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Die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen

Viele der im Nationalen Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen stehen nicht für sich allein. Ihre Umsetzung hat Auswirkungen auf andere Projekte. Deshalb ist der ständige Austausch innerhalb der Bundesregierung über Maßnahmen-Fortschritte eine wichtige Voraussetzung für ihren erfolgreichen Abschluss.

Die übrigen Bundesministerien benennen ihrerseits eigene Anlaufstellen, um die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans in ihren Häusern zu koordinieren und gleichzeitig die Beachtung des „Disability Mainstreaming“ bei sonstigen, nicht im Nationalen Aktionsplan genannten Vorhaben der Bundesregierung sicherzustellen. Die Anlaufstellen der Bundesministerien tauschen sich auf Einladung der Anlaufstelle im BMAS regelmäßig über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans und der UN-Behindertenrechtskonvention insgesamt aus.

Die UN-Behindertenrechtskonvention kann nicht durch den Bund allein umgesetzt werden. Damit auch hier ein Erfahrungsaustausch und eine Vernetzung stattfinden, lädt das BMAS zu regelmäßigen Treffen der entsprechenden Anlaufstellen oder sonstigen zuständigen Stellen ein.