Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Die Rolle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) als staatliche Anlaufstelle („Focal Point“)

Zur Umsetzung der angekündigten und beschriebenen Maßnahmen bedarf es einer leistungsstarken Organisation und Vernetzung aller Akteure.

Verantwortlich für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind zunächst die zuständigen Bundesministerien. Ihnen obliegt es, Projekte und Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans in den vorgesehenen Fristen und ggf. unter Einbeziehung weiterer Partner zu realisieren. Sie binden dabei auch die Verbände der Zivilgesellschaft ein.

Das BMAS übernimmt als staatliche Anlaufstelle die Verantwortung für die Umsetzung der ressortübergreifenden Maßnahmen, wie die Information und Repräsentation, Evaluation und Fortschreibung, Neukonzeption des Behindertenberichts und die Betreuung des Ausschusses für den Nationalen Aktionsplan.

Außerdem gehören die Vernetzung der staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure sowie das Werben für eigene Aktionspläne bei Ländern, Kommunen und Verbänden der Zivilgesellschaft zu den zentralen Aufgaben.