Ausbau der inklusiven Kinderbetreuung |
Die gemeinsame Förderung behinderter und nicht behinderter Kinder in Tageseinrichtungen ist bereits gesetzlicher Auftrag. Für die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird der nachhaltige Ausbau der Kinderbetreuung ein entscheidender Faktor sein. Jedoch muss der Bedarf und Ausbau an inklusiven Plätzen größere Beachtung erfahren. Hierzu ist zukünftig eine Verbesserung der Datenlage erforderlich. Die Bundesregierung setzt neben dem qualitativen Ausbau auch darauf, die Qualität der Bildung, Betreuung und Erziehung entscheidend zu verbessern und unterstützt Länder und Kommunen beim bedarfsgerechten, qualitätsorientierten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden Euro. |
BMFSFJ Ref 513 bis 2013 |
Evaluation des Kinderförderungsgesetzes |
Die Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) erfolgt durch die Bundesregierung. Die Ergebnisse der Evaluation veröffentlicht die Bundesregierung in einem jährlichen Zwischenbericht. Fragen der Inklusion finden in diesen Berichten Berücksichtigung. |
BMFSFJ Ref KSR-2 2013/2014 |
Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche |
Der Auf- und Ausbau wissenschaftlich gesicherten Wissens über sexualisierte Gewalt ist dringend erforderlich, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Die veröffentlichten Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten sowie die zur Förderung von Forschungsverbünden zu Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch in Kindheit und Jugend ermöglichen dabei auch die Berücksichtigung der besonderen Gefährdungslage von Menschen mit Behinderung. |
BMBF 09/2010 - 12/2017 |
Fortbildungsmodul „Inklusive Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagespflege“ |
Im Rahmen des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege wird ein Fortbildungsmodul „Inklusive Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagespflege“ erarbeitet werden. |
BMFSFJ Ref 513 bis 2014 |
Jugendparlament |
Mit der Einrichtung eines regelmäßigen Kinder- und Jugendparlaments sollen Kinder und Jugendliche den politischen Prozess erleben und mitgestalten, sowie eigene Interessen artikulieren können. Dabei werden Fragen zur Zusammensetzung, Auswahl, Regelmäßigkeit und auch zum pädagogischen Unterbau berücksichtigt. |
BMAS Ref Va1 2013 |
Schutz vor sexueller Gewalt |
Das Bundeskabinett hat am 24. März 2010 die Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ (RTKM) beschlossen mit dem Ziel, der gemeinsamen Verantwortung für einen verbesserten Schutz von allen Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gerecht zu werden. Damit findet auch die besondere Gefährdungslage von (jungen) Menschen mit Behinderung Berücksichtigung in der Arbeit des Runden Tisches. |
BMJV BMBF BMFSFJ Ref KSR-3 03/2010 -12/2011 (Laufzeit des RTKM) |
Verbesserung der Datenbasis zur inklusiven Kinderbetreuung |
Im Rahmen der Phase VI des Projekts „Jugendhilfe und sozialer Wandel“ wird die Bundesregierung die Datenbasis zu inklusiver Kinderbetreuung verbessern. |
BMFSFJ Ref 513 bis 2014 |
Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdung auf Einrichtungen der Behindertenhilfe |
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz werden die Rehabilitationsträger verpflichtet, in den zwischen Leistungserbringern und Rehabilitationsträgern abzuschließenden Verträgen der Sicherung des Kindeswohls Rechnung zu tragen. Insbesondere ist die Einbindung des Jugendamtes zur fachlichen Beratung und zur Wahrnehmung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII zu vereinbaren. Personen, die in Rehabilitationseinrichtungen und bei Rehabilitationsdiensten beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen stehen, haben hierzu einen Anspruch auf Beratung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegenüber dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe (§ 21 Abs. 1 SGB IX (neu)). |
BMFSFJ Ref KSR-3 2012 |
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) |
BMBF fördert gemeinsam mit der Robert Bosch Stiftung und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut durch Initiierung der „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ die Erarbeitung von Qualifizierungsansätzen und -materialen für die Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen, bezieht Aus- und Weiterbildungsanbieter aktiv mit ein und fördert ihre Vernetzung. (www.weiterbildungsinitiative.de).Heterogene Lebenslagen kennzeichnen den pädagogischen Alltag in Kitas – im Rahmen von WiFF werden die neuen Anforderungen an frühpädagogische Fachkräfte hinsichtlich einer inklusiven Frühpädagogik als eigenes Themenfeld bearbeitet. |
BMBF 08/2008-12/2011 |
Weiterentwicklung der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung („Schnittstellenproblematik“) |
Mit der Lösung der Schnittstellenproblematik zwischen Sozialhilfe und Kinder- und Jugendhilfe bei jungen Menschen mit Behinderungen ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) und der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) mit dem Bund, den kommunalen Spitzenverbänden und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe beauftragt. Ihre Aufgabe ist es, Vorschläge zu erarbeiten, wie erzieherische und behinderungsbedingte Hilfen nahtlos ineinander greifen können und somit dem inklusiven Anspruch gerecht werden. Prioritär wird die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendhilfe mit Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII diskutiert. Die Arbeitsgruppe wird 2011 der ASMK und der JFMK einen qualifizierten Zwischenbericht vorlegen. |
BMFSFJ Ref KSR-2 BMAS Ref IVc3 2011/2012 |
Weiterentwicklung der Frühförderung zur Komplexleistung |
Voraussetzung für die Frühförderung als Komplexleistung ist eine Einigung der beteiligten Rehabilitationsträgern und Leistungserbringern abzusprechen. Bestehende Abstimmungsprobleme müssen beseitigt werden. Bund und Länder werden prüfen, ob konkrete Fristen und ein Schiedsstellenverfahren zur Lösung beitragen können. Das BMAS wird ein Forschungsvorhaben „Strukturelle und finanzielle Hindernisse bei der Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung als Entscheidungsvorbereitung für mögliche Handlungsoptionen in Auftrag geben. |
BMG BMAS Ref Vb3 2011/2012 |