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Handlungsfeld Persönlichkeitsrechte

Rechts- und Handlungsfähigkeit

Titel Beschreibung Laufzeit
Fortbildungen für Richter/innen In speziellen Veranstaltungen zum Betreuungsrecht und zum europäischen und internationalen Menschenrechtsschutz werden die UN-Behindertenrechtskonvention und ihrer Auswirkungen auf das deutsche Recht thematisiert. Veranstalter sind die Deutsche Richterakademie und das BMJ. BMJV
fortlaufend
Interdisziplinäre Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht Sie befasst sich auch mit der Frage, welche Verbesserungsmöglichkeiten des geltenden Betreuungsrechts die UN-Behindertenrechtskonvention aufzeigt. BMJV
2011
Publikationen zur Geschäftsfähigkeit Broschüren, in denen das Geschäftsfähigkeitsrecht thematisiert wird, werden auf ihre Verständlichkeit hin geprüft und bei Bedarf neu gefasst. BMJV
„Tag des Ehrenamts in der Justiz“; für die teilnehmenden Betreuer mit Schwerpunkt „Betreute mit Behinderung“ Der Einsatz ehrenamtlicher rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer für Menschen mit Behinderungen soll in diesem Rahmen angemessen gewürdigt und spezifische Fragen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung in der Praxis angesprochen werden. BMJV
nicht vor 2012

Zugang zur Justiz

Titel Beschreibung Laufzeit
Evaluation des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Im Rahmen der Evaluation werden unter anderem die Regelungen zum gerichtlichen Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen einer kritischen Überprüfung unterzogen. Gegenstand der Untersuchung wird auch die Frage sein, inwieweit das geänderte Beschwerderecht in diesen Verfahren für behinderte Menschen zu Verbesserungen geführt hat. BMJV
bis 2013
Überarbeitung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) In den (bundeseinheitlichen) Richtlinien sollen die Belange behinderter Menschen stärkere Beachtung finden. Das Bundesministerium der Justiz hat der Arbeitsgruppe RiStBV der Justizministerkonferenz einen Vorschlag zu Nummer 21 RiStBV unterbreitet, nach dem u.a. behinderten Menschen mit besonderer Rücksichtnahme auf ihre Belange zu begegnen ist. Auch ist ein Hinweis darauf enthalten, dass es sich bei Vernehmungen von geistig behinderten oder lernbehinderten Zeugen in geeigneten Fällen empfiehlt, dass eine Vertrauensperson des behinderten Menschen an der Vernehmung teilnimmt, die in der Lage ist, sprachlich zwischen diesem und dem Vernehmenden zu vermitteln. Die Arbeitsgruppe hat der Aufnahme dieser neuen Regelungen zugestimmt. BMJV
2011/2012