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Handlungsfeld Mobilität

Titel Beschreibung Laufzeit
Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten der unentgeltlichen Beförderung Behinderte Menschen, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben, können davon nach geltendem Recht in Eisenbahnen des Bundes nur in einem Umkreis von 50 km um den Wohnort Gebrauch machen, soweit sie nicht in einem Verkehrsverbund fahren. Diese Regelung schafft nicht nur einen erheblichen Beratungsbedarf bei den Berechtigten, der durch die Deutsche Bahn befriedigt werden muss, sondern ist auch eine Einschränkung des barrierefreien Reisens für die Berechtigten, die auf Grund ihrer Behinderung Fahrkartenautomaten nicht oder nur schwer bedienen können. Die Einschränkung soll deshalb entfallen. BMAS Ref Va2
2011
Förderbekanntmachung"Von Tür zu Tür" Im Mittelpunkt der vorgesehenen Fördermaßnahmen steht die Navigation des Fahrgastes entlang seiner individuellen Reiseroute im ÖPNV von Tür zu Tür. Bei Fahrplanabweichungen sollen dem ÖPNV-Kunden z.B. zuverlässige Alternativen angeboten werden, die ihn schnell und sicher zu seinem gewünschten Ziel führen. Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die u.a. spezielle Anforderungen von in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen berücksichtigen. Insofern ist diese Förderinitiative eine konsequente Fortsetzung des Projektes BAIM (vgl. www.baim-info.de ) zum Ausbau barrierefreier Reiseinformationen im ÖPNV. BMWi
2012 - 2015
Forschung zu technischen Regelwerken für die Planung und den Bau von Straßen Die Technischen Regelwerke für Planung und Bau von Straßen werden im Auftrag der Bundesregierung von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeitet und kontinuierlich fortgeschrieben. Es besteht noch Forschungsbedarf, insbesondere wegen der je nach Art der Behinderung variierenden Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen und der daraus resultierenden Notwendigkeit, allen Anforderungen gerecht werdende Gestaltungsformen zu entwickeln. Daher wurden Forschungsvorhaben in das Forschungsprogramm Stadtverkehr (FoPS) aufgenommen. BMVI
2011
Forschungs- und Entwicklungsförderprogramme des BMWi für den Mittelstand Folgende Förderprogramme sind themenoffen und können für Projekte in Anspruch genommen werden, die die Teilhabe behinderter Menschen verbessern: Zentrales Innovationsprogramm für den Mittelstand (ZIM), Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF), Innovationskompetenz Ost (INNO-KOM Ost), FuE Beratungsprogramme. BMWi
fortlaufend
Hilfen für eine barrierefreie Reiseplanung Für Menschen mit Behinderungen ist es vielfach schwer, eine Reise zu planen, da es zahlreiche Hemmnisse sowohl bei der Anreise als auch am Reiseort selbst gibt. Im Rahmen der eGovernment Strategie „Teilhabe“ wird das BMAS die Informationen und Services für eine barrierefreie Reiseplanung auf dem Portal www.einfach-teilhabe.de weiter ausbauen. BMAS Ref Va4
2011-2013
Neues Programm der DB zur Barrierefreiheit Die Deutsche Bahn (DB) AG hat 2005 in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden der Behindertenselbsthilfe und der BAR ein erstes Programm zur Herstellung von Barrierefreiheit nach §2 Abs.3 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) aufgestellt, das die Barrierefreiheit mit den Möglichkeiten am Markt operierender Eisenbahnunternehmen in Einklang bringt. Gegenwärtig befindet sich der Entwurf eines zweiten Programms in der internen Abstimmung der DB AG. Er wird außerdem in einer begleitenden Arbeitsgruppe beraten, in der das BMVBS vertreten ist. Im Mittelpunkt des neuen Programms stehen vielfältige Verbesserungen der Barrierefreiheit bei den für die Zeit ab 2014 geplanten neuen Zuggenerationen. Auch zahlreiche nichtbundeseigene Eisenbahnen, die Personenverkehr betreiben, haben entsprechende Programme aufgestellt oder in Bearbeitung. DB AG
BMVI
5 Jahre ab 2011
Umsetzung der Barrierefreiheit im Straßenverkehr Das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) stellt sicher, dass beim Bau und der Unterhaltung von Bundesfernstraßen die Belange behinderter und in der Mobilität beeinträchtigter Menschen mit dem Ziel möglichst weitreichender Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Entsprechende Regelungen sind in den Straßengesetzen der Länder enthalten. BMVI
fortlaufend