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Handlungsfeld Gesellschaftliche und politische Teilhabe

Antidiskriminierung und Gleichstellung

Titel Beschreibung Laufzeit
Buchprojekt „Fälle aus der Beratungsarbeit der ADS“ Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im Dezember 2010 ein Buch mit beispielhaften Fällen aus ihrer Beratungsarbeit veröffentlicht. Es soll die Leserinnen und Leser auf die vielen Gesichter von Benachteiligungen und Diskriminierung aufmerksam machen und gleichzeitig über die rechtlichen Benachteiligungsverbote und das Beratungsangebot der Antidiskriminierungsstelle informieren. Entsprechend dem horizontalen Ansatz der Antidiskriminierungsstelle und den Beratungserfahrungen werden Beratungsfälle zu allen in § 1 AGG genannten Merkmalen vorgestellt, davon auch zahlreiche zum Merkmal Behinderung. ADS
2010
Jahresschwerpunkt der ADS: 2013 Jahr gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen Die ADS widmet sich ab 2012 jährlich einem Diskriminierungsgrund in besonderer Weise. Ziel jedes Themenjahres ist es, insbesondere in den Bereichen Forschung, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung einen Themenschwerpunkt zu setzen. Im Jahr 2013 wird das der Diskriminierungsgrund Behinderung sein. Konkrete Aktionen und Projekte sollen gemeinsam mit zentralen Akteuren umgesetzt werden. ADS
2013
„Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ Die ADS setzt in der aktuellen Legislaturperiode einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Situation der von Diskriminierung betroffenen Menschen. Dazu startet sie diese Offensive mit dem Ziel, allen betroffenen Menschen die bestmögliche Beratung und Unterstützung zu bieten. Die ADS hat mittlerweile Richtlinien zur Förderung der Gründung von Netzwerken und Maßnahmen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Weiterqualifizierung veröffentlicht. Die ADS will auch die Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen verstärken und hierzu eine „Koalition gegen Diskriminierung“ ins Leben rufen. Ziel dieser Koalition ist es, zentrale Ansprechpartner in Ländern und Kommunen zu gewinnen und vor Ort für das Thema Diskriminierungsschutz zu sensibilisieren sowie Nicht-Diskriminierung als Querschnittsaufgabe politisch zu verankern. ADS
ab 2011
Überprüfung des Behindertengleichstellungsgesetzes Ziel des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), das am 1. Mai 2002 in Kraft trat, ist es, die Benachteiligungen von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen. 11 Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes sind die gesetzlichen Regelungen auf Ihre Wirkung zu überprüfen. Hier soll geklärt werden, ob alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen (insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung) ausreichend berücksichtig sind und sich die Instrumente des BGG bewährt haben. Bei Änderungsbedarf wird das Gesetz entsprechend novelliert. BMAS Ref Va1
2013

Anerkennung einer Behinderung

Titel Beschreibung Laufzeit
Änderung des Schwerbehindertenausweises Der Schwerbehindertenausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird im täglichen Leben insbesondere für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson oder für Preisermäßigungen beispielsweise im Museum benötigt. Der Ausweis ist mit seinem großflächigen Papierformat nicht benutzerfreundlich und nicht mehr zeitgemäß. Er soll deshalb auf das Bankkartenformat verkleinert werden. BMAS Ref Va2
2012
Verbesserung der Begutachtungskriterien zur Feststellung des Grades der Behinderung (Versorgungsmedizinische Grundsätze der Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV) im Rahmen einer Gesamtüberarbeitung In den Jahren 2011 bis 2016 ist die Gesamtüberarbeitung der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ durch den Sachverständigenbeirat „Versorgungsmedizin“ und dessen Arbeitsgruppen geplant. Ziel ist die Verbesserung der Begutachtungskriterien der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) durch Anpassung dieser an den aktuellen Stand der evidenz-basierten Medizin unter Beachtung des bio-psycho-sozialen Modells der ICF. Eine Arbeitsgruppe „Strategie“ hat bereits einen Großteil der Grundlagen für die in den einzelnen Fachgebieten notwendigen Arbeitsgruppen erarbeitet, die für eine komplette Überarbeitung der Begutachtungsgrundsätze notwendig sind. BMAS Ref Va2
2011-2016
Vereinheitlichung und Optimierung der Güte der Begutachtungsdurchführung im Schwerbehindertenrecht und Sozialen Entschädigungsrecht Die Durchführung der Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und Sozialen Entschädigungsrecht obliegt den Ländern. Immer wieder wird Kritik von Verbänden aufgrund unzureichender Begutachtungen laut. Das BMAS wirkt auf eine einheitliche Durchführung der VersMedV hin durch die gemeinsame Analyse mit ärztlichen und juristischen Fachkollegen und die Erarbeitung eines gemeinsamen Handlungsprogramms zur Verbesserung der Begutachtung. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird hierzu geladen, eine Fachtagung durchgeführt und „best-practice“ -Erfahrungen ausgetauscht. BMAS Ref Va2
2011-2016

Empowerment

Titel Beschreibung Laufzeit
Einrichtung eines Ausschusses zur Begleitung der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Nach Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention soll die gesamte Zivilgesellschaft in den Prozess der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und damit auch des Nationalen Aktionsplans eingebunden werden und das Verfahren praktikabel und transparent sein. Ziel des Ausschusses ist die Schaffung eines arbeits-, diskussions- und entscheidungsfähigen Gremiums der Zivilgesellschaft, das in die Umsetzung, Evaluation und Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung aktiv und eng eingebunden wird.Der Ausschuss soll über die Schritte der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans informiert werden, kann hierzu Stellungnahmen abgeben und damit das BMAS und die Ressorts im Umsetzungsprozess des Nationalen Aktionsplans beraten. Gleiches gilt für die Evaluation und Fortschreibung. Damit wird die Beteiligung der Zivilgesellschaft institutionalisiert. BMAS Ref Va4
fortlaufend
Einrichtung eines Inklusionsbeirates Zur langfristigen und strategischen Begleitung der Umsetzung der UN-Konvention wurde beim staatlichen Koordinierungsmechanismus beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen ein Inklusionsbeirat eingerichtet. Dieser Beirat, der Kern der Koordinierungsstelle, wird von 4 Fachausschüssen unterstützt, die ihm zu unterschiedlichen Themengebieten zuarbeiten. Zwischen Beirat und den Ausschüssen findet ein regelmäßiger Informationsaustausch sowie eine aktive Zusammenarbeit statt. Der Beirat ist für die Kommunikation und Vertretung nach außen zuständig. (nähere Einzelheiten sind in Kapitel 5.2.4 zu finden) Behindertenbeauftragter
fortlaufend
Studie zur Lebenssituation taubblinder Menschen In Deutschland gebe es schätzungsweise 5000 taubblinde Menschen, die im Vergleich zu anderen behinderten Menschen in ihrer Mobilität, in ihrer Kommunikation und im Alltag auf besondere Weise eingeschränkt seien. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine wissenschaftliche Untersuchung der Lebenslagen „Taubblindheit“ in Auftrag zu geben. BMAS Ref Va2
2012-2013
Unterstützung des Deutschen Gehörlosen-Bundes zur Ausrichtung des Gehörlosenkongresses Das BMAS hatte bereits in der Vergangenheit die Bewerbung von verschiedenen nationalen Behindertenverbänden zur Ausrichtung von Weltkongressen, zuletzt den Weltkongress der Menschen mit einer geistigen Behinderung unterstützt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt daher auch den Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V. bei der Bewerbung für die Ausrichtung des Weltkongresses der Gehörlosen im Jahr 2015 in Berlin. BMAS Ref Va1
2015

Wahlen und politische Teilhabe

Titel Beschreibung Laufzeit
Entwicklung eines Leitfaden zum Disability Mainstreaming Zur systematischen Inklusion der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in alle Politikbereiche von der Planungsphase bis zur Implementierung, Überwachung und Auswertung, wird das BMAS einen Leitfaden „Disability Mainstreaming“ für die Bundesressorts entwickeln. BMAS Ref Va1
2011
Gespräche mit Wissenschaftler/innen zur Etablierung einer Inklusionsforschung Die Forschungslandschaft zum Thema Menschen mit Behinderungen ist noch sehr stark dem alten Modell der Integration verhaftet und genügt nicht mehr den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Daher wird das BMAS mit Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen aus verschiedenen Fachgebieten Gespräche führen, um eine Inklusionsforschung in Deutschland zu etablieren. BMAS Ref Va4
2012
Sonderpublikationen der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) zur UN-Behindertenrechtskonvention Im Rahmen der allgemeinen Menschenrechtsbildung stellt die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Material zu Idee, Anspruch und Praxis der Menschenrechte im Allgemeinen und bezogen auf konkrete Menschenrechte zur Verfügung.Die BpB plant eine Lizenzausgabe oder Eigenpublikation eines Schriftenreihenbandes zu behindertenpolitischen Entwicklungen mit dem Ziel, das gesellschaftliche Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen. BpB
BMI
fortlaufend
Studie zur tatsächlichen Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts Es gibt bislang keine konkreten Daten zur Frage, in welchem Umfang Menschen mit Behinderungen im oben genannten Sinn von Wahlen ausgeschlossen sind. Ebenfalls nicht untersucht sind Fragen, welche weiteren (behinderungsspezifischen) Faktoren Menschen mit Behinderungen von der Ausübung ihres passiven und aktiven Wahlrechts abhalten bzw. ob Menschen mit Behinderungen in diesen Bereichen unterrepräsentiert sind.Als Voraussetzung für eine (bessere) politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen und zur Vorbereitung und Festlegung von Indikatoren für die Evaluation des Nationalen Aktionsplans sowie auch der Behinderten- und Staatenberichterstattung wird das BMAS eine Studie in Auftrag geben, die diese Fragen beleuchten und die deutschen Ergebnisse in einen internationalen Vergleich setzen wird. Auf dieser Basis ist es möglich, ggf. bestehenden Handlungsbedarf zu erkennen und umzusetzen. BMI
BMAS Ref Va4
2012

Datenlage zu Menschen mit Behinderungen

Titel Beschreibung Laufzeit
Datenlage zu Menschen mit Behinderungen verbessern und den Bericht über die Lage behinderter Menschen auf eine neue Grundlage stellen Aufgrund der Kritik an der bisherigen Behindertenberichterstattung und der mangelnden Datengrundlage wird eine Neukonzeption des Behindertenberichtes als indikatorengestützter Bericht vorgenommen. Dabei ist die Verknüpfung mit den Handlungsfeldern des Nationalen Aktionsplans sehr wichtig. Aufbauend auf die Vorstudie zur Datenlage zu Menschen mit Behinderungen wird ab Mitte des Jahres 2011 mit der Neukonzeption des Behindertenberichtes begonnen. Auf dieser Grundlage wird die Umsetzung und schrittweise Einführung einer neuen indikatorengestützten Behindertenberichterstattung eingeleitet. BMAS Ref Va1
2011-2013
Forschungsprojekt zur Lebenssituation contergangeschädigter Menschen Der Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung durch Entschließungsauftrag 16/11223 vom 3.12.2008 u.a. dazu beauftragt, „einen Forschungsauftrag zu vergeben, der in einer umfassenden, lebensbegleitenden und partizipativ angelegten Längsschnittstudie eine Darstellung zur Beeinträchtigung der Lebenssituation Contergangeschädigter unter Einbeziehung von Folge- und Spätschäden leistet mit dem Ziel der Prüfung geeigneter Interventionen und von Handlungsempfehlungen für weitere angemessene Hilfen zur Milderung der durch Conterganschädigung verursachten Beeinträchtigungen“.Der Forschungsauftrag wurde ausgeschrieben und zum 1. 9.2010 an Herrn Prof. Kruse, Universität Heidelberg, durch die Conterganstiftung für behinderte Menschen vergeben. Der Abschlussbericht wird voraussichtlich zum 31.10.2012 vorliegen. BMFSFJ Ref Stiftungen
bis 2012
Machbarkeitsstudie "Standardisierte Datenerfassung zum Nachweis von Diskriminierung!? - Bestandsaufnahme und Ausblick" In Deutschland gibt es keine aussagekräftigen Statistiken über Diskriminierungsfälle. Im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde eine Machbarkeitsstudie zur standardisierten Datenerhebung erstellt. Diese ist auf der Internetseite der ADS veröffentlicht. Ziel der Machbarkeitsstudie war es, eine Aussage darüber treffen zu können, ob eine standardisierte Datenerhebung zum Nachweis von Diskriminierung in Deutschland möglich ist.Die Studie enthält praktische Empfehlungen zur Realisierung einer systematischen, bundesweit einheitlich und zentral ausgewerteten Dokumentation von Diskriminierungsfällen. ADS
2010
Sonderauswertung SOEP Auf Grundlage der SOEP-Daten sind Aussagen zu Einkommensverläufen, subjektivem Wohlbefinden, gesellschaftlicher Teilhabe, sozialer Sicherung sowie der Wohn- sowie Bildungssituation von Menschen mit Behinderungen möglich. Die Art der Behinderung wird über eine offene Frage ermittelt, die bisher nicht ausgewertet wurde. Das BMAS hat bereits das Statistische Bundesamt beauftragt, eine nachträgliche Auswertung des SOEP durchzuführen und zukünftig diese Fragen standardisiert auszuwerten. BMAS Ref Va1
2011
Vorstudie zur Datenlage zu Menschen mit Behinderungen Die Datenlage zu den verschiedenen Lebenslagen behinderter Menschen ist teils unvollständig. Im BMAS wurde eine Projektgruppe installiert, die sich mit der „Datenlage behinderter Menschen und Neukonzeption des Behindertenberichtes“ beschäftigt. Ziel ist, bis Mitte des Jahres 2011 eine Vorstudie zur aktuellen Datenlage abgeschlossen zu haben und auf dieser Grundlage die Umsetzung und schrittweise Einführung einer neuen indikatorengestützten Behindertenberichterstattung einzuleiten. BMAS Ref Va1
2010-2011

Zugang zu Information und Kommunikation

Titel Beschreibung Laufzeit
Barrierefreie Informationstechnik Verordnung BITV 2.0 Die Bundesregierung wird die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung an die technische Entwicklung anpassen sowie an die besonderen Belange gehörloser, hör-, lern- und geistig behinderter Menschen berücksichtigen. Die zurzeit in der Abstimmung befindliche BITV 2.0 orientiert sich an den neuen internationalen Standards der WCAG 2.0 und berücksichtigt die Belange von hör- und lernbehinderten Menschen bei der Gestaltung von Internetseiten. BMAS Ref Va1
2011
Barrierefreiheit in ausgewählten Publikationen des Statistischen Bundesamtes (StBA) Bisher sind diese Veröffentlichungen in der Mehrzahl für behinderte Internetnutzerinnen und -nutzer nicht zugänglich. Eine erstmalige vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit gab es bei den Veröffentlichungen „Export, Import, Globalisierung (Deutscher Außen- und Welthandel 1990 - 2008)“ und „20 Jahre Deutsche Einheit“ (Vorarbeiten abgeschlossen). Die barrierefreie Umsetzung weiterer ausgewählter Publikationen des StBA ist fortlaufend geplant. StBA
BMI
fortlaufend
Initiative Internet wird fortgeführt Die Initiative richtet sich auch an Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung und alle, die das Internet bislang nicht oder nicht kompetent genutzt haben. Sie sollen von den beruflichen und sozialen Chancen der digitalen Medien profitieren können. Im Mai und Juni 2009 fand ein Pilotprojekt zur Begleitung und Evaluation von Internetkursen für ältere blinde und sehbehinderte Menschen statt. Weitere Veranstaltungen werden folgen. BMWi
fortlaufend
Intensivierung der Beratung der Behörden bezüglich der Barrierefreiheit Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat eine Webanwendung für die Prüfung von E-Government Angeboten auf Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit entwickelt. Gleichzeit berät das BVA die Behörden des Bundes bei der Anwendung der Verordnungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Vor dem Hintergrund der neuen BITV 2.0 wird das BVA in den nächsten Jahren seine Beratungsleistungen intensivieren und entsprechende Schulungen und Seminar anbieten. BVA
BMAS Ref Va1
2011-2012
Technologievorhaben Hyperbraille Im Rahmen des vom BMWi geförderten Technologieprojekts Hyperbraille wurde ein berührungsempfindliches Flächendisplay (Stiftplatte mit Braille-Punkten) entwickelt, mit dem blinde und sehbehinderte Menschen erstmals räumliche Strukturen und grafische Elemente wie z.B. Diagramme beidhändig erfassen können. Grafische Symbole, Textabsätze, Tabellen, Raumskizzen, Wegepläne, Menüs und andere Elemente der Windows-Benutzeroberfläche können auf dem Flächendisplay dargestellt werden. Neben dem Display liegt die Innovation insbesondere in der Software zur Abbildung entsprechender Elemente auf Braille-Punkte und zur Interaktion zwischen Nutzern und entsprechenden Anwendungen (z.B. Tabellenkalkulation). Die entwickelte Technik soll dazu betragen, für die Betroffenen neue Chancen in Bildung und Beruf zu eröffnen. BMWi
4/2007-4/2011
Webguide für die Verwaltung zur Umsetzung der BITV 2.0 Im Rahmen der eGovernment-Strategie Teilhabe des BMAS wird ein Projekt zur Erstellung eines Webguides für die Verwaltung gefördert. Im Webguide werden die notwendigen Informationen zur Erstellung einer barrierefreien Internetseite nach BITV 2.0 zusammengestellt und Handlungsanweisungen gegeben, die die Überführung der Auftritte von BITV 1.0 zu BITV 2.0 erleichtern. BMAS Ref Va1
2011-2012

E-Government

Titel Beschreibung Laufzeit
Ausbau und Weiterentwicklung von einfach-teilhaben.de Das Webportal www.einfach-teilhaben.de, das für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Unternehmen und Verwaltungen umfassende Informations- und Serviceangebote rund um das Thema Behinderung bietet, wird sowohl inhaltlich als auch technisch weiter ausgebaut. Dazu gehört u.a. auch der Aufbau einer Videogalerie, die Informationen zu Fachthemen, Projektbeschreibungen und Best Practice Beispiele noch anschaulicher präsentieren wird. Außerdem wird eine Projektdatenbank entwickelt, die behindertenpolitische Projekten und Initiativen der verschiedensten Akteure (Bund, Länder, Kommunen, Verbände, Unternehmen, Stiftungen etc.) umfassend darstellt. BMAS Ref Va4
2011-2012
Avatarforschung (Gebärdensprache) Die Bereitstellung von Informationen im Internet für hörbehinderte und gehörlose Menschen, die in der Gebärdensprache kommunizieren, erfordert in der Regel die Produktion kostenintensiver Gebärdenvideos, was die Bereitschaft zur Bereitstellung dieser Videos maßgeblich hemmt.Im Rahmen der eGovernment-Strategie Teilhabe wird in einer Machbarkeitsstudie untersucht, welche Möglichkeiten in der technischen Weiterentwicklung von Gebärdensprachavataren liegen, die die Schriftsprache automatisch in Gebärden übersetzen, und welche Einsatzfelder für Gebärdensprachavatare zukünftig denkbar sind. BMAS Ref Va4
2010-2011
Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen im E-Goverment-Gesetz Das Bundesministerium des Innern wird ein Gesetzgebungsverfahren für ein E-Government-Gesetz einleiten mit dem Ziel, mehr und bessere E-Government-Anwendungen für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Inhaltlich wird sich das Gesetz voraussichtlich auf folgende Bereiche konzentrieren: - Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes,- Abbau bundesrechtlicher Hemmnisse,- Schaffung von sogenannten Motornormen (Querschnittsnormen), die den Ausbau von E-Government fördern sollen sowie - Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Fachrecht.Dadurch werden auch die besonderen Belange behinderter Menschen berücksichtigt. BMI
2012
Entwicklung einer barrierefreien Anwendersoftware für die sogenannte „AusweisApp“ Anwendersoftware zur Nutzung des ab 1.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweises im E-Business und E-Government. Damit wird es zukünftig möglich sein, sich bei Diensten, die eine Authentifizierung des Nutzers benötigen, sicher anzumelden, wie z.B. beim Online-Banking. Dazu wird das BMI eine barrierefreie Anwendersoftware für die sogenannte „AusweisApp“ entwickeln. BMI
fortlaufend
Entwicklung von Anwendungen zur E-Partizipation Bereits bei der Erstellung bzw. der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans war die Beteiligung der Zivilgesellschaft und der behinderten Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Daher wird das BMAS eine Internetseite zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans entwickeln und dabei Werkzeuge (Umfragen, Kommentierungen und Feedback) zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einsetzen. BMAS Ref Va4
2011-2012
E-Partizipation für Menschen mit Behinderungen Im Rahmen der eGovernment-Strategie Teilhabe wird ein Projekt gefördert, das die Eignung bestehender E-Partizipationsangebote für Menschen mit Behinderungen untersucht und einen Empfehlungskatalog für die Entwicklung von Online-Abstimmungs- und Beteiligungsangeboten unter Berücksichtigung der spezifischen Belange behinderter Menschen erarbeitet. BMAS Ref Va4
2011
Forschung von IT-basierten Entwicklungen, die die Möglichkeiten zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erweitern Viele IT-basierte Entwicklungen verbessern die Teilhabe von behinderten Menschen, z.B. Gebärdendolmetscherdienste, die über Funk übertragen werden oder Mobilitätshilfen, die sich an Bedürfnisse des Nutzers anpassen. Andere Entwicklungen wie „ambient assisted living“ (Beleuchtung, Klimatechnik, Kommunikationstechnik) können an spezifische Bedürfnisse angepasst werden (z.B. Steuerung der Technik über Sprache oder Bewegungssensoren statt Eingabe über Tastatur) Im Rahmen der IT-Strategie der Bundesregierung werden solche Ansätze vorangetrieben. BMWi
fortlaufend
Leitfaden für Leichte Sprache entwickeln Mit der Novellierung der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung werden die Behörden auch verstärkt Inhalte in Leichter Sprache auf Internetseiten oder in Broschüren anbieten. Damit sollen auch hör-, lern- und geistig behinderte Menschen einen Zugang zu den Informationen erhalten. Zur einheitlichen Umsetzung in den Bundesbehörden wird das BMAS gemeinsam mit den Mitgliedern des „Netzwerkes Leichte Sprache“ einen Leitfaden für die Umsetzung von Inhalten in Leichter Sprache entwickeln. BMAS Ref Va4
2011-2012