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Die Rolle des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen als staatlicher Koordinierungsmechanismus

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen übernimmt als staatlicher Koordinierungsmechanismus im Wesentlichen drei Aufgaben:

  • Einbindung der Zivilgesellschaft, besonders von Menschen mit Behinderungen sowie der in verschiedenen Handlungsfeldern relevanten Akteure in den Umsetzungsprozess,
  • Schnittstelle zwischen Zivilgesellschaft und staatlicher Ebene,
  • Öffentlichkeitsarbeit / Bewusstseinsbildung zur Wahrnehmung einer Multiplikatorenfunktion auf verschiedenen Ebenen, zu notwendigen Akteuren in Institutionen und Organisationen und zu den betroffenen Menschen, sowie soweit möglich auf die lokale Ebene in die Länder und Kommunen.