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Die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft

Der transparente und partizipative Erarbeitungsprozess des Nationalen Aktionsplans soll bei der Umsetzung fortgeführt werden. Dies geschieht neben der Einbeziehung bei Fachtagungen und bilateralen Gesprächen auf folgende Weise:

Ausschuss zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Nach Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention soll die gesamte Zivilgesellschaft in den Prozess der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und damit auch den Nationalen Aktionsplan eingebunden werden. Das Verfahren soll praktikabel und transparent sein.
Der im Rahmen der Erstellung des Nationalen Aktionsplans eingerichtete Ausschuss soll auch in Zukunft an der Umsetzung, Evaluation und Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung aktiv beteiligt werden. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertreter der Behinderten-, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie der Sozialpartner und Wissenschaft. Dazu gehört auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.
Das geschieht durch eine regelmäßige Information des Ausschusses, sodass dieser Stellungnahmen abgeben und damit das BMAS und die Ressorts im Umsetzungsprozess beraten kann. Gleiches gilt für die Evaluation und Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans.

Inklusionsbeirat

Zur langfristigen und strategischen Begleitung der Umsetzung der UN-Konvention wurde beim staatlichen Koordinierungsmechanismus beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen ein Inklusionsbeirat eingerichtet. Dieser Beirat, der Kern der Koordinierungsstelle, wird von 4 Fachausschüssen unterstützt, die ihm zu unterschiedlichen Themengebieten zuarbeiten.

Im Inklusionsbeirat sind mehrheitlich Menschen mit Behinderungen vertreten, sowie ein/e Vertreter/in der staatlichen Anlaufstelle, ein/e Vertreter/in der Konferenz der Landesbehindertenbeauftragten und ein/e Vertreter/in der unabhängigen Monitoring-Stelle, die Beobachter-Status hat. Aufgabe des Beirats ist nach Artikel 33 Abs. 1 die Unterstützung der Umsetzung der UN-Konvention.

Die 4 Fachausschüsse sind folgenden Themenbereichen zugeordnet:

  1. Gesundheit, Pflege, Prävention, Rehabilitation
  2. Freiheits- und Schutzrechte, Frauen, Partnerschaft, Familie, Bioethik
  3. Arbeit und Bildung
  4. Mobilität, Bauen, Wohnen, Freizeit, gesellschaftliche Teilhabe, Information und Kommunikation.

An den Fachausschüssen nehmen hauptsächlich Vertreter/innen der Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen, Kosten- und Leistungsträger, Wohlfahrtsverbände, Wissenschaft sowie sonstigen Vereinigungen teil und gewährleisten so einen aktiven Einbezug der Zivilgesellschaft in den Umsetzungsprozess der Konvention.

Beteiligung bei der Umsetzung der Maßnahmen und Projekte

Eine Vielzahl von Projekten selbst sieht die Einbeziehung und Beteiligung behinderter Menschen, ihrer Verbände sowie ggf. weiterer Akteure der Zivilgesellschaft, der Länder oder Kommunen vor.
Der Koordinierungsmechanismus wird 2013 eine erste Evaluation des Beteiligungsprozesses in Beirat und Fachausschüssen durchführen und die Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Strukturen nutzen.