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Handlungsfeld Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege

Prävention und Gesundheitsversorgung

Titel Beschreibung Laufzeit
Ausbau der barrierefreien Arzt- und Klinikauskunft Bevor Menschen mit Behinderungen einen Arzt oder eine Klinik aufsuchen, müssen sie sich häufig über die Barrierefreiheit der Praxis vor Ort informieren. Auf der BMAS-Webseite www.einfach-teilhaben.de bietet der „Arzt- und Klinikfinder“ umfangreiche Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen und Kliniken. Das BMAS wird gemeinsam mit der Stiftung Gesundheit am Ausbau und der Weiterentwicklung des Angebotes auf www.einfach-teilhaben.de arbeiten. BMAS Ref Va4
fortlaufend
Bereitstellung und Vernetzung von patientengenerierten Informationen zu verschiedenen Krankheitsbildern Das BMAS wird gemeinsam mit dem BMG die Generierung, Bereitstellung und Vernetzung von patientengenerierten Informationen im Internet zu verschiedenen Krankheitsbildern, die insbesondere für behinderte Menschen von Interesse sind, fördern. Ein gutes Beispiel ist hier die vom AMD Netz NRW e.V. betriebene Internetplattform, die Informationen zu Krankheit, Diagnose, Verlauf und Therapien von AMD enthält. Themenspezifische Foren erlauben den Austausch zu Fragen der Ernährung, Therapien, Lebensstilanpassungen. Sie richten sich jeweils an Ärzte, Patienten oder Angehörige und Helfer. BMG
BMAS Ref Va4
fortlaufend
Fachtagungsreihe zum Thema „Gesundheit für Menschen mit Behinderungen“ Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zum Thema „Gesundheit für Menschen mit Behinderungen“ beleuchtet der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen die Gesundheitsversorgung zwischen den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention, der Kostendämpfung und Wirklichkeit mit dem Ziel, konkrete Defizite und mehr Bewusstsein für die besonderen Probleme behinderter Menschen im Gesundheitswesen aufzuzeigen. Die Ergebnisse der Tagungsreihe sollen im Rahmen einer Abschlussveranstaltung im Herbst 2011 den verantwortlichen Gesundheitspolitikern vorgestellt werden.Diese Fachtagungsreihe steht exemplarisch für weitere Veranstaltungen des Beauftragten in den nächsten Jahren. Die genauen Themen stehen noch nicht fest. Behindertenbeauftragter
2011 und fortlaufend
Gesundheitsversorgung von Frauen mit Behinderungen Frauen mit Behinderung werden noch nicht ausreichend als Patientinnen wahrgenommen und behandelt. Sie haben besondere Schwierigkeiten, geeignete Praxen und medizinische Einrichtungen zu finden. Insbesondere gibt es nur sehr wenige gynäkologische Praxen, die allen Behinderungsformen gerecht werden.Daher werden das BMG und das BMFSFJ bei den Leistungserbringern für die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots werben. BMG
BMFSFJ Ref 413
fortlaufend
Internetwerkzeuge für Ärzte zu den Erfordernissen der Barrierefreiheit in ihren Praxen Entwicklung und Bereitstellung eines IT-gestützten Werkzeugs, das Ärzte und Ärztinnen schon bei der Praxis-Planung im Zuge der Neu-Niederlassung, der Praxisverlegung oder auch bei Umbau-Arbeiten unterstützt, die Erfordernisse der Barrierefreiheit auf einfache Weise umzusetzen. BMG
BMAS Ref Va4
2012
Klärung der Zuständigkeit bei der Versorgung mit Hörgeräten Zur Verbesserung der Zuständigkeitsklärung der einzelnen Kostenträger für die Versorgung hörbehinderter Menschen mit Hörgeräten, hat die Bundesregierung den Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund im Juli 2010 gebeten, sich innerhalb eines Jahres über das Verfahren auf der Basis der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der „Gemeinsamen Empfehlungen zur Zuständigkeitsklärung“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zu verständigen. Dabei sollten insbesondere vereinbart werden- verfahrenstechnische Regelungen für die Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX (z.B. Vorliegen eines Antrags, Fristbeginn) sowie- Kriterien für Leistungsumfang und Leistungsabgrenzung zwischen Krankenkassen einerseits und den anderen Trägern (z. B. Kriterien für die Feststellung eines berufsbedingten Mehrbedarfs). BMG
BMAS Gruppe Reha
2011-2012
Kompetenzzentren für Gehörlose im Alter Im Rahmen des Projekts sollen Kompetenzzentren eingerichtet und gefördert werden, die als Mittler zwischen Gehörlosen bzw. Angehörigen und Einrichtungen der Gesundheits- und Altenhilfe fungieren. Es wird ein Handlungsleitfaden entwickelt und erprobt. BMFSFJ Ref 303
2011-2014
Neufassung der Heilmittel-Richtlinie Die bevorstehende Neufassung der Heilmittel-Richtlinie wird eine Anpassung an die Nomenklatur der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) beinhalten und dadurch beim zugrunde zulegenden Krankheitsbegriff explizit auch Schädigungen der Körperstruktur und Körperfunktion, die Beeinträchtigungen der Aktivitäten sowie personen- und umweltbezogene Kontextfaktoren berücksichtigen.Für Versicherte mit dauerhaften, schwerwiegenden Behinderungen bietet die neugefasste Heilmittel-Richtlinie in erforderlichen Fällen die Möglichkeit, Heilmittelverordnungen künftig langfristig von der Kasse genehmigen lassen, sofern der Heilmittelbedarf für einen längeren Zeitraum feststeht und der Krankheitsstatus des Versicherten keine Veränderung hinsichtlich der Notwendigkeit der Heilmitteltherapie erwarten lässt.Eine weitere Neuregelung betrifft behinderte Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch in tagesstrukturierenden Fördereinrichtungen mit Heilmitteln versorgt werden können. Um der Zielstellung eines inklusiven Lernens gemeinsam mit nicht-behindertenKindern zu entsprechen, wird klargestellt, dass eine Heilmittelerbringung auch in Regelschulen stattfindenkann, sofern es sich hierbei um Inklusionsschulen handelt und eine qualitativ hochwertigeLeistungserbringung analog zur therapeutischen Praxis sichergestellt ist. GKV
ab 2011
Patientenrechtegesetz Das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium der Justiz und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung haben im März 2011 ein gemeinsames Grundlagenpapier zu Patientenrechten in Deutschland vorgelegt. Auf dieser Grundlage soll ein Patientenrechtegesetz erarbeitet werden, um die Rechtslage für Patientinnen und Patienten transparenter zu gestalten und die tatsächliche Durchsetzung der Patientenrechte zu verbessern. Zudem ist vorgesehen mit dem geplanten Gesetz die Rechte von Patientinnen und Patienten zu stärken, beispielsweise beim Übergang von stationärer in die ambulante Versorgung oder im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern. Diese Regelungen kommen auch Menschen mit Behinderungen zugute. Patienten­beauftragter
BMJV
BMG
2012
Programm barrierefreie Arztpraxen Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern und der gesamten Ärzteschaft ein Gesamtkonzept vorlegen, um Anreize für einen barrierefreien Zugang oder die barrierefreie Ausstattung von Praxen und Kliniken zu gewährleisten. Ziel ist die Beseitigung nicht nur baulicher Barrieren, sondern auch kommunikativer Barrieren, auf die blinde, gehörlose oder taubblinde Menschen stoßen. Dazu sollen in den nächsten 10 Jahren weitere Arztpraxen barrierefrei zugänglich werden. BMG
2012
Sensibilisierung des medizinischen Personals für die Belange behinderter Menschen Die Belange behinderter Patienten sowie insbesondere auch behinderter Patientinnen müssen in der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie anderen im Gesundheitsbereich tätigen medizinischen, therapeutischen u. a. Berufsgruppen verstärkt berücksichtigt werden. Daher wird das BMAS gemeinsam mit dem BMG, der Bundesärztekammer und den Verbänden behinderter Menschen ein Konzept zur Sensibilisierung des medizinischen Personals für die Belange behinderter Frauen und Männer erarbeiten und umsetzen. BMAS Ref Va4
2013
Stärkung der Prävention Das BMG wird die Prävention und Gesundheitsförderung mit neuen Schwerpunkten weiterentwickeln. Prävention ist ein wichtiger Baustein für ein gesundes Leben und für unsere Gesellschaft. Sie muss zuallererst bei Kindern und Jugendlichen ansetzen. Prävention kann dabei helfen, chronische Erkrankungen und Behinderungen zu vermeiden sowie künftige Belastungen der Sozialsysteme zu verringern. Zielgruppenspezifische Aufklärung soll dazu beitragen, Eigenverantwortlichkeit und Gesundheitsbewusstsein zu stärken. Darüber hinaus werden auch zukünftig im Bereich der gesundheitlichen Selbsthilfe Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderung finanziell gefördert. BMG
fortlaufend
Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Demenz, im Krankenhaus. Krankenhausaufenthalte sind für Menschen mit Behinderungen insbesondere mit Demenz oft mühsam und auch für das Personal eine zusätzliche Belastung. Es gibt bereits gute Konzepte, wie Krankenhaus-Stationen umgesetzt sein müssten, um den Bedürfnissen dieser Patientengruppe gerecht zu werden (Silviahemmet, Malteser Krankenhaus Köln). Die guten Beispiele sollten Schule machen. Um breitenwirksame Impulse zu setzen, wird die Bundesregierung das Thema an die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie an die für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung zuständigen Länder herantragen. BMG
BMFSFJ Ref 303
fortlaufend

Rehabilitation und Teilhabe

Titel Beschreibung Laufzeit
Analyse der Prozessketten beim Persönlichen Budget und den Gemeinsamen Servicestellen Gegenstand des Projektes im Rahmen der eGovernment-Strategie Teilhabe ist die Aufnahme und Analyse bestehender Geschäftsprozesse im Kontext „Trägerübergreifendes Persönlichen Budgets“ und Gemeinsamer Servicestellen (SGB IX) sowie die Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen hinsichtlich Verwaltungsabläufen und Möglichkeiten der IT-Unterstützung. Dazu wird das BMAS im Jahr 2011 die Analyse der Prozesse abschließen und darauf aufbauend Vorschläge für und ggf. elektronisch unterstützte Prozessabläufe vorlegen. Diese sollen im Anschluss modellhaft erprobt werden. BMAS Ref Va4
modellhafte Erprobung ab 2012
Ein einheitliches und umfassendes Bedarfsfeststellungsverfahren für die Habilitation und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen Es fehlt an einem einheitlichen, rehabilitationswissenschaftlich abgesicherten und in der bundesweiten Verwaltungspraxis anerkannten Instrument zur Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs behinderter Menschen. Bundesweit ist die Existenz verschiedenster Verfahrensweisen bekannt. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ wird gemeinsam mit den Rehabilitationsträgern, der BAR, der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation und den Verbänden behinderter Menschen ein einheitliches und umfassendes Verfahren zur Teilhabeplanung diskutiert. BMAS Ref Va3 IVc3
2012-2015
Förderung des Projektes „E-Strategie Persönliches Budget“ Um die Verbreitung des Persönlichen Budgets (PB) zu erhöhen, wird im Rahmen der eGovernment-Strategie Teilhabe das Projekt „E-Strategie Persönliches Budget“ des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes unterstützt und gefördert. Ziel des Projektes ist die Verknüpfung zwischen dem breiten fachlichen Online-Angebot zum Persönlichen Budget und den durch das Programm angestoßenen Umsetzungsprozessen zum Persönlichen Budget vor Ort. BMAS Ref Vb3
2011-2013
„Leistungsfinder“ Aufgrund der Heterogenität der Rehabilitationslandschaft ist es für Menschen mit Behinderungen nicht leicht, einen geeigneten Dienstleistungserbringer in der Umgebung zu finden. Geplant ist der Aufbau einer bundesweiten, barrierefreien Dienstleister-Datenbank auf www.einfach-teilhaben.de durch Kooperationen mit den Wohlfahrtsverbänden, die Menschen mit Behinderungen beider Suche nach geeigneten ortsnahen Angeboten unterstützen. BMAS Ref Va4
2011-2012
Stärkung der Gemeinsame Servicestellen Ziel der Gemeinsamen Servicestelle (GS), die mit dem SGB IX eingeführt wurde, ist es, Betroffene umfassend zu allen in Frage kommenden Leistungen der verschiedenen Reha-Träger beraten zu können und konkrete Hilfe anzubieten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation hat im Januar 2011 den Dritten Bericht über die GS nach § 24 Abs. 2 SGB IX vorgelegt. Er umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2010. Aufbauend auf diese Erkenntnisse wird das BMAS Maßnahmen zur Verbesserung der trägerübergreifenden, qualifizierten und unabhängigen Beratung gemeinsam mit den Beteiligten erarbeiten BMAS Ref Vb3
2011
Überprüfung des Reha-Deckels Aufgrund des längeren Verbleibs der Versicherten im Erwerbsleben werden künftig auch die Anforderungen an die Leistungen zur Teilhabe der Rentenversicherung weiter steigen. Dabei hält die Bundesregierung allerdings an ihrer rentenpolitischen Grundentscheidung fest, dass Ausgabensteigerungen im System der Rentenversicherung nicht zu Lasten der Generationengerechtigkeit gehen oder zu einer Gefährdung der gesetzlichen Obergrenzen für den Beitragssatz führen dürfen. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung auch die Notwendigkeit einer Anhebung des Reha-Deckels prüfen. BMAS Gruppe Reha
2012-2017
Überprüfung und Evaluierung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch 12 Jahre nach Inkrafttreten des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind die gesetzlichen Regelungen auf Ihre Wirkung zu überprüfen. Hier soll insbesondere geklärt werden, ob folgende Ziele des SGB IX erreicht wurden:- Beendigung der Divergenz des gegliederten Rechts zu Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,- Förderung der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft durch Verminderung von Problemen an den Schnittstellen der verschiedenen Leistungsrechte.Im Rahmen der Wirkungsprüfung werden auch Fragen nach der tatsächlichen Umsetzung der Regelungen behandelt. Dies sind unter anderem:- die Schließung der Lücke zwischen den gesetzlichen Regelungen und der tatsächlichen Umsetzung und- die nach personenzentrierter und ortsunabhängiger Ausgestaltung der Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Hierzu zählt auch die Harmonisierung des Rehabilitationsrechts. BMAS Ref Vb3
2013- 2015
Untersuchung zur Umsetzung der Barrierefreiheit in Rehabilitationseinrichtungen Mit Hilfe einer Studie wird das BMAS in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern prüfen, ob und gegebenenfalls welche baulichen und kommunikativen Barrieren in Rehabilitationseinrichtungen bestehen. BMAS Ref Va4
2012
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ hat unter Beteiligung der betroffenen Verbände Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen insbesondere von einer überwiegend einrichtungsbezogenen zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung, die die individuellen Bedarfe stärker berücksichtigt und das Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Behinderungen beachtet. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird zu einem flexiblen und durchlässigen Hilfesystem entwickelt. BMAS Ref IVc3
Wissenschaftliche Begleitforschung zum Persönlichen Budget Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) führt seit Anfang des Jahres eine wissenschaftliche Begleitforschung zum Persönliches Budget durch. Das knapp zweijährige Forschungsvorhaben soll bundesweit belastbare geschlechtssensible Zahlen über Bewilligungen und Strukturen des Persönlichen Budgets liefern. Zudem sollen Daten zur Qualität und Quantität bewilligter und abgelehnter Persönlicher Budgets bei allen Leistungsträgern ermittelt werden. Bei der Untersuchung der qualitativen Strukturen sollen auch die Ergebnisse aus dem Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets analysiert und berücksichtigt werden. BMAS Ref Vb3
2011-2012

Pflege

Titel Beschreibung Laufzeit
Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege In den letzten Jahren hat sich der Beschäftigungssektor der Pflege stark entwickelt. Inzwischen zählt die Altenpflege zu den größten Dienstleistungsbranchen in Deutschland. Schon heute sind über 890.000 Menschen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen beschäftigt - und der Personalbedarf an Fachkräften wird weiter steigen. Zugleich stehen dem Arbeitsmarkt aber immer weniger junge Erwerbstätige zur Verfügung. Um die Fachkräftesituation in dem zukunftsträchtigen Berufs- und Beschäftigungsfeld der Altenpflege zu verbessern, hat die Bundesregierung neben den bereits eingeleiteten wichtigen Schritten zur Fachkräftesicherung im Mai 2011 eine „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ gestartet. Die Initiative bündelt die Kräfte und wird gemeinsam von Bund, Ländern und Verbänden getragen. Ziel ist es, durch möglichst konkrete Vereinbarungen darauf hinzuwirken, die Zahl der Ausbildungsplätze in der Altenpflege zu erhöhen, Nachqualifizierungen verstärkt durchzuführen und das Beschäftigungsfeld attraktiver zu gestalten. BMFSFJ Ref 305
ab Mai 2011
Einführung einer neuen, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit Die Pflegeversicherung bleibt ein wichtiges Element der sozialen Sicherung. Die Pflege soll sich zukünftig noch mehr an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientieren. Beispielsweise durch mehr Transparenz bei Preis und Qualität von Leistungsangeboten. Dadurch erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Möglichkeit, Leistungen und Leistungserbringer flexibler auszuwählen.Auch für eine neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit liegen bereits gute Ansätze vor, um die Pflegebedürftigkeit so zu klassifizieren, dass nicht nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch anderweitiger Betreuungsbedarf (z. B. aufgrund von Demenz) berücksichtigt werden kann. Diese Ansätze sowie deren Auswirkungen auf die zukünftige Gestaltung der Pflegeversicherung und auch die Zusammenhänge mit anderen Leistungssystemen werden zur Zeit mit dem Ziel überprüft, eine - angesichts umfangreicher Vorarbeiten - möglichst reibungslose Umsetzung zu gewährleisten. BMG
Familienpflege Das Bundeskabinett hat am 23. März 2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beschlossen, dessen Hauptbestandteil das Familienpflegezeitgesetz ist.Das Familienpflegezeitgesetz verbessert die Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege pflegebedürftiger Personen durch berufstätige nahe Angehörige. Mit dem Gesetz soll für Arbeitgeber ein Anreiz gesetzt werden, Beschäftigte für zwei Jahre die Pflege von nahen Angehörigen zu ermöglichen. In einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten soll festgelegt werden, dass Beschäftigte zum Zwecke der Pflege eines nahen Angehörigen für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren mit reduzierter Stundenzahl arbeiten (Familienpflegezeit) können. Während der Arbeitszeitreduzierung soll der Arbeitgeber den Beschäftigten durch Entgeltaufstockung einen Entgeltvorschuss leisten. Die Arbeitgeber können diese Entgeltaufstockung durch einen zinslosen Kredit des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben refinanzieren. Nach der Familienpflegezeit kehren die Beschäftigten wieder zur vorherigen Stundenzahl zurück, bekommen aber weiterhin das reduzierteEntgelt, bis der vom Arbeitgeber während der Pflegephase gewährte Lohnvorschuss„nachgearbeitet“ ist. Pflegende Angehörige können so ihre finanzielle Lebensgrundlage erhaltenund Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie vermeiden. BMFSFJ Ref 302
2011
Persönliches Budget in der Pflegeversicherung Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat der Deutsche Bundestag in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob und wie das trägerübergreifende Budget nach § 17 SGB IX verstärkt als eine zukunftsorientierte und selbstbestimmte Komplexleistung in der Umsetzung der Pflege befördert werden kann.Dazu führt der GKV Spitzenverband ein mehrphasiges Modellprojekt durch. Ziel ist die selbstbestimmte Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen und behinderten Menschen zu fördern und gleichzeitig Hemmnisse bei der praktischen Umsetzung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets zu überwinden. BMG
2015
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) Die pflegerische Versorgung wird weiterentwickelt . Die Leistungen der Pflegeversicherung werden bedarfsgerechter auf die besonderen Bedürfnisse demenziell erkrankter Menschen ausgerichtet. Zudem ist Ziel des Gesetzes, dass pflegebedürftige Menschen mehr Chancen für ein selbständiges und slebtsbetimmtes Leben bekommen und soweit wie nmöglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Die Finanzierung der Pflegeversicherung wird zukunftssicher und generationengerecht weiterentwickelt. Wichtige Maßnahmen des PNG sind beispielsweise, dass künftig in der amulanten neben Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung Betreuungsleistungen angeboten werden und die Leistungsinanspruchnahme durch die Möglichkeit Zeitvolumen an Stelle von verrichtungsbezoegenen Leistungskomplexen zu wählen flexibilisiert wird. Die Angehörigen der Plfegebedürftigen werden entlastet und alternative Wohnformen gestärkt. BMG
2011-2012
Pflegetelefon Das Pflegetelefon als niedrigschwellige Erstanlaufstelle soll als Dienstleistungseinrichtung und Lotse zu den Angeboten vor Ort für alle Fragen rund um die Pflege initiiert werden. Der Vorteil des Pflegetelefons liegt in dem schnellen, unmittelbaren Kontakt des Ratsuchenden zu einer umfassend Auskunft gebenden Stelle. Damit wird gleichzeitig die bestehende Nachfrage der bisherigen Rat- und Hilfesuchenden praxisnah einer Lösung zugeführt. Zeitaufwändiges telefonisches Weiterverbinden entfällt ebenso wie die Nachfrage nach dem richtigen Ansprechpartner oder die Bitte um Rückruf. Gleichzeitig soll eine Internetberatung etabliert werden, um dauerhaft erreichbar zu sein.Das Pflegetelefon soll innerhalb des Servicetelefons des BMFSFJ beim BAFzA mit einer eigenständigen Rufnummer eingerichtet werden. BMFSFJ Ref 302
ab 2012
Stärkung der wohnortnahen häuslichen Versorgung Die Stärkung der wohnortnahen häuslichen Versorgung war eines der Kernziele des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes 2008. Die Bundesregierung wird den Prozess der Umsetzung der dort getroffenen Regelungen aktiv begleiten. BMG
fortlaufend
Untersuchung zum Erfüllungsaufwand „Antragsverfahren auf gesetzliche Leistungen für pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen“ Hintergrund des Projekts bilden der Koalitionsvertrag für die 17.Legislaturperiode sowie der Beschluss des Bundeskabinetts vom 27.Januar 2010. Dabei sollen Entlastungen im „Antragsverfahren auf gesetzliche Leistungen für Pflegebedürftige, chronisch Kranke und akut schwer Kranke“ ermittelt werden. Mit diesem Projekt soll ebenenübergreifend der entstehende Erfüllungsaufwand aus Bundesrecht und aus dessen Vollzug durch Länder und Kommunen sowie bei den Sozialversicherungsträgern untersucht werden. Gleichzeitig sollen Erkenntnisse über mögliche Vereinfachungen gewonnen werden. Im Fokus steht dabei, wie gesetzliche Leistungen schneller, einfacher und/oder kostengünstiger gewährt werden können, ohne die Standards der Leistungen selbst oder bestehende Vorkehrungen zum Missbrauchsschutz zu verringern. BMG
BK
BKM
BMFSFJ Ref 305
2011-2012