ aufgelegt. Dafür werden 150 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds bereitgestellt. BMAS
BMAS Ref Va2
2016-2018
Initiative für Ausbildung und Beschäftigung Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine „Initiative für Ausbildung und Beschäftigung“ einleiten. Sie richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber/Arbeitgeberorganisationen, Gewerkschaften, Bundesagentur für Arbeit, Länder und Verbände. Ziel ist es, zu konkreten Verabredungen zu kommen, wie mehr Inklusion für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt erreicht werden kann. BMAS
BMAS Ref Va2
2012-2016
Kurzexpertise „Chancen und Risiken der Digitalisierung der Arbeitswelt für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“ Art. 27 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 a) iii) Verbesserung des Wissens um die Auswirkungen technologischer Veränderungen auf die Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen. BMAS
BMAS Ref Ia1
2016
Nationale Konferenz zur „Zukunft inklusiven Arbeitens“ Art. 27 Abs. 1 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranstaltet in der 19. Legislaturperiode eine Nationale Konferenz zur „Zukunft inklusiven Arbeitens“. Ziel dieser Konferenz ist es, Erkenntnisse aus dem bestehenden System und Instrumentarium zur beruflichen Teilhabe sowie aus den NAP-Aktivitäten zu bündeln, zu bewerten und Möglichkeiten für eine inklusive Weiterentwicklung zu erörtern. BMAS
BMAS Ref Va2
ab 2018
Programm „Initiative Inklusion“ Mit diesem Programm der Bundesregierung und der Länder werden insgesamt zusätzlich 100 Millionen Euro zur Förderung einer besseren Berufsorientierung, zur Förderung von Ausbildung und Beschäftigung älterer Menschen mit Schwerbehinderungen sowie für Inklusionskompetenz bei Kammern zur Verfügung gestellt. Dabei werden auch Erkenntnisse und Erfahrungen bisheriger Programme berücksichtigt und weiterentwickelt. Die Förderung wird mit den im Wirtschaftsplan veranschlagten Mitteln des vom BMAS verwalteten Ausgleichsfonds finanziert. BMAS
BMAS Ref FT1
ab 2011
Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen im Öffentlichen Dienst Art. 27 Abs. 1 g) In Ausnahmefällen können im Geschäftsbereich des BMVg unter Beachtung des geltenden Haushalts- und Dienstrechts besondere, nach Art und Umfang dem Leistungsvermögen schwerbehinderter Menschen angepasste Dienstposten eingerichtet werden. BMVg
fortlaufend
Schaffung von mehr Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Art. 27 Abs. 1 Für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen sollen mehr Wahlmöglichkeiten auch außerhalb von Werkstätten bei geeigneten Leistungserbringern und durch die Einführung des sogenannten „Budgets für Arbeit“ auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden. BMAS
BMAS Ref Va2
2016
Sensibilisierung der Arbeitgeber für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Art. 27 Abs. 1 Im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung wurden Aktivitäten der maßgeblichen Arbeitsmarktpartner wie insbesondere auch der deutschen Wirtschaft zur Sensibilisierung der Arbeitgeber für das Arbeitskräftepotenzial und die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Diese Aktivitäten wie die Kampagne „Inklusion gelingt!“ und das Projekt „Wirtschaft inklusiv“ werden umgesetzt. Mögliche ergänzende Maßnahmen werden geprüft. BMAS
BMAS Ref Va2
fortlaufend
Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen Art. 27 Abs. 1 b) und c) Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der ehrenamtlich tätigen Schwerbehindertenvertretungen. BMAS
BMAS Ref Va2
2016
Weiterentwicklung der Integrationsprojekte Art. 27 Abs. 1 Schwerbehinderten Langzeitarbeitslosen soll durch entsprechende Ausweitung der gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen eine Beschäftigungsperspektive in Integrationsprojekten eröffnet werden. Außerdem sollen Verbesserungen im Zusammenhang mit Zuverdienstbeschäftigungen und der Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen. BMAS
BMAS Ref Va2
2016

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Titel Beschreibung Laufzeit
Bundesweite Berücksichtigung von Werkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen sind bei Aufträgen der öffentlichen Hand bevorzugt zu berücksichtigen (§ 141 SGB IX). Die Bundesregierung wird dieser sozialpolitischen Verpflichtung auch künftig nachkommen. Die in § 141 SGB IX vorgesehenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften sind bisher nicht erlassen worden. Die Bundesregierung setzt sich deshalb dafür ein, die derzeit noch geltenden unterschiedlichen Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder durch eine einheitliche Regelung zu ersetzen, die für alle öffentlichen Auftraggeber gilt. BMAS
BMAS Ref Va2
Alle Ressorts
2011/2012
Stärkung der Rechte von Frauen in Werkstätten Art. 6 Abs. 2 Wahl von Frauenbeauftragten in Werkstätten BMAS
BMAS Ref Va2
2016
Stärkung der Werkstatträte Art. 27 Abs. 1 c) Verbesserung der Mitbestimmungsmöglichkeiten der behinderten Menschen in Werkstätten durch eine Änderung der Werkstättenmitwirkungsverordnung. BMAS
BMAS Ref Va2
2016

Berufliche Rehabilitation

Titel Beschreibung Laufzeit
Aufbau von Partnerschaften zwischen BFW und Unternehmen - Expertenforum „Chefsache Inklusion“ Art. 8, Art. 26 und Art. 27 Förderung des Expertenforums „Chefsache Inklusion“ der Berufsförderungswerke (BFW) als Grundstein für ein Netzwerkformat. BMAS
BMAS Ref FT1
2014-2016
Dialogprozess zur Verbesserung des Zugangs von Langzeitarbeitslosen im SGB II zur beruflichen Rehabilitation. Art. 26 und Art. 27 Das BMAS hat sich im Rahmen des Konzepts zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit zum Ziel gesetzt, den Zugang von Langzeitarbeitslosen zur beruflichen Rehabilitation zu verbessern. Hierzu ist ein Dialogprozess mit der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung und den Kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene in Gang gesetzt, der dieses Ziel unterstützen und umsetzen soll. BMAS
BMAS Ref IIb3
2015-2017
Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen - Projekt „#rehagramm“ Art. 26 und Art. 27 Förderung des Projekts „#rehagramm“ zur Evaluation und Weiterentwicklung von Integrationsmaßnahmen in Berufsförderungswerken für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. BMAS
BMAS Ref FT1
10/2015-09/2017
Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen durch Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Art. 26 und Art. 27 Das BMAS befindet sich in einem Diskussionsprozess mit Rehabilitationseinrichtungen (BBW und BFW) und den Werkstätten für behinderte Menschen. Ziel ist es, gemeinsam Unterstützungsmöglichkeiten der Einrichtungen zur Integration von Flüchtlingen (mit Behinderungen) zu prüfen. BMAS
BMAS Ref IIb3
2015-2016

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen

Titel Beschreibung Laufzeit
Arbeitsprogramm „Psyche“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) Art. 27 b) Um Gesundheitsstörungen und psychische Erkrankungen im Betrieb zu vermeiden, wird das Arbeitsprogramm „Psyche“ die Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen unterstützen. Hierzu werden flächendeckende Angebote und Instrumente entwickelt, die Betrieben und Beschäftigten ein frühzeitiges Erkennen von psychischen Risikofaktoren leichter machen sollen. BMAS
BMAS Ref IIIb4
bis 2018
Leitfäden zur barrierefreien Arbeitsgestaltung Art. 27 Abs. 1 b Die DGUV hat im Rahmen ihrer Aktionspläne 1.0 und 2.0 Leitfäden zur Planung und Gestaltung von barrierefreien Arbeitsstätten erarbeitet. Zur Ergänzung der Initiative der Bundesregierung zum Thema „Barrierefreiheit in Unternehmen“ werden die Leitfäden den Unternehmen und Institutionen zur Verfügung gestellt und im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen als Grundlage genutzt. BMAS
BMAS Ref Va4
DGUV
ab 2016
Studie zur Barrierefreiheit in Unternehmen Art. 27 Abs. 1 b und Art. 31 Das BMAS wird zur Barrierefreiheit in Unternehmen eine international vergleichende Studie in Auftrag geben. Ziel ist es, einen Überblick über Maßnahmen und Möglichkeiten für ein möglichst barrierefreies Arbeitsumfeld zu sammeln und insbesondere gute Beispiele den Unternehmen und ihren Verbänden als Anregung zur Verfügung zu stellen. BMAS
BMAS Ref Va1
2018

Sensibilisierung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern

Titel Beschreibung Laufzeit
Ausbau von www.einfach-teilhaben.de Informations- und Serviceangebote für Arbeitgeber zum Thema Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen werden auf www.einfach-teilhaben.de zielgruppengerecht weiter ausgebaut. Arbeitgeber/innen werden für das Thema sensibilisiert und ihre Bereitschaft zur Ausbildung/Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gefördert. BMAS
BMAS Ref Va4
2011-2012
Auszeichnung für Arbeitgeber Im Rahmen bestehender Preisverleihungen und Wettbewerbe, an denen das BMAS beteiligt ist, wird die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verstärkt berücksichtigt bzw. ausgelobt werden. BMAS
BMAS Ref I4
fortlaufend
„Charta der Vielfalt“ Die „Charta der Vielfalt“ ist eine Unternehmensinitiative unter Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich für eine durch Fairness und Wertschätzung geprägte Unternehmenskultur einsetzt. Die Unterzeichner verpflichten sich, ein von Vorurteilen und Ausgrenzung freies Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem jeder Mitarbeiter Wertschätzung erfährt, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Seit 2006 sind deutschlandweit bereits mehr als 900 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen der Charta beigetreten. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und unterstützt die Initiative weiterhin. Beauftragte der BReg für Migration, Flüchtlinge, Integration, Antirassismus
fortlaufend
Inklusionskompetenz bei Kammern Im Rahmen der „Initiative Inklusion“ werden bei Kammern (Handwerks-, Industrie- und Handels- sowie Landwirtschaftskammern) verstärkt Kompetenzen für die Inklusion schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden. Bei Kammermitgliedern sollen gezielt mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen entstehen; dabei soll auch das Spektrum der angebotenen betrieblichen Ausbildungen erweitert werden. Die Förderung wird mit den im Wirtschaftsplan veranschlagten Mitteln des vom BMAS verwalteten Ausgleichsfonds finanziert. BMAS
BMAS Ref FT1
ab 2011
„Nationale CSR-Strategie“ Mit dem Aktionsplan zur Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility - CSR) soll ein Beitrag zur Bewältigung der zentralen Herausforderungen in einer globalisierten Welt des 21. Jahrhunderts geleistet werden. Maßnahmen zu Menschen mit Behinderungen werden im Aktionsplan CSR der Bundesregierung verankert. BMAS
BMAS Ref VIb3
fortlaufend