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Evaluation

Zur Messung der Zielerreichung des Nationalen Aktionsplans ist eine regelmäßige Bewertung des Fortschritts und der Erfolge vorgesehen. Da der Nationale Aktionsplan für einen Wirkungszeitraum von 10 Jahren (2011-2020) angelegt ist und die Mehrzahl der aufgeführten Maßnahmen und Projekte bis zum Ende der 17. Legislaturperiode angeschoben oder sogar abgeschlossen sein werden, bietet sich dieser Zeitpunkt für eine erstmalige Evaluierung an. Die folgenden Evaluierungen finden dann (ebenfalls) jeweils zum Ende der Legislaturperioden statt.

Mit Hilfe der wissenschaftlichen Evaluierung sollen Erkenntnisse gewonnen werden, mit denen die Umsetzung der Maßnahmen und das Verfahren des Nationalen Aktionsplans optimiert werden können. Gleichzeitig sollen durch die Evaluierung Erkenntnisse zur Veränderung der tatsächlichen Situation von Menschen mit Behinderungen durch die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gewonnen werden. Eine Verknüpfung mit der entwickelnden Behindertenberichterstattung ist vorgesehen.