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Menschen mit einer geistigen Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt

Maßnahme

Menschen mit einer geistigen Behinderung arbeiten als  Alltagshelferinnen und -helfer unter anderem in Altenpflegeeinrichtungen in etlichen deutschen Städten, darunter Berlin, Karlsruhe, Stuttgart, Nürnberg, Braunschweig und Bremerhaven. In der FSE Pflegeeinrichtung in Berlin Treptow übernimmt die 24-jährige Katja Häfke Tätigkeiten, für die im Pflegealltag kaum Zeit bleibt. Sie kümmert sich um das Zwischenmenschliche, geht mit den Bewohnern spazieren oder führt lange Gespräche.

Herausforderung

Menschen mit einer geistigen Behinderung werden häufig selbst als hilfebedürftig wahrgenommen, als Alltagsbegleiter wechseln sie in die Rolle von Helfenden. Natürlich müssen dazu die individuellen Voraussetzungen stimmen: Die Menschen sollten mit dem Sterben und Tod umgehen können und  teamfähig, flexibel und verlässlich sein. Wichtig ist gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten und eine praxisnahe Qualifizierung und Einarbeitung.  Ein fester Ansprechpartner  für die Beschäftigten mit Behinderung hilft bei Problemen.

Umsetzung

Junge Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, können in ausgelagerten Werkstattarbeitsplätzen eine Beschäftigung als Alltagshelferinnen und -helfer in Pflege- und Alteneinrichtungen aufnehmen – zunächst auf Probe. Anfangs werden sie von einem Jobcoach begleitet, den die Werkstätten bereitstellen. Wenn klar ist, dass die Zusammenarbeit funktioniert, können die Alltagshelferinnen und -helfer in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis wechseln.

Finanzierung

Werkstattarbeitsplätze werden von dem jeweiligen Kostenträger finanziert. Bei einem Wechsel in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis trägt der Arbeitgeber die Lohkosten. Es gibt aber zahlreiche zusätzliche Unterstützungsangebote etwa durch die Integrationsämter.